Parlament Österreich

 

 

 

V-4 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 30. Mai 2018

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXVI. Gesetzgebungsperiode     Mittwoch, 30. Mai 2018

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

1.    14415/15

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Umsetzung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer – Sachstand

(86549/EU XXV.GP)

 

2.    COM(2018) 321 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt

Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027

(20025/EU XXVI.GP)

 

3.    COM(2018) 322 final

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027

(20028/EU XXVI.GP)

 

4.    COM(2018) 325 final

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union

(20030/EU XXVI.GP)

 

5.    COM(2018) 328 final

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 über die endgültige einheitliche Regelung für die Erhebung der Mehrwertsteuereigenmittel

(20027/EU XXVI.GP)

 

6.    COM(2017) 827 final

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Einrichtung des Europäischen Währungsfonds

(5131/EU XXVI.GP)

 

 

 

 

 

 

7.    COM(2018) 147 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz

(15707/EU XXVI.GP)

 

8.    COM(2018) 148 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zum gemeinsamen System einer Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen

(15857/EU XXVI.GP)

 

 

 

 

Die Tagesordnungspunkte 2 bis 5 sowie 7 und 8 wurden unter einem verhandelt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanztransaktionssteuer

 

 

Die Realisierung der Finanztransaktionssteuer (FTT) geht holprig voran. Das zeigen auch die Informationen, die Finanzminister Hartwig Löger im EU-Unterausschuss des Nationalrats den Ausschussmitgliedern in dieser Frage mitgeben konnte. Löger bekräftigte das Ziel der Bundesregierung, dieses Thema endlich einer sinnvollen Lösung zuführen zu wollen, weshalb er auch bemüht sei, Dynamik in die Verhandlungen zu bringen. Derzeit gebe es keine klare Grundlage, was nun in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden soll, stellte der Finanzminister mit Bedauern fest. Deshalb könne er auch keine Kalkulationen vorlegen. Die derzeitigen Diskussionen würden aber eher dazu neigen, eine sinnhafte Basis für die FTT zu "zerbröseln". Löger selbst sprach sich für eine möglichst breite Bemessungsgrundlage aus.

 

 

Bereits im September 2011 hat die EU-Kommission einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTT) vorgelegt, "damit auch der Finanzsektor einen fairen Beitrag leistet". Sie sollte einen Lenkungseffekt gegen Spekulationen haben. Der Steuersatz sollte 0,1% auf den Handel von Aktien und Anleihen und 0,01% für Derivate von Aktien und Anleihen betragen. Dadurch sollten Finanzdienstleister angemessen an den Kosten der Finanzkrise beteiligt und geeignete Negativanreize für Transaktionen geschaffen werden, die die Stabilität der Finanzmärkte gefährden.

 

Innerhalb der EU konnte darüber jedoch keine Einigung erzielt werden. Deshalb einigten sich 2012 insgesamt elf EU-Länder, darunter auch Österreich, die Finanztransaktionssteuer in Rahmen einer "verstärkten Zusammenarbeit" einzuführen, was der Rat im Jahr 2013 auch genehmigte. Seither ziehen sich die Verhandlungen ohne Ergebnis dahin. Laut jüngsten Entwicklungen sind nur noch 10 Länder, inklusive Österreich und Deutschland, an einer Einführung interessiert. Außerdem sieht der aktuelle Kommissionsvorschlag eine Vielzahl von Befreiungen und Ausnahmen vor, wodurch die Bemessungsgrundlage sehr stark eingeschränkt würde.

 

Derzeit werden laut Finanzminister in zwei Arbeitsgruppen, die Ende 2017 eingerichtet wurden, auf technischer Ebene die auf dem Tisch liegenden Wünsche nach Ausnahmeregelungen für die Bemessungsgrundlage, ferner die Einnahmen- und Kostenschätzungen sowie die Auswirkungen des Brexit auf die FTT analysiert. Beabsichtigt ist, die politische Diskussion mit dem kommenden ECOFIN vor dem Sommer wieder aufzunehmen.

 

 

Die von einigen Ländern geforderten Ausnahmen würden zu massiven Einschränkungen führen, sagte Bundesminister Löger, der die Hoffnung von SPÖ-Abgeordnetem Jörg Leichtfried nach einer eventuellen baldigen Umsetzung der FTT nicht teilte. Löger glaubt nicht, dass der Brexit die Verhandlungen leichter macht, denn der Ausstieg des Vereinigten Königreichs und die zu erwartende Zuspitzung des Wettbewerbs auf den Kapitalmärkten könnte sich auch auf die FTT negativ auswirken, merkte er an. Basis für eine baldige und sinnvolle Umsetzung sei auf alle Fälle eine rasche Klärung der Grundlagen. Jedenfalls stehe nicht zur Diskussion, die Frage auf die OECD-Ebene zu schieben. Er könne nur eines sagen, dass man eventuell die Derivate erst in einer zweiten Stufe miteinbeziehen will. Auch seien Ausnahmen für einzelne Institutionen gefordert worden. Der Minister ging damit auch auf Wortmeldungen von Barbara Krenn (ÖVP), Robert Lugar (FPÖ), Karin Doppelbauer (NEOS) und Eva Maria Holzleitner (SPÖ) ein.

 

Bruno Rossmann von der Liste Pilz sprach in Hinblick darauf, dass der Ausbruch der Finanzkrise nunmehr 10 Jahre zurück liegt und man schon Jahre lang über eine FTT diskutiere, von einem Skandal. Die Lobbyisten hätten erfolgreich Einfluss genommen und massive Verwässerungen erreicht, so Rossmann.

Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 bis 2017

 

 

In der Debatte über den zukünftigen EU-Haushalt nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) wurde die von den einzelnen Parteien bisher vorgebrachten Meinungen bekräftigt. Finanzminister Hartwig Löger unterstrich seitens der Regierung einmal mehr, dass Österreich nicht bereit sei, einen höheren Prozentanteil als bisher in den EU-Topf einzuzahlen.

