GZ. BMVIT-13.400/0001-I/PR3/2018    

 

 

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1010 Wien

 

Wien, am

 

 

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie beehrt sich, zu der Petition 3/PT betreffend „Lückenschluss des Lärmschutzes im Bereich der Autobahn sowie im Bereich der Bahngleise im Tiroler Wipptal“ Folgendes mitzuteilen:

 

Die ASFINAG setzt Lärmschutzmaßnahmen am Autobahn- und Schnellstraßennetz nach österreichweit einheitlich geltenden Regeln und Richtlinien um. In diesen Richtlinien wird unter ande­rem auch das Verhältnis der Wirkung der Lärmschutzmaßnahme zu deren Errichtungskosten (Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit) dargestellt. Eine Mindestwirkung im Verhältnis zu den Kosten ist Voraussetzung, um eine Lärmschutzmaßnahme errichten zu können.

 

Die ASFINAG hat in den vergangenen Jahren in Tirol umfassende Lärmschutzmaßnahmen entlang der Autobahnen umgesetzt. So wurden auch Maßnahmen zum Schutz der Siedlungsräume im Wipptal umgesetzt. Dies war möglich, da in diesen Bereichen die entsprechenden Kriterien der anzuwendenden Richtlinien eingehalten werden konnten bzw. dies durch entsprechende Mitfinanzierung Dritter erreicht werden konnte.

 

Derzeit werden von der ASFINAG umfangreiche Sanierungsmaßnahmen im Streckenabschnitt der A13 Brenner Autobahn zwischen der Mützener Brücke und der Anschlussstelle Matrei-Steinach durchgeführt. Im Zuge dieser Maßnahmen wird auch der von den Gemeinden des Wipptals geforderte Lückenschluss des Lärmschutzes umgesetzt. Entsprechend den Vorgaben der Dienstanweisung „Lärmschutz an bestehenden Bundesstraßen (Autobahnen und Schnellstraßen)“ wurde seitens der ASFINAG mit der Gemeinde Pfons vereinbart, dass die Gemeinde die Kosten für den Lückenschluss der Lärmschutzmaßnahmen übernimmt.

 

In Hinblick auf die topographischen und aktuellen verkehrlichen Rahmenbedingungen wurde von der ASFINAG mit der Gemeinde Pfons vereinbart, die Detaillärmuntersuchung aus dem Jahr 2015 gemeinsam überprüfen zu lassen. Sollten im Zuge dieser bis Ende 2018 vorliegenden Plausibilisierung relevante Abweichungen festgestellt werden, wird die Kostenteilung auf Grundlage der Ergebnisse angepasst werden.

Seitens der ÖBB-Infrastruktur AG wurde dem BMVIT mitgeteilt, dass es sowohl für die Gemeinde Matrei als auch die Gemeinde Steinach ein Lärmschutzprojekt gibt, welches aber bereits abgeschlossen ist (Vertragsunterzeichnung jeweils 1993). In der projektbegleitenden Arbeitsgruppe fanden sich sowohl Vertreter der ÖBB als auch Vertreter der Gemeinden. Die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen ist nach den oben genannten Kriterien für die betroffenen Gemeinden aus Sicht der ÖBB-Infrastruktur AG abgeschlossen. Die Errichtung der Lärmschutzwände, sowie die Förderung von Objektschutzmaßnahmen wurden im festgelegten Umfang fertiggestellt. Die bestehenden Lärmschutzwände werden instandgehalten, Mängel sind nicht bekannt.

Von der ÖBB Infrastruktur AG wurden nunmehr die Lagen und Längen der angesprochenen Lücken ermittelt und festgestellt, dass es sich entweder um neugebaute Siedlungsgebiete (nach 1993) oder unbebaute Gebiete handelt. Nachdem das Programm aber an die Wirtschaftlichkeitskriterien gebunden ist und nur Wohngebäude mit Grenzwertüberschreitungen und einem Baubewilligungsdatum von vor 1993 berücksichtigt werden, wäre eine Finanzierung weiterer Lärmschutzwände laut den derzeitigen Regelungen über dieses Programm nicht möglich.

 

Es ist jedoch nicht abzustreiten, dass das Wipptal angesichts seiner geographischen Beschaffenheit und räumlichen Ausdehnung in Nord-Süd-Richtung sicherlich einen Spezialfall darstellt. Die hohen Verkehrsbelastungen entlang dieser wichtigsten Alpenquerung sind dem BMVIT bewusst, ebenso die entsprechende Lärmausbreitung bedingt durch die Geographie. Nichtsdestotrotz wird davon ausgegangen, dass mit der Fertigstellung des Brenner Basistunnels eine signifikante Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene, insbesondere im Güterverkehr, erfolgen wird. Ebenso wird der Schienengüter- und Fernverkehr in wesentlichen Teilen von der Bestands- auf die Tunnelstrecke verlagert werden. Insofern kann unter dem Aspekt einer forcierten Verlagerungspolitik ab der Eröffnung des Brenner Basistunnels ein deutlich geringeres Lärmniveau entlang der Bergstrecke und ihrer sensiblen Umgebung – analog zur Neubaustrecke Kundl/Radfeld-Baumkirchen-Umfahrung Innsbruck - abgeleitet werden.

 

 

Für den Bundesminister:

Ihr(e) Sachbearbeiter(in):

Petra Farthofer

Tel.Nr.: +43 (1) 71162 65 7405

E-Mail: petra.farthofer@bmvit.gv.at