Parlament Österreich

 

 

 

V-2 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Freitag, 4. Mai 2018

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXVI. Gesetzgebungsperiode     Freitag, 4. Mai 2018

 

 

 

Tagesordnung

 

 

1.    COM(2017) 713 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft

(3380/EU XXVI.GP)

 

2.    14217/17

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen des Gesamtkonzepts der Union zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (Neufassung)

(9426/EU XXVI.GP)

 

3.    COM(2018) 144 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (Neufassung)

(15853/EU XXVI.GP)

 

4.    COM(2018) 138 final

Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Globalen Pakt für den Umweltschutz

(15436/EU XXVI.GP)

 

5.    WK 3808/2018 INIT

EU-Mercosur/Consolidated texts of the trade part of the EU-Mercosur Association Agreement

(16509/EU XXVI.GP)

 

6.    WK 4806/2018 INIT

EU-Mexico negotiations: Agreement in principle

(18741/EU XXVI.GP)

 

 

 

 

 

 

7.    7960/18

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Wirtschafts-partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Japan

(18373/EU XXVI.GP)

 

8.    COM(2018) 196 final

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zum Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur

(18237/EU XXVI.GP)

 

 

Die Tagesordnungspunkte 5 bis 8 wurden unter einem verhandelt.

 

Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger stand den Abgeordneten im Ausschuss zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP)

 

 

Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) soll eine neue Ausrichtung erhalten. Künftig sollen Zielsetzungen wie Umwelt- und Klimaschutz eine größere Rolle spielen, schreibt die Europäische Kommission in einer Mitteilung, die der EU-Unterausschuss des Nationalrats mit Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger diskutierte. Die Absicherung angemessener Lebensstandards für LandwirtInnen wird von der Kommission überdies als Schwerpunkt genannt, die Weiterführung der Direktzahlungen an Bäuerinnen und Bauern zugesichert. Entsprechende Gesetzesvorschläge soll es laut Kommission noch vor dem Sommer geben, im Anschluss an den Vorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen der EU.

 

Kernstück der neuen GAP ist laut Kommissionsschreiben ein erweiterter Entscheidungsspielraum und mehr Mitwirkungsmöglichkeiten für die Mitgliedstaaten. Einfachere Vorschriften und ein flexiblerer Ansatz sollen die gemeinsame EU-Politik zukunftssicher machen und dafür sorgen, dass die Landwirte und Landwirtinnen wirksame Unterstützung erhalten und eine nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft gewährleistet werden kann.

 

In welcher Weise ein Staat seine GAP-Mittel investiert, um die EU-Ziele in den Bereichen Umwelt, Klimawandel und Nachhaltigkeit zu erreichen, hat er demnach in einem Strategiebericht darzustellen, den die Kommission genehmigen muss. Hinsichtlich der Mittelaufteilung soll die Zweisäulenstruktur aus Direktzahlungen an LandwirtInnen und Gelder zur Entwicklung des ländlichen Raums grundsätzlich bestehen bleiben. Die Bereitstellung der Mittel würde jedoch stärker von den Fortschritten bei Ressourceneffizienz, Umweltpflege und Klimaschutz bzw. von konkreten Ergebnissen abhängen.

 

Zu den Zielen, die die EU mit der GAP in Zukunft verfolgt, gehören überdies die Unterstützung lokaler LandwirtInnen durch eine geförderte Nutzung moderner Technologien, die Attraktivierung des bäuerlichen Berufsbilds und die Forcierung nachhaltiger landwirtschaftlicher Erzeugung. Generell wird ein kohärentes Vorgehen aller Politikbereiche der EU angestrebt, wobei neben Handel und nachhaltiger Entwicklung auch die Migration eine Rolle spielt. Mit einer EU-Plattform für Risikomanagement will man Bäuerinnen und Bauern bei der Bewältigung von Unsicherheiten bedingt durch Klimaänderungen oder Marktschwankungen unterstützen.