 

Er stellte klar, dass die Regierung an der Obergrenze von 1% des Bruttonationaleinkommens (BNE) festhalte. Das heiße aber, bei einem Wachstum werde es real zu etwas höheren Zahlungen kommen, es gehe um den prozentuellen Anteil der Basis. Die EU-Kommission geht in ihrem Vorschlag von 1,11% aus, das EU-Parlament will auf 1,3% erhöhen.

 

Selbstverständlich werde Österreich während der Ratspräsidentschaft auch in dieser Frage eine Vermittlerrolle einnehmen, das hindere aber nicht daran, die eigenen Positionen zu vertreten, betonte der Finanzminister gegenüber der Kritik aus den Reihen der Opposition. Es könne nicht sein, dass man bei Ausscheiden eines Mitglieds davon ausgeht, auf alle Fälle mehr zahlen zu müssen. Ziel sei es, dass auch die EU bewusst prüft, welche Aufgaben auf EU-Ebene zu erfüllen sind. Bevor man über eine Erhöhung diskutiere, gelte es, Prioritäten zu klären und gleichzeitig Ineffizienzen zu minimieren.

 

Grundlage für die Diskussion bildete der kürzlich von der EU-Kommission vorgelegte Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) 2021 bis 2027, der unter dem Titel "Eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt" präsentiert wurde. Die EU will damit zwei Herausforderungen bewältigen: einerseits die Tatsache, dass Sicherheit und Stabilität in einer instabilen Welt, wie es in einer Presseaussendung der Kommission vom 2. Mai 2018 heißt, eine immer größere Rolle spielt, und andererseits die finanzielle Lücke, die der Brexit verursacht. Die Verhandlungen darüber will die Kommission noch vor den nächsten Wahlen zum EU-Parlament im Frühjahr 2019 abschließen. Konkret ging es im Ausschuss um die Mitteilung der Kommission über den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027, um den diesbezüglichen Verordnungsvorschlag sowie um die Entwürfe zum Eigenmittelsystem und einheitliche Regelungen für die Erhebung der Mehrwertsteuereigenmittel. Löger rechnet nicht mit einem Abschluss der Verhandlungen während der österreichischen Ratspräsidentschaft.

 

 

Der Finanzminister wurde in seiner Haltung von den Abgeordneten der Regierungsparteien Klaus Lindinger (ÖVP), Petra Steger (FPÖ) und David Lasar (FPÖ) unterstützt. Auf weniger Verständnis stieß er bei der Opposition. Prioritätensetzungen, wie etwa der Schutz der Außengrenzen, erforderten mehr Mittel, so der oppositionelle Tenor. Österreich sollte eher eine Vermittlerrolle einnehmen und von seiner starren Position abrücken, stellte Jörg Leichtfried (SPÖ) fest. Er forderte mehr Realismus von der Bundesregierung ein. Sowohl SPÖ als auch die Liste Pilz brachten Anträge auf Stellungnahme ein, fanden jedoch dafür keine Mehrheit.

 

So unterstützt Bruno Rossmann (PILZ) die Erhöhung des Finanzrahmens auf 1,3% des BNE sowie die Schaffung neuer Eigenmittel, allen voran Ökosteuern. Mit einem gleichbleibenden Finanzrahmen können die Herausforderungen nicht bewältigt werden, ist er überzeugt. Seine Initiative wurde jedoch von den anderen Parteien nicht mitgetragen.

 

 

Seitens der SPÖ legte Jörg Leichtfried einen Antrag auf Stellungnahme vor, der jedoch nur von der Liste Pilz mitgetragen wurde und damit ebenfalls in der Minderheit blieb. In diesem Antrag wird die Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) thematisiert. Darin spricht sich die SPÖ für mehr Verteilungsgerechtigkeit in der Agrarpolitik sowie für eine absolute Obergrenze der Direktzahlungen von € 25.000 aus. Leichtfried betonte, es sollten diejenigen in Zukunft mehr bekommen, die weniger haben.

 

Karin Doppelbauer von den NEOS unterstrich in diesem Zusammenhang die Bedeutung der biologischen Landwirtschaft als zukunftsträchtig und nachhaltig. Eine Kürzung bei der zweiten Säule der GAP hält sie daher für nicht akzeptabel, weshalb sie den Finanzminister aufforderte, gerade in dieser Frage die Vorreiterrolle Österreichs zu kräftigen und sich dementsprechend stark zu positionieren. Die von der SPÖ geforderte Höhe der Deckelung der Direktzahlungen würde ihrer Meinung nach aber mittelständische Betriebe gefährden. Bruno Rossmann (PILZ) wiederum trat in der Debatte für eine massive Streichung der Direktzahlungen ein und stimmte mit Doppelbauer überein, dass Kürzungen für den ländlichen Raum nicht zielführend sein.

 

Der Finanzminister ging mit dem Ansatz konform, den Biolandbau zu stärken und wandte sich strikt gegen die Kürzung der Förderung von Bioflächen. Den SPÖ-Antrag mit einer Obergrenze für die Direktzahlungen hält er jedoch für den falschen Zugang und sprach sich vielmehr für eine bessere Verteilungslogik aus, indem kleinere Betriebe mehr erhalten. Die von Maximilian Unterrainer (SPÖ) auf die von Nachhaltigkeitsministerin Köstinger geforderten Ausgleichszahlungen für die Bauern im Fall von Kürzungen, beantwortete Löger mit dem Hinweis, er könne erst Genaueres dazu sagen, wenn ein Ergebnis vorliegt. Jedenfalls wolle er eine gute Grundlage für die LandwirtInnen schaffen.

 

Was die geplanten neuen Eigenmittel betrifft, so unterstützte mit einem eigenen Antrag SPÖ-Abgeordnete Doris Margreiter den Kommissionsvorschlag. Damit könnten die Prioritäten und Herausforderungen finanziert werden, stimmte sie mit ihrem Klubkollegen Kai Jan Krainer überein. Beide können sich vorstellen, dass etwa die Finanztransaktionssteuer, eine Digitalsteuer oder die Besteuerung von Kerosin als einfach administrierbare Einnahmen die Eigenmittel erhöhen könnten.

