Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Untenstehend finden Sie unser Antwortschreiben auf die Anfrage zum Thema „3/PET | Lückenschluss Lärmschutz an der A 13 km 16,4 bis km 17,9“ zur weiteren Verwendung.

 

 

Sehr geehrter Herr Bgm. Woertz!


Die ASFINAG bekennt sich zu Ihrer Verantwortung gegenüber den Anrainerinnen und Anrainern und setzt Lärmschutzmaßnahmen am ASFINAG-Bestandsnetz österreichweit einheitlich nach geltenden Standards und Richtlinien um, deren Anwendung für uns verpflichtend ist. In diesen Richtlinien wird u.a. auch das Verhältnis der Wirkung der Lärmschutzmaßnahme zu deren Errichtungskosten (Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit) dargestellt. Eine Mindestwirkung im Verhältnis zu den Kosten ist Voraussetzung, um eine Lärmschutzmaßnahme errichten zu können. Darüber hinaus gehende Lösungen sind nur mit entsprechenden Kostenbeteiligungen durch Dritte möglich. Die ASFINAG ist als rein kundenfinanziertes Unternehmen verpflichtet, mit den Einnahmen sorgfältig umzugehen.

So hat die ASFINAG in den vergangenen Jahren in Tirol und Vorarlberg umfassende Lärmschutzmaßnahmen entlang der Autobahnen umgesetzt. So wurden auch Maßnahmen zum Schutz von Siedlungsräume im Wipptal umgesetzt. Dies war möglich, da in diesen Bereichen die entsprechenden Kriterien der anzuwendenden Richtlinien und Vorschriften eingehalten werden konnten bzw. dies durch entsprechende Mitfinanzierungen erreicht werden konnte.

Die Methode der ASFINAG für die Erstellung von Lärmuntersuchungen entspricht dem anerkannten Stand der Technik. Basierend auf einem rechnerischen Modell kann ein realistisches Bild der Lärmsituation, das vergleichbar und objektiv ist, erstellt werden. Einzeln gemessene Schallpegel stellen dagegen nur eine Momentaufnahme dar. Ein objektiver Vergleich mit den relevanten Grenzwerten ist somit nicht möglich.


Die Lärmbelastung wird im Bereich der Wohngebäude (Lärmimmission) rechnerisch auf Basis eines dreidimensionalen Geländemodells ermittelt. Diese Methode wurde international von externen Experten entwickelt. Grundlage dafür ist die maßgebende durchschnittliche Verkehrsstärke unter der Berücksichtigung der Charakteristik des Verkehrs und der örtlichen Gegebenheiten. Dadurch kann eine objektive und nachvollziehbare Aussage zur möglichen Belastung der Bevölkerung getroffen werden.


Die ASFINAG hat im Bereich der A 13 Brenner Autobahn bei Pfons im Jahr 2018 den dortigen Lärmschutz erneuert. So entsprechen die dort bestehenden Lärmschutzwände nunmehr dem aktuellen Stand der Technik. Aufgrund der besonderen Topografie im Wipptal wird für dieses Tal vom Land Tirol derzeit eine Untersuchung der Lärmsituation durchgeführt. Dazu werden mit verschiedenen Berechnungsprogrammen die Lärmbelastungen im Siedlungsgebiet von Pfons ermittelt und mit punktuellen Schallmessungen vor Ort gegenübergestellt. Die Ergebnisse aus diesen Untersuchungen werden für das Frühjahr 2019 erwartet.

Dann erfolgt auch in Abstimmung mit der Gemeinde Pfons die Fertigstellung bzw. Schließung der Lücken der dortigen neuen Lärmschutzeinrichtung.

 

Mit der Gemeinde Pfons wurde entsprechend den Vorgaben der Dienstanweisung Lärmschutz vereinbart, dass die Gemeinde die Kosten für den Lückenschluss der Lärmschutzmaßnahmen übernimmt. Sollten im Zuge der Untersuchung des Landes relevante Abweichungen festgestellt werden, wird die Kostenteilung auf Grundlage der Ergebnisse angepasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ulli Vielhaber

 

 

Dipl.-Ing. Ulli Vielhaber

Assistent des Vorstandes

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