 

 

In ihrem Eingangsstatement bewertete es Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger als positiv, dass die EU-Kommission die Herausforderungen für die Landwirtschaft erkannt habe und die Klima- und Umweltorientierung der GAP stärken wolle. Österreich begrüße auch, dass am Zwei-Säulen-Modell festgehalten wird. In der Umsetzung der GAP solle die Subsidiarität stärker als bisher zum Tragen kommen. Das bedeute eine Abkehr vom bisherigen "One size fits all"-Prinzip. Die Mitgliedsstaaten könnten damit eine flexiblere Landwirtschaftspolitik gestalten, die ihren jeweiligen Gegebenheiten Rechnung trägt. Aus Sicht von Köstinger ist es dabei jedoch auch wichtig, dass der gemeinsame Charakter der EU-Agrarpolitik erhalten bleibt. Hier handle es sich schließlich um einen Politikbereich, dem enorme strategische Bedeutung zukomme, sagte die Ministerin. Österreich werde sich daher für ein weiteres Funktionieren der GAP einsetzen, das werde auch ein Schwerpunkt während der österreichischen Ratspräsidentschaft sein.

 

Während der EU-Vorsitzes will Österreich weiters die Arbeit der bulgarischen Ratspräsidentschaft weiterführen und die Verhandlungen zum europäischen Meeres- und Fischereifonds beginnen. Dabei werde es auch um die wichtige Frage der Festlegung neuer Fangquoten gehen. Österreich sei davon zwar nicht direkt betroffen, man werde sich aber jedenfalls, mit Unterstützung der EU-Staaten, die hier Expertise haben, der Thematik sehr ernsthaft annehmen. Im Bereich von Umweltschutz und Nachhaltigkeit werde Österreich unter anderem versuchen, Akzente bei der Reduzierung von Plastikmüll zu setzen.

 

Die ambitionierten Ziele der GAP sind aus Sicht von Köstinger nur mit einem angemessenen Budget erreichbar. Die gesellschaftlichen Erwartungen an die Landwirtschaft, was qualitätsvolle Lebensmittel und Umweltstandards angeht, würden immer höher. Diese Leistungen müssten aber auch finanziert werden. Daher sind die von der Europäischen Kommission angedachten Kürzungen für Köstinger nicht akzeptabel. Sie werde sich daher mit Nachdruck für die Beibehaltung des bisherigen Finanzierungsniveaus einsetzen, betonte sie.

 

 

Positiv bewerteten die Abgeordneten der Koalitionsparteien die Haltung der Landwirtschaftsministerin. Georg Strasser (ÖVP) schloss sich der Sicht an, wonach das neue EU-Rahmenprogramm finanzielle Stabilität sicherstellen müsse. Die Kontinuität jener Bereiche der GAP, die bisher gut funktionierten, sei zu gewährleisten. Wenn sich etwas weniger bewährt habe, müsse man über Änderungen nachdenken. Aus seiner Sicht ist die GAP ein wesentlicher Faktor für die Produktion hochwertiger Lebensmittel und den Erhalt der Landschaft in Europa. Für die Bäuerinnen und Bauern sei es dabei jedoch sehr wichtig, dass die Bürokratie bei den Förderungen abgebaut wird.

 

Nikolaus Berlakovich (ÖVP) nannte das "Greening" als ein Konzept, das sich nicht wirklich bewährt habe, er sehe beim neuen Agrarkommissar der EU ein Abrücken davon. Grundsätzlich sei die GAP als der einzige vollständig vergemeinschaftete Politikbereich eine wichtige Klammer für die EU. Österreich vertrete dabei seit langem den Zugang, dass diejenigen, die mehr für die Umwelt tun, auch mehr erhalten sollen. Dabei sei es keineswegs so, dass nur Kleinbetriebe ökologisch wirtschaften. Stets zu bedenken sei, dass aufgrund des Preisverfalls auf den Märkten in Österreich niemand, auch keiner der größten Betriebe, ohne den Ausgleich durch Direktzahlungen imstande wäre, die landwirtschaftliche Produktion aufrechtzuerhalten. Für die Zeit nach dem Brexit werde man sich aber auf jeden Fall Strukturänderungen der GAP sehr genau überlegen müssen.