 

Bruno Rossmann von der Liste Pilz sprach sich grundsätzlich dafür aus, substanzielle Eigenmittel auf EU-Ebene im Zusammenhang mit der Ökologisierung des Steuersystems einzuheben. Das wäre viel besser als die vorgesehene "mickrige" Plastiksteuer, sagte er. Diese Anregungen nehme er gerne mit, reagierte Löger, der die Plastikabgabe ebenfalls für nicht optimal hält. Ökologie sei für ihn auch eine Schwerpunktsetzung innerhalb der EU. Er schränkte aber ein, dass dies nicht zur vordergründigen Steuererhöhung führen dürfe. Eine additive Steuerstrategie lehnt er ab. Grundsätzlich unterstützte er eine Digitalsteuer sowie eine Vereinheitlichung der Körperschaftssteuer. Die Finanztransaktionssteuer hält er aber langfristig für keine gute Grundlage im Sinne einer stabilen Eigenmittelstrategie.

 

Der SPÖ-Antrag zu den Steuermitteln fand ebenfalls keine Mehrheit, weil er nur von der Liste Pilz unterstützt wurde.

 

In einem weiteren SPÖ-Antrag thematisierte Kai Jan Krainer den aggressiven Wettbewerb in Bezug auf Unternehmensbesteuerung einiger EU-Länder auf Kosten anderer EU-Mitgliedstaaten. Darin schlägt die SPÖ vor, ein einheitliches Level-Playing-Field mit der Beschlussfassung des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens zu vereinbaren. Auch dieser Antrag fand keine Mehrheit im Ausschuss.

 

Angesprochen von Karin Doppelbauer (NEOS) auf einen europäischen Finanzminister, meinte Löger, in der derzeitigen Situation sehe er keine Sinnhaftigkeit darin. Die Strukturen mit Kommissionsverantwortung, ECOFIN und Eurogruppe sei ohnehin komplex genug, weshalb eine weitere Ebene nicht zielführend sei. Außerdem mache ein gemeinsamer Finanzminister ohne eine vollendete Kapital-, Kapitalmarkt- und Bankenunion kaum Sinn.

 

Mit Eva Maria Holzleitner (SPÖ) stimmte er überein, dass die EU dem Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit weiterhin besonderes Augenmerk schenken müsse. Aus diesem Grund werde auch der Sozialfonds laufend erhöht. Man habe aber die Erfahrung gemacht, dass jene Länder, wo die Probleme am größten sind, die Mittel bei weitem nicht ausschöpfen. Daher sehe er es aktuell als eine große Herausforderung, diese Länder bei einer effizienteren Handhabung der Möglichkeiten zu unterstützen.

 

 

Die Kommission schlägt eine Ausgabenobergrenze (Verpflichtungen inklusive Europäischer Entwicklungsfonds EDF) in der Höhe von 1.279 Mrd. € bzw. 1,11% des BNE der EU 27 vor. (MFR 2014-2020: 1.087 Mrd. € oder 1,03% des BNE der EU 28 ohne 29 Mrd. € für den EDF). Der EDF – bislang ein zwischenstaatliches Abkommen – ist das wichtigste Instrument der EU zur Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern in Afrika, im karibischen und pazifischen Raum.

 

Um, wie die Kommission argumentiert, neue und dringende Prioritäten finanzieren zu können, müsse die gegenwärtige Mittelausstattung aufgestockt werden. Das soll insbesondere Investitionen in die Bereiche Forschung und Innovation, junge Menschen und digitale Wirtschaft, Grenzmanagement, Sicherheit und Verteidigung betreffen. So ist beabsichtigt, beispielsweise die Mittel für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps zu verdoppeln.

 

Einsparungs- und Effizienzpotentiale sieht die Kommission vor allem im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und in der Kohäsionspolitik um jeweils ca. 5%.

 

Brüssel bekennt sich zudem zu einem Bürokratieabbau und schlägt eine größere Flexibilität innerhalb der Programme und zwischen den Programmen vor. Zudem ist geplant, die Instrumente zur Krisenbewältigung auszubauen und eine neue "Unionsreserve" einzuführen, um auf unvorhergesehene Ereignisse und Notfälle, etwa in den Bereichen Sicherheit und Migration, reagieren zu können. So sollen jene Mittel, die im MFR innerhalb der Obergrenze vorgesehen waren, aber nicht ausgezahlt wurden, nicht mehr verfallen, sondern in diese Unionsreserve fließen.

 

Als eine äußerst wichtige Neuerung unterstreicht die Kommission den Grundsatz, Finanzierungen durch die EU stärker an die Rechtsstaatlichkeit zu koppeln. Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit sei eine Grundvoraussetzung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und eine wirksame EU-Finanzierung, heißt es in der genannten Aussendung. Ein neuer Mechanismus soll demnach den EU-Haushalt vor finanziellen Risiken schützen, die auf generelle Rechtsstaatlichkeitsdefizite in den Mitgliedstaaten zurückgehen. Mit den neuen Instrumenten könnte die Union den Zugang zu EU-Mitteln in einer Weise aussetzen, verringern oder beschränken, die proportional zur Art, zur Schwere und zum Umfang der Rechtsstaatlichkeitsdefizite wäre.

 

Einen besonderen Schwerpunkt setzt die Union auf eine stabile Wirtschafts- und Währungsunion. Dazu plant die Kommission zwei neue Instrumente: Ein mit insgesamt 25 Mrd. € dotiertes Reformhilfeprogramm soll alle Mitgliedstaaten finanziell und technisch unterstützen, die prioritäre Reformen anstreben. Darüber hinaus werden Mitgliedstaaten, die dem Euroraum nicht angehören, den Euro aber einführen wollen, bei ihren Bemühungen durch eine Konvergenzfazilität gezielt unterstützt. Ferner soll eine Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion dazu beitragen, das Investitionsniveau bei schweren asymmetrischen Schocks zu halten. Angedacht sind zunächst Back-to-Back-Darlehen von bis zu 30 Mrd. €, die mit einer finanziellen Unterstützung für die Mitgliedstaaten zur Deckung der Zinskosten kombiniert sind.

