Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Mit der Novellierung des AMD-G (Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz) ist geplant, die must-carry Bestimmung, mit der die Einspeiseverpflichtung von österreichischen Fernsehprogrammen in Kabel TV Netze geregelt wird, zu ändern.

 

Bisher hängt es vom guten Willen der Kabelnetzbetreiber ab, ob lokale und regionale Privat-TV Programme in Kabelnetzen eingespeist und verbreitet werden, die sich in der Region befinden, in der diese Programme produziert und terrestrisch verbreitet werden.

 

In der nun beabsichtigten Abänderung bzw. Erweiterung dieser must-carry Bestimmung im AMD-G ist lediglich vorgesehen, dass diese Verpflichtung nur für:

 

1.           Österreich Programme mit 24 Stunden Vollprogramm

2.           deren Zielgruppe das Publikum im gesamten Bundesgebiet ist,

 

zu gelten hat, und nicht für Lokal- und Regional-TV-Programme, welche einmal wöchentlich produziert werden und terrestrisch über DVB-T Verbreitung finden.

 

Wir ersuchen daher die Novellierung dahingehend zu erweitern, bzw. zu präzisieren, damit die Einspeiseverpflichtung in Kabel TV Netze auch für Lokal- und Regional-TV-Programme mit wöchentlicher Programmproduktion Anwendung findet, in deren Verbreitungsgebiet sich die Kabel TV Netze befinden.

 

Abgesehen von der Bedeutung und Beliebtheit dieser Lokal- und Regional-TV-Programme, für die dort ansässige Bevölkerung und die Wirtschaftstreibenden in diesen Regionen, als Plattform zur Präsentation Ihrer Leistungsfähigkeit, sichern und schaffen diese lokalen und regionalen TV Programme auch Arbeitsplätze vor Ort. Mit der Einbeziehung dieser Lokal- und Regional-TV-Programme in die Änderung der must-carry Bestimmung kann eine flächendeckende Verbreitung dieser Programme stattfinden und damit auch eine bessere Information der Bevölkerung und Ausweitung der Wertschöpfung für die lokale Wirtschaft stattfinden.

 

Nicht zuletzt stärkt unser Vorschlag damit auch den ländlichen Raum.

 

Wir ersuchen dringend um Berücksichtigung unserer Position.

 

Vielen Dank und mit herzlichen Grüßen!

Präsident LAbg. Bgm. Erwin Dirnberger

LGF Mag. Dr. Martin Ozimic

 

_____________________________________

Dir. Dr. Martin Ozimic, Landesgeschäftsführer

 

 

Mit Auszeichnung des Landes Steiermark

 

Stadionplatz 2, 8041 Graz

Telefon: +43/316/82 20 79-0

Telefax: +43/316/81 05 96

E-Mail: post@gemeindebund.steiermark.at

www.gemeindebund.steiermark.at