 

Die Notwendigkeit einer Entbürokratisierung betonte auch FPÖ-Mandatar Maximilian Linder. Es müsse sichergestellt werden, dass die Mittel für ländliche Entwicklung auch tatsächlich bei den Projekten ankommen, betonte er. Peter Schmiedlechner (FPÖ) unterstrich ebenfalls die Wichtigkeit der Direktzahlungen, um die Produktion aufrechterhalten zu können.

 

 

SPÖ-Abgeordneter Jörg Leichtfried ortet gewisse Widersprüche in der Haltung der Bundesregierung zum nächsten EU-Budget. Einerseits wolle man keine Kürzungen hinnehmen, andererseits aber nach dem Brexit keine zusätzlichen Zahlungen leisten. Da der Agrarbereich den größten Anteil im EU-Budget habe, werde der Ausfall der britischen Zahlungen sich gerade hier deutlich bemerkbar machen. Verwaltungseinsparungen würden sicher nicht ausreichen, um den Ausfall zu kompensieren. Leichtfried wollte wissen, ob daran gedacht sei, die Kürzungen aus dem EU-Budget auf nationaler Ebene auszugleichen. Allerdings sehe er im aktuellen Budget noch keine Vorsorge dafür. Petra Bayr (SPÖ) merkte an, dass es wichtig sein werde, bei der Festlegung der Fangquoten auch die Interessen außereuropäischer Staaten, in der die Bevölkerung auf die Fischerei angewiesen ist, im Auge zu behalten.

 

Widersprüchliche Aussagen der Bundesregierung zum EU-Budget sah auch Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS). Die angekündigte "Verschlankung" der EU werde ohne Abstriche bei der GAP schwer zu machen sein, meinte er. Auch er vermisst Vorsorge im Budget für die Zeit nach dem Brexit.

 

Martha Bißmann von der Liste Pilz sieht ebenfalls Erklärungsbedarf, wie man das Niveau der Zahlungen aufrechterhalten wolle. Aus ihrer Sicht wäre es durchaus möglich, bei Großbetrieben zu kürzen und sich auf die Unterstützung der kleinteiligen Landwirtschaft zu konzentrieren, die für die Erhaltung der Vielfalt notwendig sei.

 

 

In ihrer Antwort auf die Anliegen der Abgeordneten betonte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger nochmals den Mehrwert der GAP für die EU. Die Landwirtschaft sei ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, auch für den vor- und nachgelagerten Bereich. Sie spiele auch eine wichtige Rolle für die nachhaltige Nutzung von Ressourcen und den Klimaschutz. Sie wolle auf jeden Fall verhindern, dass die Vorschläge der EU-Kommission zu einer Kürzung bei den Umweltförderungen führen. Den Betrieben müssten ihre Umweltschutzleistungen auf jeden Fall abgegolten werden. Sie bekenne sich zur ökosozialen Marktwirtschaft und werde dafür kämpfen, dass der bäuerliche Familienbetrieb das zentrale Modell bleibt. Was die Forderung nach Stabilität der Beitragsleistungen angeht, so vertrete die Bundesregierung das Prinzip des sorgsamen Umgangs mit Steuergeldern. Dieses müsse auch für die EU gelten, daher betone man, dass der Brexit nicht automatisch zu höheren Beitragszahlungen der Mitgliedsstaaten führen müsse. Zuerst sollten Einsparungspotenziale durch Effizienzsteigerung, etwa im Bereich der Kontrollen, ausgeschöpft werden.