 

Um die prioritären Vorhaben umsetzen zu können, plant die Kommission zusätzliche Einnahmen von bis zu 22 Mrd. € jährlich, das wären rund 12% des gesamten EU-Haushalts. Die Kommission stellt sich eine Kombination aus zusätzlichen Finanzmitteln (80%) sowie aus Umschichtungen und Einsparungen (20%) vor.

 

Als eine neue Finanzierungsquelle für die langfristige Haushaltsplanung schlägt die Kommission Vereinfachungen bei den auf der Mehrwertsteuer (MwSt) basierenden Eigenmitteln und die Einführung eines sogenannten Korbs neuer Eigenmittel vor, der an die politischen Prioritäten der EU gekoppelt ist. Dieser Korb neuer Eigenmittel besteht laut Entwurf aus 20% der Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem; ferner einem Abrufsatz von 3%, angewendet auf die neue gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, die Schritt für Schritt eingeführt werden soll; zudem sollen die EU-Mitgliedsaaten einen nationalen Beitrag (0,80 € pro Kilo) leisten, der anhand der anfallenden nicht wiederverwerteten Verpackungsabfälle aus Kunststoff berechnet wird. Die Eigenmittelobergrenze soll von 1,2% auf 1,29% des Bruttonationaleinkommens angehoben werden.

 

Auch das Rabattsystem steht aus Anlass des Brexit bei den kommenden EU-Haushaltsverhandlungen zur Debatte. Es gibt sogar "Rabatte auf den Rabatt". Die Kommission strebt jedenfalls einen Wegfall aller Rabatte an. Sie sollen während eines Zeitraums von fünf Jahren auslaufen. Außerdem soll der Anteil, der von den Mitgliedstaaten bei der Einhebung von Zöllen einbehalten wird, von 20% auf 10% gesenkt werden – die Einnahmen aus Zöllen sind ein Teil der sogenannten Eigenmittel.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Europäischer Währungsfonds

 

 

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) soll nun zu einem Europäischen Währungsfonds (EWF) ausgebaut werden, jedoch mit einer bedeutenderen Rolle in der Gestaltung und Überwachung von Finanzhilfeprogrammen. Wie Kommissionspräsident Jean–Claude Juncker in seiner Rede zur Lage der Union am 13. September 2017 betonte, muss der EWF "fest im Regel- und Kompetenzwerk der Europäischen Union verankert sein". In diesem Sinne soll der EWF als eigenständige juristische Person nach dem Unionsrecht gegründet werden. Damit soll die EU auch für künftige Finanzkrisen gewappnet sein.

 

Im Europäische Währungsfonds sollen demnach die derzeitigen finanziellen und institutionellen Strukturen des ESM im Wesentlichen erhalten bleiben. Er wird laut Verordnungsvorschlag weiterhin Stabilitätshilfen für Mitgliedstaaten in Notlagen gewähren. Seine finanzielle Schlagkraft wird mit einer Darlehenskapazität von insgesamt 500 Mrd. € mit der des ESM identisch sein. Er soll als letztes Mittel ("Common Backstop") einspringen können, wenn die vorhandenen Gelder zur geordneten Abwicklung von Banken, die von der Pleite bedroht sind, nicht mehr ausreichen.

 

 

Wie Finanzminister Hartwig Löger im EU-Unterausschuss des Nationalrats betonte, sei Österreich in dieser Frage ein konstruktiver und unterstützender Partner. Abgelehnt wird jedoch die legistische Integration auf EU-rechtlicher Basis, was das bisherige Mitspracherecht der nationalen Parlamente infrage stellen würde. Es sind jedoch Berichtspflichten an das EU-Parlament vorgesehen. Österreich tritt dafür ein, die multinationale Entscheidung durch nationale Parlamente weiterhin zu sichern, bekräftigte der Finanzminister, was von den Abgeordneten zufrieden zur Kenntnis genommen wurde. Löger sprach sich in Richtung Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) für eine offene Basis aus, um den Rechtsrahmen sicherzustellen.

 

Auch Doris Margreiter (SPÖ) warb für das Mitspracherecht nationaler Parlamente, worauf Finanzminister Löger meinte, der Ausschluss der nationalen Parlamente wäre ein "Supergau". Auch derzeit sei die nationale Zustimmung vorgesehen, unterstrich er. In Richtung Hans-Jörg Jenewein (FPÖ) versicherte Löger, das Memorandum in allen Punkten – ausgenommen dem Verlust von Mitspracherechten - voranzutreiben.

 

Die NEOS konnten den Plänen des Finanzministers viel abgewinnen, sahen die Situation aber etwas kritischer. Karin Doppelbauer sprach sich grundsätzlich dafür aus, Staatsinsolvenzen auf europäischer Ebene zu regeln und das System der Bail-in Klausel (Beteiligung von Gläubigern einer Bank an den Verlusten bei der Sanierung der Bank) weiterzuentwickeln.

 

Auch die Liste Pilz stand den Plänen offenen gegenüber. Gegenüber Bruno Rossmann bestätigte der Finanzminister, dass sich der EWF hervorragend zur Stabilisierung der Union eigne. Die EU brauche eine Stärkung in dem Bereich, sagte Löger, lehnte aber eine echte Transferunion ab. Seitens der FPÖ warnte Robert Lugar vor einem Automatismus zur solidarischen Haftung aller Mitgliedstaaten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Digitalsteuer

 

 

Die von der EU-Kommission anvisierte Digitalsteuer wurde im EU-Unterausschuss des Nationalrats kontrovers diskutiert. Kritik gab es hauptsächlich an der Berechnung der Steuer. Finanzminister Hartwig Löger will im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2018 einen Fokus auf die Besteuerung digitaler Dienstleistungen legen. Das Thema müsse aber aus gesamtstrategischer Sicht bewertet werden, um keine Schritte zu setzen, die den europäischen Markt auf globaler Ebene schwächen oder schaden könnten, betonte Löger.

