Sehr geehrte Damen und Herren!
Untenstehend finden Sie unser Antwortschreiben auf die Anfrage zum Thema „3/PET | Lückenschluss Lärmschutz an der A 13 km 16,4 bis km 17,9“ zur weiteren Verwendung.
Sehr geehrter Herr Bgm. Woertz!
Die ASFINAG bekennt sich zu Ihrer Verantwortung gegenüber den
Anrainerinnen und Anrainern und setzt Lärmschutzmaßnahmen am
ASFINAG-Bestandsnetz österreichweit einheitlich nach geltenden Standards
und Richtlinien um, deren Anwendung für uns verpflichtend ist. In diesen
Richtlinien wird u.a. auch das Verhältnis der Wirkung der
Lärmschutzmaßnahme zu deren Errichtungskosten
(Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit) dargestellt. Eine
Mindestwirkung im Verhältnis zu den Kosten ist Voraussetzung, um eine
Lärmschutzmaßnahme errichten zu können. Darüber hinaus
gehende Lösungen sind nur mit entsprechenden Kostenbeteiligungen durch
Dritte möglich. Die ASFINAG ist als rein kundenfinanziertes Unternehmen
verpflichtet, mit den Einnahmen sorgfältig umzugehen.
So hat die ASFINAG in den vergangenen Jahren in Tirol und Vorarlberg umfassende
Lärmschutzmaßnahmen entlang der Autobahnen umgesetzt. So wurden auch
Maßnahmen zum Schutz von Siedlungsräume im Wipptal umgesetzt. Dies
war möglich, da in diesen Bereichen die entsprechenden Kriterien der anzuwendenden
Richtlinien und Vorschriften eingehalten werden konnten bzw. dies durch
entsprechende Mitfinanzierungen erreicht werden konnte.
Die Methode der ASFINAG für die Erstellung von Lärmuntersuchungen
entspricht dem anerkannten Stand der Technik. Basierend auf einem rechnerischen
Modell kann ein realistisches Bild der Lärmsituation, das vergleichbar und
objektiv ist, erstellt werden. Einzeln gemessene Schallpegel stellen dagegen
nur eine Momentaufnahme dar. Ein objektiver Vergleich mit den relevanten Grenzwerten
ist somit nicht möglich.
Die Lärmbelastung wird im Bereich der Wohngebäude
(Lärmimmission) rechnerisch auf Basis eines dreidimensionalen
Geländemodells ermittelt. Diese Methode wurde international von externen
Experten entwickelt. Grundlage dafür ist die maßgebende
durchschnittliche Verkehrsstärke unter der Berücksichtigung der
Charakteristik des Verkehrs und der örtlichen Gegebenheiten. Dadurch kann
eine objektive und nachvollziehbare Aussage zur möglichen Belastung der
Bevölkerung getroffen werden.
Die ASFINAG hat im Bereich der A 13 Brenner Autobahn bei Pfons im Jahr 2018 den
dortigen Lärmschutz erneuert. So entsprechen die dort bestehenden
Lärmschutzwände nunmehr dem aktuellen Stand der Technik. Aufgrund der
besonderen Topografie im Wipptal wird für dieses Tal vom Land Tirol
derzeit eine Untersuchung der Lärmsituation durchgeführt. Dazu werden
mit verschiedenen Berechnungsprogrammen die Lärmbelastungen im
Siedlungsgebiet von Pfons ermittelt und mit punktuellen Schallmessungen vor Ort
gegenübergestellt. Die Ergebnisse aus diesen Untersuchungen werden
für das Frühjahr 2019 erwartet.
Dann erfolgt auch in Abstimmung mit der Gemeinde Pfons die Fertigstellung bzw. Schließung der Lücken der dortigen neuen Lärmschutzeinrichtung.
Mit der Gemeinde Pfons wurde entsprechend den Vorgaben der Dienstanweisung Lärmschutz vereinbart, dass die Gemeinde die Kosten für den Lückenschluss der Lärmschutzmaßnahmen übernimmt. Sollten im Zuge der Untersuchung des Landes relevante Abweichungen festgestellt werden, wird die Kostenteilung auf Grundlage der Ergebnisse angepasst.
Mit freundlichen Grüßen
Ulli Vielhaber
Dipl.-Ing. Ulli Vielhaber
Assistent des Vorstandes
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