 

Bei der GAP müsse man stets auch ihre strategische Bedeutung im Auge behalten. Unter anderem sorge sie für wichtige Rohstoffe, aber auch für günstige Lebensmittelpreise in Europa. Sie erfülle damit eine wichtige sozialpolitische Funktion. Kürzungen seien aus ihrer Sicht daher nicht im Interesse Europas. Vor allem gehe es nicht an, wenn bei Bereichen wie Umweltschutz und Nachhaltigkeit gespart werden soll. Zur Frage der Deckelung von Direktzahlungen sagte Köstinger, diese sei in Hinblick auf die gesamte EU zu verstehen. Großbetriebe im EU-Maßstab gebe es in Österreich gar nicht, daher sollte es aus ihrer Sicht in Österreich keine Kürzungen für Betriebe geben. Köstinger meinte auch, das Greening-Programm, welches gerade kleine Betriebe absichern sollte, habe sich in dieser Hinsicht nicht bewährt. Sie gehe daher davon aus, dass es nicht fortgeführt wird. Wichtig werde es sein, es durch ein unbürokratischeres Programm zu ersetzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Globaler Pakt für Umweltschutz

 

 

Der EU-Unterausschuss diskutierte mit Umweltministerin Elisabeth Köstinger auch die von der EU-Kommission anvisierte Senkung der zulässigen Schadstoffemissionen von Autos. Zur vorgeschlagenen stärkeren Emissionsminderung bis 2030 sagte die Ministerin, dass die EU sich bereits auf sehr ambitionierte Ziele geeinigt habe, deren Umsetzung während der österreichischen Ratspräsidentschaft vorangetrieben werden soll.

 

Ein weiteres umweltpolitisches Vorhaben der Kommission, das der Ausschuss behandelte, ist eine Neufassung der Verordnung gegen langlebige organische Schadstoffe. Köstinger informierte die Abgeordneten auch über die Vorbereitungen für die Ausarbeitung eines Globalen Pakts für den Umweltschutz. Damit soll ein international verbindlicher Rechtsrahmen für die Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen geschaffen werden.

 

 

Europas Automobilbranche will die Europäische Kommission im weltweiten Wettbewerb mehr Antrieb verleihen. Neben den geänderten Herstellungsverfahren aufgrund von Digitalisierung und Automatisierung spiele auch die Entwicklung einer CO2-armen Fahrzeugflotte eine immer größere Rolle, heißt es im Verordnungsvorschlag für neue Abgasnormen. Damit die EU in der Automobilindustrie ihre technologische Führungsposition nicht verliert, müsse emissionsfreien bzw. emissionsarmen Fahrzeugen mehr Augenmerk geschenkt werden, so die Kommission. Abgesehen von der Marktdurchdringung nennt Brüssel folglich auch das Klimaschutzabkommen von Paris als Argument für die Forcierung schadstoffarmer Autos. Die EU hat sich in diesem Zusammenhang zu einer Senkung der Treibhausgasemissionen in der gesamten Wirtschaft um 40 % bis 2030 (gegenüber 1990) verpflichtet. Im Straßenverkehr müssen bis 2030 Treibhausgas-Emissionsminderungen von mindestens 30 % gegenüber dem Jahr 2005 erzielt werden.

 

Für neue Personenkraftwagen und neue leichte Lieferwagen sieht die EU-Kommission nun bis 2030 eine Verringerung der CO2-Emissionen um 30% gegenüber den Zielen für 2021 vor. Zwischenziele für 2025 sollen helfen, Innovationen anzustoßen, die den Übergang von konventionellen Verbrennungsmotoren zu emissionsarmen Antriebssystemen vorantreiben. Zwar habe der Verkehrssektor in den vergangenen Jahrzehnten den Ausstoß von Luftschadstoffen in der EU erheblich verringert, konzediert die Kommission, er sei jedoch der größte Verursacher von Stickoxid-Emissionen. Emissionsfreie Fahrzeuge würden somit nicht nur dazu beitragen, die straßenverkehrsbedingten CO2-Emissionen zu verringern, sie würden auch für eine bessere Luftqualität sorgen.

 

Auf Fragen der Abgeordneten Andreas Kühberger (ÖVP), Markus Tschank (FPÖ) und Eva Holzleitner (SPÖ) informierte die Ministerin den Ausschuss, dass im März auch eine Einigung über die Reduktion der Schadstoffbelastung durch Lkw erzielt werden konnte. Die EU-Kommission werde demnächst einen Vorschlag zu schweren Nutzfahrzeugen vorlegen, der sehr ambitioniert ausfallen soll. Österreich werde alles tun, um die Verhandlungen während seiner Ratspräsidentschaft zum Abschluss zu bringen.

 

 

Zum Schutz der BürgerInnen vor Belastungen durch langlebige organische Chemikalien (persistente organische Schadstoffe, POP) hat die EU bereits 2004 eine Verordnung über den Umgang mit diesen Schadstoffen erlassen, etwa bei der Abfallverarbeitung oder in der Landwirtschaft. Nun steht eine Neufassung dieser Verordnung an. Darin schlägt die Europäische Kommission unter anderem Vereinfachungen in den Berichterstattungs- und Überwachungsverfahren vor. Ziel dabei ist, mehr Transparenz und Rechtssicherheit für alle Betroffenen und die Öffentlichkeit zu schaffen. Außerdem will die Kommission die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) stärker einbinden, um deren Fachwissen für die Durchführung zu nutzen. Festgehalten wird am hohen Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

 

Georg Strasser (ÖVP) begrüßte es, dass Maßnahmen ergriffen werden, um langlebige Schadstoffe zu reduzieren. Allerdings stelle sich die Frage, wie sich ein Land vor dem Eintrag solcher Stoffe von außen schützen könne. Hans-Jörg Jenewein (FPÖ) wollte wissen, was Anlass für die Neufassung der Verordnung ist. SPÖ-Abgeordneter Konrad Antoni hinterfragte die Sinnhaftigkeit der geplanten Kompetenzerweiterungen für die Chemikalienagentur. Die EU-Agenturen zeigten oft Tendenzen, sich demokratischer Kontrolle zu entziehen. Martha Bißmann (PILZ) wollte wissen, wie die Ministerin den Stellenwert der Subsidiarität im Umweltschutz bewertet.

 

Merkmale von POPs sind nicht nur deren Persistenz über einen langen Zeitraum, sondern auch ihr Potential zum weiträumigen Transport, zur Anreicherung in der Nahrungskette und nicht zuletzt ihre Giftigkeit für Mensch und Tier, betonte Umweltministerin Köstinger. Ein wirksamer Schutz sei letztlich nur möglich, wenn jedes Land seinen Beitrag leistet, dass solche Stoffe nicht freigesetzt werden. Ein Demokratiedefizit der EU-Agenturen sehe sie nicht, diese seien ständigen Kontrollen, vor allem auch des Europäischen Parlaments, unterworfen. Ihre Aufgabe sei es, die wissenschaftliche und technische Expertise einzubringen. Anlass für die Neufassung seien die geänderten rechtlichen Grundlagen nach dem Lissabon-Vertrag und die Notwendigkeit, terminologische Anpassungen vorzunehmen. Was die Subsidiarität im Umweltschutz betreffe, so brauche man die EU, um den Rahmen und die Ziele vorzugeben. Sie könne aber nicht jedes Detail für ihre Mitgliedsstaaten regeln, diese benötigten Spielraum für die Umsetzung.

 

 

Ministerin Köstinger teilte den Abgeordneten auch mit, dass die Europäische Kommission auf französische Initiative hin anstrebt, namens der EU die Verhandlungen über einen Globalen Pakt für den Umweltschutz im Rahmen der Vereinten Nationen aufzunehmen. Dazu muss sie vom Rat der Europäischen Union ermächtigt werden. Im Entwurf für einen entsprechenden Ratsbeschluss sind die Ziele des Globalen Pakts umrissen. So sollen in internationalen Erklärungen bereits existierende umweltrechtliche Grundsätze in einem rechtsverbindlichen Vertrag festgeschrieben werden. Die wichtigsten Bestimmungen nicht international gültiger rechtsverbindlicher Konventionen will man internationalisieren bzw. ergänzen. Anlaufen sollten die Verhandlungen über dieses internationale Rechtsdokument in der UN-Generalversammlung im Frühjahr 2018.

 

Österreich begrüße es, dass Umweltfragen auf globaler Ebene diskutiert werden, unterstrich Köstinger. Derzeit sei das Umweltrecht stark fragmentiert und beruhe auf sehr unterschiedlichen Verträgen oder auf Erklärungen ohne Rechtsverbindlichkeit. Wichtig sei es, ein geschlossenes Auftreten der EU sicherzustellen. Die Vorbereitungen, welche die bulgarische Ratspräsidentschaft dazu bereits getätigt hat, sollen unter österreichischem Vorsitz weitergeführt werden. Anlass der Verhandlungen sei der Wunsch, einen Rechtsrahmen für die Umsetzung der Pariser Klimaziele zu schaffen, erfuhr Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP). Klares Ziel sei es, dadurch das Pariser Abkommen zu stärken, sagte sie in Richtung von Abgeordneter Martha Bißmann (PILZ). Österreich verhalte sich keineswegs abwartend zu den Verhandlungen, erklärte Köstinger gegenüber SPÖ-Abgeordneter Petra Bayr. Man betrachte jedoch das Prozedere mit Aufmerksamkeit, da die UNO bereits für Verzögerungen gesorgt habe. Österreich wolle keinesfalls, dass eine Umsetzung der Klimaziele durch Diskussionen auf UN-Ebene verzögert wird. Abgeordnetem Markus Tschank (FPÖ) versicherte sie, dass die EU-Kommission selbstverständlich einen öffentlichen Konsultationsprozess starten werde, sobald die Verhandlungen beginnen.

 

 

 

 

Handelsabkommen mit den Mercosur-Staaten, Mexiko, Japan und Singapur

 

 

Im EU-Unterausschuss standen auch die Umwelt-, Landwirtschafts- und Nachhaltigkeitsaspekte der von der Europäischen Union geplanten Handelsabkommen mit den Mercosur-Staaten, Mexiko, Japan und Singapur zur Diskussion. Während Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger in den bereits zum Großteil ausverhandelten Abkommen mit Mexiko, Japan und Singapur Umwelt-, Tierschutz- und Lebensmittelstandards gesichert sieht, vermisst sie im aktuell als konsolidiert bezeichneten EU-Mercosur-Abkommen u.a. Schutzklauseln für die Landwirtschaft und eine Verankerung des Vorsorgeprinzips. Für eine abschließende Bewertung will die Ministerin allerdings das Verhandlungsergebnis abwarten. Sie rechnet nicht mit einem zeitnahen Abschluss des Abkommens.

 

Über das Assoziierungsabkommen der EU mit den vier Gründungsmitgliedern der südamerikanischen Freihandelszone Mercosur, Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay, wird seit 2000 verhandelt. Das sogenannte EU-Mercosur Association Agreement soll laut Brüssel Zollschranken auf dem Markt beseitigen, der für Agrarexporte aus der EU von großer Wichtigkeit ist. Wesentliches Ziel dieses Abkommens sei auch der Markenschutz für europäische Produkte, um auch kleineren Firmen Exportchancen zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen ArbeitnehmerInnenrechte, Umweltschutz und verantwortungsvolles Handeln von Firmen gestärkt und Standards der Lebensmittelsicherheit gesichert werden, so die Erläuterungen.

 

Klar gegen das Mercosur-Abkommen stellte sich im Ausschuss die SPÖ. Die Oppositionsfraktion befürchtet erhebliche Schäden für die heimische Landwirtschaft sowie für europäische Lebensmittelstandards und verweist auf grobe hygienische Mängel in der Lebensmittelproduktion - Stichwort Gammelfleisch – in manchen Mercosur-Staaten. Auch das Vorsorgeprinzip ist für sie bisher nicht ausdrücklich geregelt. "Mit dem Abkommen kommt Gammelfleisch nach Europa und es wird unsere Rinderbauern extrem unter Druck setzen", warnte Jörg Leichtfried (SPÖ). Die abwartende Haltung Köstingers ist für ihn nicht nachvollziehbar, zumal der Vertragstext seitens der EU als bereits konsolidiert bezeichnet werde. "Daran wird sich nicht mehr viel ändern", so Leichtfried, der wie Muna Duzdar (SPÖ) an die ablehnende Haltung Köstingers in ihrer damaligen Funktion als EU-Abgeordnete erinnerte. Kritisch sieht Duzdar außerdem den Investitionsschutz.

 

Die SPÖ würde Freihandel nicht generell ablehnen, sie sei aber gegen die aktuell konsolidierte Fassung des Abkommens, betonte Doris Margreiter (SPÖ), Freihandel müsse fair sein und die Inhalte stimmen. "Export darf nicht um jeden Preis erfolgen".

 

 

Köstinger meinte, dass sich ihre Position seit ihrer Zeit als EU-Abgeordnete nicht geändert habe, dennoch könne ihr Ressort das Abkommen aktuell nicht als konsolidiert einstufen. Es fehlten etwa Rindfleischquoten. Nachschärfen sollte die EU generell außerdem bei den sanitären und phytosanitären Standards. "Wir müssen in allen Abkommen auf Lebensmittelkontrollen beharren", so die Ministerin. Bei den Schutzklauseln erwartet sie sich noch eine stärkere Position seitens der EU. Sie stehe jedenfalls in enger Abstimmung mit dem zuständigen Wirtschaftsressort. Einen "Beschluss um jeden Preis und auf Kosten der Landwirtschaft" werde es nicht geben, wie sie gegenüber Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) erklärte.

 

Prinzipiell meinte die Ministerin, dass Österreich als Exportland auf offenen Handel mit anderen Ländern angewiesen sei. 6 von 10 € würden im Ausland erwirtschaftet, die Regierung bekenne sich zu qualitativ gut und transparent gemachten Handelsabkommen. Auch für Agrar- und Lebensmittelexporte sei freier Handel wichtig. Die Exportquote liege bei Milchprodukten etwa bei 60%. "Ohne die offenen Exportmärkte hätten wir keine nachhaltig gesicherte landwirtschaftliche Produktion in der EU", so Köstinger.

 

Wie die Ministerin rechnet auch Abgeordneter Georg Strasser (ÖVP) nicht mit einem zeitnahen Abschluss der Verhandlungen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten. Die ÖVP stehe zu einem wirtschaftlichen Austausch mit anderen Kontinenten und bemühe sich um eine sachliche Diskussion. Dieses Engagement wünsche er sich, etwa wenn es um den heimischen Zuckerrübenanbau geht, auch von der SPÖ.

 

"Wir wollen alle hoffen, dass Mercosur in dieser Fassung nicht kommt", meinte Maximilian Linder von den Freiheitlichen. Ein prophylaktisches Entgegenstimmen sei noch zu früh. Dennoch sollte Österreich wachsam sein.

 

Martha Bißmann (Liste Pilz) machte auf die ohnehin schon billigen Fleischpreise in Österreich aufmerksam. Auch sie sieht die Gefahr, dass die heimische Fleischproduktion durch das Abkommen noch mehr unter Druck gebracht wird. 

 

Die EU hofft, bald zu einem Abschluss der langwierigen Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen mit der Freihandelszone Mercosur zu kommen. Der EU-Unterausschuss wird sich damit, wie mit einem von der SPÖ eingebrachten Antrag auf Stellungnahme, zu einem späteren Zeitpunkt erneut beschäftigen. Die SPÖ will Köstinger mit einer negativen Verhandlungsposition nach Brüssel schicken.

 

 

Noch heuer soll die Aktualisierung des EU-Handelsabkommens mit Mexiko unter Dach und Fach sein. Ende April haben sich beide Seiten auf ein Grundsatzabkommen geeinigt. Grundsätzlich geht es um die Anpassung des bereits in den Jahren 2000 und 2001 in Kraft getretenen bestehenden Abkommens, wesentlicher Bestandteil sind Landwirtschaftsexporte. Durch das neue EU-Mexiko-Abkommen soll der Großteil des Warenaustauschs zollfrei sein. Die Kommission hofft, noch offene technische Details bis Jahresende 2018 zu klären.

 

Bereits beendet sind die Verhandlungen mit Japan und Singapur. Nahezu alle Zölle werden durch das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan fallen. Einen Vorschlag hat dieEU-Kommission dem Rat Mitte April übermittelt. Die Einigung mit Japan wurde im Juli 2017 erzielt.

 

Die Kommission hat dem Rat auch einen Vorschlag für einen Beschluss zum Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur übermittelt. Singapur ist ein wichtiger Partner für den Zugang zum südostasiatischen Markt. Derzeit arbeitet die EU an einer Vertiefung der Beziehungen mit anderen Mitgliedern der zehn Länder umfassenden Association of Southeast Asian Nations (ASEAN). Längerfristiges Ziel ist der Abschluss eines Abkommens zwischen den beiden Regionen EU und ASEAN.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Stellungnahme wurde abgelehnt:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

der Abgeordneten Margreiter, Leichtfried

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend

RAT WK 3808/18 EU-Mercosur/Consolidated texts of the trade part of the EU Mercosur

Association Agreement (016509/EU XXVI.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 4.5.2018 zu TOP 5

 

 

Die Europäische Kommission verhandelt aktuell mit dem Mercosur, der südamerikanischen Wirtschaftsgemeinschaft zwischen Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay, über ein Handelsabkommen. Die Verhandlungen begannen bereits 2000 und wurden immer wieder unterbrochen. Aktuell scheinen die Gespräche kurz vor dem Durchbruch zu stehen. Dies dürfte auch darauf zurückzuführen sein, dass die EU angeboten hat, die im Abkommen vorgesehenen Einfuhrkontingente für Lebensmittel wie Rindfleisch und Zucker deutlich – tw. um mehr als ein Drittel – zu erhöhen. Die Schäden für die heimische Landwirtschaft wären erheblich.

 

Von verschiedensten Seiten wurden Bedenken gegen ein Abkommen mit dem Mercosur laut: Verbraucherschutzorganisationen protestierten genauso wie LandwirtschaftsvertreterInnen. Insbesondere in Hinblick auf die regelmäßig zu Tage tretenden groben hygienischen Mängel in der Lebensmittelproduktion mancher MERCOSUR-Staaten (Stichwort Gammelfleisch) wurde eine Gefahr für die hohen europäischen Lebensmittelstandards erkannt. Die Vergiftung von Mensch und Natur durch Pestizide in der MERCOSUR-Landwirtschaft ist ein weiteres bekanntes Problem. Das Vorsorgeprinzip ist wiederum nicht ausdrücklich im Vertrag geregelt.

Außerdem werden bei den Produktionstechniken in den genannten Staaten nicht nur die europäischen Standards deutlich unterschritten, sondern zur Gewinnung von Agrarflächen auch verpönte Praktiken wie (Brand-)Rodungen, teilweise in Regenwäldern, angewandt. Gleichzeitig kommt es regelmäßig zu Berichten über Vertreibungen und Verletzung von Rechten der indigenen Bevölkerung.

 

Darüber hinaus ist ungeklärt, ob die demokratischen Mindestanforderungen an Handelsabkommen eingehalten werden. Dies bedeutet insbesondere, dass unsicher ist, ob der Nationalrat über das Abkommen abstimmen darf.

 

Leider verfolgt die österreichische Bundesregierung in Hinblick auf MERCOSUR eine zustimmende Linie: während Landwirtschaftsministerin Köstinger zwar rhetorisch „vehementen Widerstand“ gegen das Abkommen medial verkündet, dann aber nichts tut, verlautbart Wirtschaftsministerin Schramböck sogar offen ihre Unterstützung für das Abkommen. Auch auf EU-Ebene ist bislang kein besonderer Widerstand Österreichs erkennbar. Und das obwohl davon auszugehen ist, dass die Unterzeichnung im Rat auf Grundlage eines „common accord“ getroffen wird, d.h. Österreich über ein Veto-Recht verfügt.

Die unterzeichneten Abgeordneten halten es daher für erforderlich, der Bundesregierung einen klaren Auftrag im Interesse unserer Standards und zum Schutz des ländlichen Raums mitzugeben und stellen folgerichtig folgenden

 

 

 

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 3 B-VG

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, sowie die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort werden aufgefordert, einer Unterzeichnung des Abkommens mit MERCOSUR die Zustimmung zu verweigern“.

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechts­aktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.