 

Die beiden europäischen Initiativen zielen auf Steuerfairness zwischen Digitalunternehmen und traditionellen Unternehmen ab. Firmen, die – wie Google, Facebook und Amazon - in erster Linie digitale Dienstleistungen erbringen, ohne in einem Land auch wirklich physisch präsent zu sein, werden von den derzeit geltenden internationalen Steuervorschriften nur unzureichend erfasst, da diese für traditionelle Unternehmen konzipiert sind.

 

Mit ihren Legislativvorschlägen für eine Digitalsteuer als Übergangslösung bzw. zur Neugestaltung der Körperschaftssteuer als langfristige Lösung schlägt die EU-Kommission nun Maßnahmen vor, die sicherstellen sollen, dass digitale Großunternehmen einen gerechten Steueranteil tragen. Kleinere Unternehmen sind davon ausgenommen, denn nur Großunternehmen mit einer signifikanten digitalen Präsenz sollen betroffen sein. Im Zentrum steht die Ausdehnung des Betriebsstättenbegriffs auf virtuelle Plattformen und somit eine Neudefinition. Dort, wo durch die Nutzung digitaler Dienste Gewinne erwirtschaftet werden, würde die Steuer schlagend und käme dem jeweiligen Staat zugute.

 

Angesichts des weltweiten Booms von Digitalunternehmen, deren Geschäftstätigkeiten auf immateriellen Vermögenswerten beruhen und aus der Ferne betrieben werden können, sieht die Europäische Kommission Handlungsbedarf. Social-Media-Unternehmen, Kooperationsplattformen und Anbieter von Online-Inhalten würden zwar maßgeblich zum Wirtschaftswachstum beitragen, müssten aber zur Sicherstellung der öffentlichen Einnahmen in den EU-Staaten entsprechende Steuerleistungen erbringen. Das sei maßgeblich für einen funktionierenden Binnenmarkt, so die Kommission, die auch kritisiert, dass digitale Unternehmen durchschnittlich nur halb so viel Steuern zahlen wie traditionelle Betriebe. Mittlerweile seien bereits neun der zwanzig führenden börsennotierten Unternehmen im Online-Bereich tätig, gegenüber einem von zwanzig vor zehn Jahren.

 

Mittels der als Übergangslösung konzipierten Digitalsteuer, will die Kommission möglichst bald die wichtigsten nicht besteuerten digitalen Tätigkeiten in einem einheitlichen Regelwerk erfassen, um einen Wildwuchs nationaler Maßnahmen im Binnenmarkt zu verhindern. Diese kurzfristige Lösung ist auf große Konzerne zugeschnitten. Es handelt sich dabei in erster Linie um eine Werbeabgabe, die eine Gleichstellung digitaler Unternehmen mit traditionellen Unternehmen bringen und damit gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherstellen soll. Besteuert würde nicht der Gewinn, sondern die Bruttoeinnahmen.

 

Konkret ist vorgesehen, dass Umsätze aus der Internetwerbung, wie zum Beispiel die Zurverfügungstellung von online-Werbeflächen für NutzerInnen, dort besteuert werden, wo der Computer steht, wenn das Geschäft getätigt wird. Auch digitale Interaktionen zum Verkauf von Gegenständen und Dienstleistungen würden besteuert, nicht allerdings klassische Internetleistungen wie Streaming-Dienste. Die Mitgliedstaaten würden zudem aus Geschäften wie dem Verkauf von Daten, die Rückschlüsse auf das Nutzerverhalten zulassen, direkte Steuereinnahmen erhalten. Als Digitalsteuersatz sind im Kommissionsentwurf 3% der steuerbaren Erträge festgelegt. Voraussetzung ist in allen Bereichen, dass ein Online-Unternehmen jährlich weltweit einen Gesamtumsatz von mindestens 750 Mio. € generiert, beziehungsweise EU-weit mindestens 50 Mio. €. Kleinere Start-up-Unternehmen würden somit nicht belastet.

 

Hier setzt die breite Kritik der Abgeordneten an, die sich einheitlich gegen eine Besteuerung anhand der Höhe des Umsatzes aussprachen. Maria Theresia Niss (ÖVP) warnte vor Gefahren für die EU als Exportunion. Zudem brauche Österreich keine neuen Steuern, sagte sie. Seitens der SPÖ konnte Kai Jan Krainer der Digitalsteuer nur zur Zeitüberbrückung für die Erstellung eines anderen Systems, zustimmen. Obwohl die Digitalsteuer laut Krainer zu einer neuen Qualität des Steuersystems führe, wollte er so rasch wie möglich eine einheitliche Definition von digitalen und physischen Betriebsstätten erzielen. In einem Antrag auf Stellungnahme warb die SPÖ um unionsweite Mindestkörperschaftssteuersätze von 15% oder darüber. Der Antrag fand jedoch keine Mehrheit.

 

Auch die FPÖ war für Gerechtigkeit im Steuersystem, die durch eine Besteuerung anhand der Gewinne der Unternehmen geschaffen werden soll. Die Umsatzbasierung sei unfair, unterstrich Robert Lugar und konnte den Paradigmenwechsel nicht nachvollziehen. Als Alternativvorschlag brachte er auf, Gebühren einzuheben. Finanzminister Löger erklärte, dass unterschiedliche Modelle angedacht würden, nicht nur jene, die anhand des Umsatzes besteuern.

 

Die Liste Pilz sprach sich grundsätzlich gegen eine Übergangslösung aus, da diese Gefahr laufe, zur Dauerlösung zu werden. Zudem schloss sich Bruno Rossmann der Kritik an der Umsatzbasierung an.

 

Finanzminister Löger verstand die Kritik der Abgeordneten und wollte die Umsatzbesteuerung nur mit Vorsicht einsetzen. Grundsätzlich biete die Ratspräsidentschaft Gelegenheit, das Thema gesamtheitlich voranzutreiben. Doris Margreiter (SPÖ) befürchtete, dass es zu keiner Einigung innerhalb der EU kommen werde, und warnte vor Koalitionen einzelner Mitgliedstaaten, die einer einheitlichen Lösung entgegen stehen würden.

 

Gerechnet wird seitens der EU mit etwa 5 Mrd. € Steuereinnahmen pro Jahr für die EU-Mitgliedsländer, das heißt, die Steuern würden nicht in die EU fließen, sondern kämen den einzelnen Mitgliedstaaten zugute. Welche Steuereinnahmen sich Österreich daraus erwartet, war Löger noch nicht bekannt. Bis im September sollen dazu Berechnungen vorliegen, sagte er zu Karin Doppelbauer (NEOS).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der SPÖ auf Stellungnahme wurde nur von der Liste Pilz unterstützt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

Gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

der Abgeordneten Krainer, Genossinnen und Genossen

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 30.05.2018

 

zu TOP 3: COM (2018) 322 final Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (020028/EU XXVI.GP)

 

 

 

In den vergangenen Jahren hat die Europäische Kommission, der Rat und das Parlament sowohl als Reaktion auf die zurückliegende Finanzkrise als auch auf die öffentlich gewordenen Steuerhinterziehungsskandale, nachhaltige Maßnahmen gesetzt, um einerseits Steuerhinterziehung und Steuerbetrug zu bekämpfen und andererseits Besteuerungslücken durch unerwünschte Gewinnverschiebungen bzw. Steuervermeidungsmodelle im Anwendungsbereich des internationalen Steuerrechts zu schließen. Mit dem vorliegenden Vorschlag eines Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 adressiert die Kommission die finanziellen Herausforderungen der Union für diese Finanzperiode, die auch den Austritt von UK und den damit verbundenen Entgang erheblicher finanzieller Mittel, kompensieren müssen.

 

Unabhängig vom abschließenden Verhandlungsergebnis zum Mehrjährigen Finanzrahmen, sollten für alle Mitgliedstaaten der Union faire Bedingungen für die Aufbringung der Budgetmittel, die auch dann für den europäischen Haushalt verwendet werden, gelten. Die Europäische Kommission hat wiederholt Steuermodelle einzelner Mitgliedstaaten, die internationalen Konzernen, aufgrund des nationalen Steuerrechts ungerechtfertigte Vorteile verschaffen und das einheitliche und faire Level-Playing-Field im europäischen Unternehmenssteuerrecht untergraben, überprüft und die Behebung der unzulässigen Begünstigung durch individuelle Steuermodelle einzelner Mitgliedstaaten gefordert.

 

Eine Voraussetzung für den Abschluss der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen sollte die gegenseitige faire Behandlung der Mitgliedstaaten untereinander sein. Damit bedingt ein Abschluss der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen, dass die Europäische Kommission Maßnahmen gegen unfaire Steuermodelle einzelner Mitgliedstaaten ergreift, damit diese zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Finanzrahmens im Jahr 2021 das unionsweite Steueraufkommen nicht mehr verzerren.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich im Rahmen der Verhandlungen in den EU-Gremien zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 dafür einzusetzen, dass innerhalb der Europäischen Union ein einheitliches Level-Playing-Field bezüglich der Unternehmensbesteuerung hergestellt wird, und vereinbart wird, dass individuelle nationalstaatliche begünstigende Steuerregime einzelner Staaten auf Kosten anderer EU Mitgliedstaaten mit der Beschlussfassung des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens beseitigt werden.“

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechts¬aktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der SPÖ auf Stellungnahme wurde nur von der Liste Pilz unterstützt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

der Abgeordneten Leichtfried,

Genossinnen und Genossen

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 30.05.2018

 

zu TOP 3: COM (2018) 322 final Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (020028/EU XXVI.GP)

 

 

 

Am 2. Mai 2018 hat die EU Kommission ihre Vorschläge für den mehrjährigen EU-Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum 2021- 2027 vorgeschlagen. Parallel zu den MFR-Verhandlungen findet auch die inhaltliche Positionierung der nächsten Agrarperiode ab 2021 statt.

 

Österreich sollte im Sinne der Unterstützung von kleinen und mittleren bäuerlichen Betrieben sowie Nebenerwerbsbauern und Nebenerwerbsbäuerinnen auf Schritte zu mehr Verteilungsgerechtigkeit drängen und sich dafür einzusetzen, dass wirksame Nachhaltigkeitskriterien für die Abrufbarkeit der öffentlichen Fördermittel definiert werden, sowie, dass EU-Fördergelder verstärkt so eingesetzt werden, dass alle Menschen im ländlichen Raum davon profitieren.

 

Laut Europäischer Kommission (Mitteilung vom 29.11.2017, S.17) erhalten nach wie vor derzeit 20% der Beihilfenempfänger 80% der Direktzahlungen. Auch in Österreich erhalten die Betriebe mit den höchsten Einkommen laut Grünem Bericht 2017 die höchsten Subventionen (Daten Grüner Bericht 2017, S 175). Dies liegt vor allem auch am flächenbezogenen Fördersystem der EU.

 

Die österreichische Bundesregierung muss sich für eine Begrenzung der Direktzahlungen für die Landwirtschaft mit 25.000 Euro aussprechen. Solch eine Begrenzung der Direktzahlungen in der Landwirtschaft bei 25.000 Euro würde bedeuten, dass 97 Prozent der österreichischen Landwirte davon nicht betroffen wären. Sie hätten keine finanziellen Einbußen und die Förderungen für 110.000 Bäuerinnen und Bauern wäre gesichert. Lediglich drei Prozent der größten Agrarbetriebe in Österreich wären davon betroffen. Unionsweit wären rund 6% der Betriebe erfasst.

 

Auch die Bundesregierung hat sich sinnvollerweise bereits positiv zu diesem Vorschlag geäußert: Bundesminister Gernot Blümel hat sich wie folgt geäußert: „Im Agrarbereich wollen wir, dass weniger Geld in internationale Konzerne fließt, sondern mehr Geld dort ankommt, wo es wirklich gebraucht wird, nämlich bei den bäuerlichen Familienbetrieben und Bergbauern". Er hat außerdem festgehalten, dass er aus diesem Grund für den SPÖ-Vorschlag zu haben sei. (APA, 23.5.2018)

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 3 B-VG

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Ratspräsidentschaft zu nutzen und sich im Rahmen der Verhandlungen zum neuen EU-Finanzrahmen und der Neuausrichtung der GAP für mehr Verteilungsgerechtigkeit in der Agrarpolitik einzusetzen sowie eine absolute Obergrenze der Direktzahlungen bei 25.000 Euro durchzusetzen“.

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechts¬aktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der Liste Pilz auf Stellungnahme erhielt von den anderen Fraktionen keine Unterstützung und wurde somit abgelehnt:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

des Abgeordneten Bruno Rossmann

 

betreffend

COM (2018) 322 final Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (020028/EU XXVI.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 30.5.2018 zu TOP 3

 

 

 

Am 1. Juli 2018 übernimmt Österreich den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Bisher hat sich die österreichische Regierung in ihrer Haltung vor allem durch das Voranstellen der eigenen Interessen sowie antieuropäische Meinungsmache hervorgetan. Im Zuge der ersten Positionierungen rund um den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 wurden Budgeterhöhungen von der Regierung rigoros ausgeschlossen, sie hält als Nettozahler an einem Prozent des BNE fest. Rabatte will man im Idealfall fortführen und echte Eigenmittel der EU verhindern.

 

Mit diesem Sparkurs vertritt Österreich aber eine Minderheitenmeinung, die lediglich von den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Finnland geteilt wird. Bundeskanzler Sebastian Kurz, Minister Gernot Blümel und Finanzminister Hartwig Löger haben offenbar noch nicht begriffen, dass sie während des EU-Ratsvorsitzes vor allem eine Vermittlerrolle einnehmen müssen, um in diesen schwierigen Verhandlungen Fortschritte zu erzielen. Die Vorstellungen der einzelnen Länder und involvierten Institutionen (beispielswiese des EU-Parlaments) klaffen weit auseinander. Anstelle bereits jetzt zu beginnen, einen Konsens zu suchen, agiert Österreich bisher als eine der größten spaltenden Kräfte.

 

Es ist höchst an der Zeit, dass die österreichische Bundesregierung ihre Haltung hin zu einem proeuropäischen Kurs ändert. Dies inkludiert die Einsicht, dass die EU aufgrund zentraler Herausforderungen ein höheres Budget beim MFR sowie neue, echte Eigenmittel benötigt. Der Kommissionsvorschlag ist dabei bereits ein Kompromiss, der als Mindestmaß allenfalls zu unterstützen ist. Nur auf dieser Basis kann Österreich im Zuge des Ratsvorsitzes überhaupt als Vermittler agieren und Europa auf einen gemeinsamen Kurs bringen.

 

Darüber hinaus sollten sich Bundeskanzler Sebastian Kurz und Finanzminister Hartwig Löger eigentlich als Vorreiter einer gestärkten EU positionieren und sich für höhere Mittel als von der Kommission vorgeschlagen einsetzen, um Zukunftsthemen wie Digitalisierung, Klimaschutz, Forschung & Entwicklung sowie die Bekämpfung von (Jugend-)Arbeitslosigkeit und Armut, aber eben auch Migration und den Schutz der Außengrenzen gemeinsam anpacken zu können. Bei der Schaffung neuer Eigenmittel ist der Kommissionsvorschlag bereits extrem vorsichtig. Österreich sollte sich für weitere Eigenmittel stark machen, wie etwa auch von der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ unter dem Vorsitz von Mario Monti vorgeschlagen . Prädestiniert wären neben den von der Kommission vorgeschlagenen Eigenmitteln basierend auf der Körperschaftsteuer eine Steuer auf Finanztransaktionen, die diesen Namen verdient. Auch im Umweltbereich ist die „Europäische Dimension“ gegeben, neben den Abgaben auf den Emissionshandel ist vor dem Hintergrund des Klimaschutzabkommens von Paris auch eine CO2- und/oder Kerosin- sowie Flugticketabgabe unumgänglich.

 

 

Der unterfertigte Abgeordnete stellt daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Finanzminister, werden aufgefordert,

 

·         beim neuen Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2017 ihrer Vermittlerrolle im Zuge des österreichischen Ratsvorsitzes nachzukommen und nicht nur nationale Interessen zu vertreten

·         angesichts zentraler Herausforderungen die Position des Europäischen Parlaments  zur Erhöhung des Mehrjährigen Finanzrahmens auf 1,3% des BNE zu unterstützen und sich für ein gestärktes Europa einzusetzen

·         sowie die Schaffung neuer Eigenmittel entsprechend den Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“, allen voran Ökosteuern, zu unterstützen.“

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der SPÖ auf Stellungnahme wurde nur von den NEOS und der Liste Pilz unterstützt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

der Abgeordneten Margreiter,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend COM (2018) 325 final Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (020030/EU XXVI.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Ausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union, am 30. Mai 2018 zu TOP 4

 

 

 

Die Europäische Kommission hat am 2. Mai 2018 ihre Vorschläge für den mehrjährigen Finanzrahmen vorgestellt. Neben den politischen Prioritäten und der Ausgabenobergrenze wurde auch ein Legislativvorschlag über das Eigenmittelsystem der Union präsentiert.

Die Diskussionen und Verhandlungen des neuen mehrjährigen Finanzrahmens der EU, bieten die Gelegenheit zu einer Modernisierung des Finanzrahmens, einer neuen politischen Schwerpunktsetzung und lösen auch eine Debatte rund um das Eigenmittelsystem der Union aus.

 

Die Union steht vor der Notwendigkeit neue Prioritäten zu setzen und diese folglich auch ausreichend zu finanzieren, z.B. im Bereich des Außengrenzschutzes. Gleichzeitig stellen wirtschaftliche Veränderungen und die Globalisierung die nationalen Steuersysteme vor neue Herausforderungen. Die Union muss finanzielle Anreize zur Stärkung neuer politischer Ansätze schaffen. Die Diskussion rund um den mehrjährigen Finanzrahmen darf daher nicht nur ausgabenseitig geführt werden, sondern muss auch die Einnahmen der Union miteinschließen und neue Einnahmequellen ins Zentrum der Debatte stellen.

 

Das derzeitige Eigenmittelsystem stützt sich auf drei Haupteinnahmequellen: traditionelle Eigenmittel, auf der Mehrwertsteuer basierende Eigenmittel und Eigenmittel auf Grundlage des Bruttonationaleinkommens.

 

Österreich begrüßt die Diskussion rund um die Modernisierung der bestehenden Eigenmittelsystems und das Lukrieren von neuen Eigenmitteln.

 

Bereits im Jahr 2011 schlug die Europäische Kommission eine neue Eigenmittelkategorie auf der Grundlage einer Finanztransaktionssteuer vor. Im vorliegenden diesjährigen Vorschlag der Kommission sucht man die Finanztransaktionssteuer vergeblich. Dies bietet Anlass zur Kritik.

 

Mit den Vorschlägen zur Finanztransaktionssteuer und zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft hat die Europäische Kommission Maßnahmen erarbeitet, die durch die steuerliche Erfassung der Gewinne von Unternehmen der digitalen Wirtschaft und Transaktionen von Finanzmarktakteuren den Steuerbeitrag dieser Branchen auf ein faireres Niveau anheben würden und die Gelegenheit bieten, die Besteuerung von Arbeitsaufkommen zu senken. Es ist daher von dringender Notwendigkeit mithilfe der Finanztransaktionssteuer und der Digitalsteuer neue Einnahmen für den Unionshaushalt zu lukrieren.

 

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 3 B-VG

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, muss sich im Rahmen des österreichischen Ratsvorsitzes für den Kommissionsvorschlag zu neuen Eigenmitteln einsetzen und die Finanztransaktionssteuer und die die Digitalsteuer als weitere Eigenmittel fordern.“

 

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechts¬aktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der SPÖ auf Stellungnahme wurde nur von der Liste Pilz unterstützt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

der Abgeordneten Krainer, Genossinnen und Genossen

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 30.05.2018

 

zu TOP 7: COM (2018) 147 final Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz (015707/EU XXVI. GP)

 

 

 

In den vergangenen Jahren hat die Europäische Kommission, der Rat und das Parlament nachhaltige Maßnahmen gesetzt, um Besteuerungslücken durch unerwünschte Gewinnverschiebungen bzw. Steuervermeidungsmodelle im Anwendungsbereich des internationalen Steuerrechts zu schließen. Die traditionellen Steuersysteme knüpfen an die physische Präsenz eines Unternehmens für die Erhebung der Gewinnsteuern an. Durch die digitalen Geschäftsmodelle entsteht eine große Gerechtigkeitslücke, nicht nur innerhalb der Unternehmensbesteuerung, sondern auch im Vergleich zu der Besteuerung von Arbeitseinkommen, die abgabenrechtlich jedenfalls immer bis auf den letzten Cent erfasst werden.

 

Ein anderer Aspekt der Steuergerechtigkeit betrifft den finanziellen Beitrag des Finanzsektors zur Behebung der Kosten der zurückliegenden Finanzkrise. Die Kommission hat mit Vorschlägen zur Finanztransaktionssteuer und Besteuerung der digitalen Wirtschaft Maßnahmen erarbeitet, die durch die steuerliche Erfassung der Gewinne von Unternehmen der digitalen Wirtschaft und Transaktionen von Finanzmarktakteuren den Steuerbeitrag dieser Branchen auf ein faireres Niveau anheben würden und die Gelegenheit bieten, die Besteuerung von Arbeitsaufkommen zu senken. Sowohl bei der Besteuerung der digitalen Wirtschaft als auch bei der Finanztransaktionssteuer (FTT) muss der Ort der Besteuerung in internationalem Konnex definiert werden. Bei der FTT wird dies durch das Ansässigkeitsprinzip gelöst, der Vorschlag für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft enthält als Anknüpfungspunkt die digitale Betriebsstätte, damit die Erträge in dem Mitgliedstaat, in dem die Wertschöpfung entsteht, besteuert werden.

 

Die zwischenzeitigen Verhandlungsergebnisse des Rates zu diesen beiden Vorhaben sind moderat oder machen skeptisch was die notwendige Steuergerechtigkeit innerhalb der EU betrifft. Bei der FTT ist in den letzten Monaten kein Fortschritt erkennbar und auch bei der digitalen Betriebsstätte ist, aufgrund des medial berichteten Verhandlungsverlaufes im Frühjahr 2018, keine schnelle Einigung zu erwarten.

 

Das Konzept der digitalen Betriebsstätte soll in den rechtlichen Rahmen der gemeinsamen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage eingearbeitet werden. Diese ist ein Herzstück der Steuergerechtigkeit in Europa, denn eine harmonisierte Bemessungsgrundlage und ein Verteilungsschlüssel zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen die Besteuerung der Gewinne am Ort ihrer Entstehung. Bei einer einheitlich ermittelten Steuerbemessungsgrundlage aber fehlenden Vorgaben für die Höhe des darauf anzuwendenden Steuersatzes, ist ein für die Mitgliedstaaten schädlicher Steuerwettbewerb nach unten zu erwarten, der zu einer Erosion des Steueraufkommens im Unternehmensbereich und damit verbundenen Einnahmenausfällen führen wird. Die Finanzierbarkeit wichtiger staatlicher Leistungen wie soziale Sicherheit, Gesundheit, Bildung usw. wird in Frage gestellt. Es ist daher notwendig, dass gemeinsam mit der einheitlichen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage auch unionsweit verbindliche Mindeststeuersätze vorgegeben werden.

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, werden aufgefordert, sich im Rahmen der Verhandlungen in den EU-Gremien dafür einzusetzen, und die Bemühungen der Kommission noch im Jahr 2018 zu einer Vereinbarung zu kommen wirksam zu unterstützen, dass eine Einigung über die Vorschläge der Kommission zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft und auch der Finanztransaktionssteuer, als Elemente einer gerechten Unternehmensbesteuerung und eines fairen Beitrags des Finanzmarktes zu den öffentlichen Haushalten erzielt wird. Darüber hinaus müssen im rechtlichen Rahmen für die Gemeinsame (konsolidierte) Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage verbindliche unionsweite Mindest(körperschaftsteuer)sätze, wenigstens 15% oder darüber, vereinbart werden.“

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken