V-12 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

 

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Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 18. September 2019

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXVI. Gesetzgebungsperiode     Mittwoch, 18. September 2019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

 

1.) WK 8483/2019 INIT EU-Mercosur: Consolidated texts of the trade part of the EU-Mercosur Association Agreement (71896/EU XXVI.GP)

 

2.) WK 7938/2019 INIT EU-Mercosur trade agreement: The agreement in principle (70159/EU XXVI.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mercosur-Freihandelsabkommen

 

Das von der Europäische Union mit dem südamerikanischen Mercosur-Markt ausverhandelte Freihandelsabkommen war Thema im EU-Unterausschuss des Nationalrats. Anhand zweier Dokumente der Europäischen Kommission wurde einerseits der bisher vorliegende Text des Abkommens besprochen, der den Handel betrifft. Ein weiteres schon vorliegendes Dokument erläutert die Grundsätze, auf denen der Handel zwischen den beiden Wirtschaftsregionen künftig basieren soll.

 

Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Maria Patek und die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Elisabeth Udolf-Strobl standen den Abgeordneten des Ausschusses für die Diskussion des Abkommens zur Verfügung.

 

Zwar unterstrichen im Verlauf der Debatte viele Abgeordnete den Wert von Freihandel, eine klare Mehrheit von ihnen sprach sich jedoch gegen den nun vorliegenden Vertragstext aus.

 

Insgesamt wurden vier Anträge zur Formulierung einer Stellungnahme über die österreichische Position eingebracht. SPÖ und Fraktion JETZT setzten sich mit ihrem gemeinsamen Vorschlag durch, wonach die Bundesregierung zu einem eindeutigen Veto Österreichs gegen das Abkommen in den EU-Gremien aufgefordert wird.

 

Auch die FPÖ spricht sich strikt gegen das Abkommen aus und fordert von der Bundesregierung, es auf EU-Ebene zu blockieren.

 

Beide Anträge auf Stellungnahme erhielten schließlich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und JETZT die Zustimmung der Ausschussmehrheit. Die Stellungnahmen sind damit für die Position der Bundesregierung auf EU-Ebene bindend.

 

Die NEOS gingen bei diesen beiden Anträgen jedoch nicht mit. Sie sprechen sich für Nachverhandlungen aus, da es aus ihrer Sicht nur so möglich ist, explizite Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die festgelegten Produktions- und Umweltstandards zu schaffen. Die NEOS-Stellungnahme fand über die eigene Fraktion hinaus aber keine Unterstützung.

 

Ebenso in der Minderheit blieb eine Stellungnahme, die von der ÖVP vorgelegt worden war, wonach die Bundesregierung das Abkommen "in der derzeitig vorliegenden Form" abzulehnen hätte. Dieser Forderung stimmte ebenfalls nur die eigene Fraktion zu. SPÖ, FPÖ und JETZT kritisierten, dass die von der ÖVP gewünschte Formulierung eine Hintertür offenlassen würde, um dem Abkommen doch zustimmen zu können, sobald es in einer endgültigen Form vorliegt.

 

Die Wirtschaftsministerin hielt im Ausschuss fest, dass sich durch das Abkommen für die exportorientierte österreichische Wirtschaft bedeutende Chancen eröffnen. Eine abschließende Beurteilung sei aber erst bei Vorliegen des endgültigen Vertragstextes möglich. Österreich habe immer den Standpunkt vertreten, dass es zu keiner Absenkung von Standards durch das Abkommen kommen dürfe. Zu den Punkten, die laut Nachhaltigkeitsministerin Patek noch geklärt werden müssen, gehören etwa die Frage, wie mit dem Abkommen den Interessen der Landwirtschaft, dem Vorsorgeprinzip und dem Pariser Klimaabkommen Rechnung getragen werde und wie diese durchgesetzt werden können.

 

Die Debatte über die Position der ParlamentarierInnen verlief lebhaft. Zwar unterstrichen viele Abgeordnete den Wert von Freihandel, eine klare Mehrheit von ihnen sprach sich jedoch gegen den nun vorliegenden Vertragstext aus. Insgesamt wurden vier Anträge zur Formulierung einer Stellungnahme über die österreichische Position eingebracht. SPÖ und Fraktion JETZT setzten sich mit ihrem gemeinsamen Vorschlag durch, wonach die Bundesregierung zu einem eindeutigen Veto Österreichs gegen das Abkommen in den EU-Gremien aufgefordert wird. Auch die FPÖ spricht sich strikt gegen das Abkommen aus und fordert von der Bundesregierung, es auf EU-Ebene zu blockieren. Beide Anträge auf Stellungnahme erhielten schließlich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und JETZT die Zustimmung der Ausschussmehrheit. Die Stellungnahmen sind damit für die Position der Bundesregierung auf EU-Ebene bindend. Die NEOS gingen bei diesen beiden Anträgen jedoch nicht mit. Sie sprechen sich für Nachverhandlungen aus, da es aus ihrer Sicht nur so möglich ist, explizite Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die festgelegten Produktions- und Umweltstandards zu schaffen. Die NEOS-Stellungnahme fand über die eigene Fraktion hinaus aber keine Unterstützung. Ebenso in der Minderheit blieb eine Stellungnahme, die von der ÖVP vorgelegt worden war, wonach die Bundesregierung das Abkommen "in seiner derzeitigen Form" abzulehnen hätte. Dieser Forderung stimmte ebenfalls nur die eigene Fraktion zu. SPÖ, FPÖ und JETZT kritisierten, dass die von der ÖVP gewünschte Formulierung eine Hintertür offenlassen würde, um dem Abkommen doch zustimmen zu können, sobald es in einer endgültigen Form vorliegt.

 

In Kraft treten könnte das Abkommen grundsätzlich erst, wenn es als Gesamttext vorliegt und den Ratifizierungsprozess durchlaufen hat. Nach Auskunft von Wirtschaftsministerin Udolf-Strobl ist Ende Oktober dieses Jahres der endgültige Entwurf zu erwarten. Da es sich um ein so genanntes "gemischtes Abkommen" handle, müssen ihm das EU-Parlament und die Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten ihre Zustimmung geben. Ein Abschluss wäre daher allenfalls bis Ende 2020 möglich, so die Einschätzung der Wirtschaftsministerin.

 

Der neue Handelsrahmen ist Teil eines umfassenderen Assoziierungsabkommens zwischen den beiden Wirtschaftsregionen EU und Mercosur-Staaten (Brasilien, Paraguay, Uruguay und Argentinien). Die EU-Kommission verspricht sich davon die Festigung einer politischen und wirtschaftlichen Partnerschaft, die von großer strategischer Bedeutung ist, hielt Wirtschaftsministerin Udolf-Strobl fest. Gleichzeitig gilt es aus Sicht der Kommission, im Abkommen dafür Sorge zu tragen, dass der Umweltschutz gewährleistet und die Interessen der VerbraucherInnen und sensibler Wirtschaftszweige in der EU gewahrt bleiben. Auch Österreich habe diese Position stets mitgetragen, betonte die Ministerin. Zudem sei Österreich immer für einen bilateralen Schutzmechanismus eingetreten, um übermäßige Einfuhren, die etwa die eigene landwirtschaftliche Produktion gefährden könnten, abwehren zu können. Eine Investitionsschutzklausel sei im Abkommen nicht vorgesehen.

 

Laut Udolf-Strobl bietet das Abkommen Chancen für die exportorientierten KMU in Österreich, da die Mehrheit der Zölle auf EU-Ausfuhren in die südamerikanische Region entfallen wird. Pro Jahr wäre das eine Zollersparnis von 4 Mrd. €. Zu den bisher mit hohen und manchmal prohibitiven Zöllen belasteten Produkten gehören etwa Autos, Autoteile, Maschinen, Chemikalien, Arzneimittel, Kleidung und Schuhe. Auch im Agrar- und Lebensmittelsektor der EU erfolgt gemäß dem Abkommen eine Senkung der hohen Mercosur-Zölle auf eine Reihe von EU-Ausfuhrerzeugnissen.

 

Die Mercosur-Länder werden außerdem rechtliche Garantien für den Schutz vor Fälschung von hochwertigen europäischen Lebensmittel- und Getränkeerzeugnissen einführen, für die geografische Angaben anerkannt sind. Darunter fällt etwa Tiroler Speck und steirisches Kürbiskernöl, führte die Wirtschaftsministerin aus. Das Abkommen eröffnet EU-Unternehmen im Mercosur-Markt auch neue Geschäftsmöglichkeiten im Rahmen öffentlicher Aufträge und für Dienstleister in den Bereichen Informationstechnologie, Telekommunikation und Verkehr. Das Recht der EU und des Mercosur, im öffentlichen Interesse regelnd tätig zu werden, soll geschützt werden und das Recht, öffentliche Dienstleistungen in einer Weise zu organisieren, wie die beiden Seiten es für angemessen halten, gewahrt werden.

 

Eine endgültige Einschätzung des Abkommens ist laut Udolf-Strobl jedoch erst möglich, wenn auch die restlichen Teile, insbesondere die Zolllisten, vorliegen und zentrale Fragen durch die EU-Kommission beantwortet sind. Unter anderem müssten die ausstehendenden Auswirkungsstudien rasch vorgelegt werden. Dabei geht es um Folgen für die Landwirtschaft, um kumulative Effekte der Handelsabkommen und vor allem auch um das so genannte "Sustainability Impact Assessment". Dieses soll darstellen, wie die Verankerung des Vorsorgeprinzips und die Umsetzung der Verpflichtungen in Bezug auf das Pariser Klimaabkommen erfolgen sollen. Die Anwendung der bilateralen Schutzklausel auf Agrarprodukte und das angekündigte Mercosur-Hilfspaket der Europäischen Union für die Landwirtschaft sollten von der Europäischen Kommission detailliert erklärt werden. Das äußerst komplexe Abkommen sei insgesamt sehr lange verhandelt worden. In Zukunft wäre es daher angebracht, dass von der EU schlankere Handelsabkommen verhandelt werden, merkte die Wirtschaftsministerin an.

 

Landwirtschafts- und Umweltministerin Maria Patek betonte, dass auch die österreichische Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion stark exportorientiert sei. Das Mercosur-Abkommen soll aus Sicht der EU-Kommission neben den erheblichen wirtschaftlichen Vorteilen auch die Sicherstellung und Förderung hoher Standards garantieren. Die EU und der Mercosur würden sich daher ausdrücklich zur wirksamen Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens verpflichten. In einem eigenen Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung werden Themen wie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung der Wälder, die Achtung der Arbeitnehmerrechte und die Förderung eines verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns behandelt. Das Abkommen bietet des Weiteren den Organisationen der Zivilgesellschaft eine aktive Rolle bei der Überwachung der Umsetzung dieses Vertrags, einschließlich aller Fragen im Zusammenhang mit Menschenrechten sowie sozialen und ökologischen Belangen. Das Abkommen soll ferner als neues Forum für eine engere Zusammenarbeit in Bezug auf einen nachhaltigeren Ansatz in der Landwirtschaft dienen. Teil des politischen Dialogs im Rahmen des Assoziierungsabkommens ist die Förderung der Rechte der indigenen Gemeinschaften.

 

Österreich sei wichtig, dass die EU-Standards im Bereich der Lebensmittelsicherheit unverändert bleiben und Einfuhren weiterhin den strengen Normen der EU entsprechen. Die Zusammenarbeit mit den Behörden der Partnerländer soll intensiviert und der Informationsfluss über potenzielle Risiken durch ein direkteres und effizienteres Informations- und Notifizierungssystem beschleunig werden. Aus Sicht von Bundesministerin Patek bestehen zum derzeitigen Zeitpunkt aber noch offene Fragen. So müsse noch geklärt werden, wo die EU tatsächlich die roten Linien gegen Verstöße gegen Umweltstandards ziehen will. Eine offene Frage sei auch, wie die EU sensible Bereiche der eigenen Agrarproduktion schützen könne. Die südamerikanischen Länder könnten viele Agrarprodukte weit billiger als Europa produzieren, seien in der Produktion aber weit CO2-intensiver.

 

Von allen fünf Fraktionen des Nationalrats wurden gegen das nun vorliegende Mercosur-Abkommen schwerwiegende Bedenken geäußert. Die Positionen gingen aber teilweise weit auseinander, was das weitere Vorgehen betrifft.

 

Die Sorge um die österreichische Landwirtschaft führte ÖVP-Abgeordneter Georg Strasser als einen der wichtigsten Gründe an, warum seine Fraktion das Abkommen in seiner derzeitigen Form ablehnt. Grundsätzlich sei Freihandel positiv zu bewerten, Österreich profitiere von ihm. Aus Sicht der Landwirtschaft sei das Resultat dieses Abkommens aber derzeit sehr enttäuschend. Während die europäische Landwirtschaft immer höhere Standards erfülle, werde sie gleichzeitig zur Konkurrenz mit Billigprodukten aus Übersee gezwungen. Diese trügen aber einen schweren "CO2-Rucksack" mit sich, wie Strasser sagte. Anstatt sie zu verbilligen, müssten sie mit CO2-Steuern belegt werden. Die Übergangsregierung solle sich daher gegen das Mercosur-Abkommen in seiner derzeitigen Form aussprechen.

 

SPÖ-Abgeordneter Jörg Leichtfried schloss sich den Ausführungen an und verwies auf die Bedenken von NGOs und Zivilgesellschaft gegen das Abkommen. Bei wichtigen Fragen wie Umwelt- und Klimaschutz, Sozial- und Arbeitsstandards oder der Gültigkeit des Vorsorgeprinzips enthalte es keine ausreichenden Antworten. Die Stellungnahme gegen das Abkommen müsse aber noch weit eindeutiger ausfallen, sagte er und brachte einen entsprechenden Antrag ein. Leichtfried warf der ÖVP vor, sie wolle sich mit der von ihr vorgeschlagenen Formulierung eine "Hintertür" für eine spätere Zustimmung offenlassen.

 

Diese Ansicht teilte Bruno Rossmann von der Fraktion JETZT, die sich dem Antrag der SPÖ angeschlossen hatte. Er sei gegen Freihandel um jeden Preis, das Mercosur-Abkommen opfere die Interessen von Umwelt und Landwirtschaft den Profitinteressen einiger Branchen der Exportwirtschaft in Europa und Südamerika. Das sei nicht hinzunehmen. Bereits jetzt gebe es klare negative Auswirkungen dieser Profitorientierung auf den Regenwald, der rascher denn je vernichtet werde.   

 

Kritik an einer aus seiner Sicht zu wenig eindeutigen Position der ÖVP übte auch FPÖ-Abgeordneter Maximilian Linder. Freihandelsabkommen dürften nicht ständig auf dem Rücken der Landwirtschaft abgeschlossen werden. Die Situation vor allem der Berglandwirtschaft sei bereits jetzt dramatisch, viele Betriebe kämpften um das Überleben, sagte Linder. Die FPÖ brachte daher einen eigenen Antrag ein, der die Bundesregierung auffordert, in der EU gegen das Mercosur-Abkommen aufzutreten.

 

Aus Sicht von Nikolaus Scherak (NEOS) ist Freihandel ein wichtiges Instrument der internationalen Beziehungen, das jedoch richtig eingesetzt werden müsse. Aus seiner Sicht ist eine völlige Ablehnung des Abkommens daher falsch, vielmehr müsse intensiv verhandelt werden, um wirksame und harte Sanktionsmöglichkeiten für Verstöße darin festzuschreiben. Er brachte seinerseits einen Antrag auf eine Stellungnahme in diesem Sinne ein.

 

Der weitere Verlauf der Debatte war von der Bewertung der vier eingebrachten Anträge auf Beschluss einer Stellungnahme bestimmt. Abgeordneter Martin Engelberg (ÖVP) betonte den Wert des Freihandels als Instrument der Friedenssicherung und Völkerverständigung. Er stimmte daher mit der Sicht der NEOS überein, dass man die positiven Elemente sehen müsse und auf Änderungen des Abkommens in die richtige Richtung hinarbeiten müsse. Eine Abschottung der Märkte sei nicht richtig. Abgeordneter Georg Strasser (ÖVP) wies dezidiert den Vorwurf zurück, die ÖVP wolle sich eine "Hintertür offen lassen". Für ihn seien durch die Prinzipien der ökosozialen Marktwirtschaft klar die roten Linien gezeichnet, die eingehalten werden müssten. Auch Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP) betonte, es bestehe eine klare Position der ÖVP gegen das Mercosur-Abkommen in der derzeitigen Form. Eine Zustimmung wäre selbstverständlich nur bei substanziellen Verbesserungen denkbar. Abgeordnete Gudrun Kugler (ÖVP) ortete Widersprüche in der Position von SPÖ, FPÖ und JETZT. Diese würden die Gespräche mit den Mercosur-Staaten offenbar gänzlich abbrechen wollen. Auf diese Weise könne man aber die geforderten Verbesserungen der Standards nicht erreichen.

 

Seitens der SPÖ hoben die Abgeordneten die Mängel des Abkommens hervor, das keine klare Handhabe biete, um europäische Standards durchzusetzen. Abgeordnete Eva Maria Holzleitner (SPÖ) verwies darauf, dass Kinderrechtsverletzungen und Kinderarbeit in südamerikanischen Staaten nach wie vor weit verbreitet seien. Ihre Fraktionskollegin Muna Duzdar sah ebenfalls viele Gründe zu einer Ablehnung. Bereits jetzt führe die Aussicht auf mehr Exporte dazu, dass Großproduzenten der Agrarwirtschaft die Regenwaldzerstörung in Südamerika vorantreiben. Duzdar bezweifelte die Ernsthaftigkeit der ÖVP bei der Ablehnung des Abkommens und vermutete, diese sei allein dem Wahlkampf geschuldet. Auch SPÖ-Abgeordnete Doris Margreiter äußerte sich kritisch zu Mercosur. Scharfe Worte fand auch ihre Fraktionskollegin Petra Bayr, die meinte, mit dem Abkommen würden eindeutig Umwelt- und Menschenrechtsstandards den Profitinteressen einiger weniger geopfert. Kai-Jan Krainer (SPÖ) unterstrich, die SPÖ wolle die Bundesregierung auf ein ganz klares Nein zum Abkommen mit Mercosur verpflichten. Die Formulierung der ÖVP sei ungeeignet, diese Haltung klar zum Ausdruck zu bringen.

 

Diese Sichtweise nahm auch Abgeordnete Petra Steger seitens der FPÖ auf. Die Formulierung, die von der ÖVP vorgeschlagen wurde, sei zu schwach. Wie ihr Fraktionskollege Volker Reifenberger (FPÖ) vermutete sie, dass die ÖVP nur aus taktischen Gründen vorgebe, das Abkommen abzulehnen, um bei erstbester Gelegenheit doch wieder zuzustimmen.

 

 

 


 

Folgender Antrag der SPÖ und Fraktion JETZT auf Stellungnahme wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und JETZT mehrheitlich angenommen:

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

der Abgeordneten Leichtfried, Rossmann

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend

WK 8483/2019 INIT EU-Mercosur: Consolidated texts of the trade part of the EU-Mercosur Association Agreement (071896/EU XXVI.GP)

 

eingebracht zu TOP 1 in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Union am 18.09.2019

 

Die Europäische Kommission hat im Juni 2019 eine Einigung mit den Mercosur-Staaten bekannt gegeben. Grundlage der Verhandlungen des Handelsabkommens war ein Verhandlungsmandat vom September 1999. Nach nunmehr 20 Jahren Verhandlungen mit zwischenzeitlichen Verhandlungsabbrüchen und Pausen, kam es nun doch schneller als vorerst gedacht zu einem Abschluss zwischen der Wirtschaftsgemeinschaft Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay und den VertreterInnen der Europäischen Union.

 

Von verschiedensten Seiten wurden Bedenken gegen ein Abkommen mit dem Mercosur laut: Verbraucherschutzorganisationen protestierten genauso wie LandwirtschaftsvertreterInnen, Umweltschutzorganisationen, sowie ArbeitnehmerInnenvertreterInnen und Gewerkschaften.

 

Insbesondere in Hinblick auf die regelmäßig zu Tage tretenden groben hygienischen Mängel in der Lebensmittelproduktion mancher Mercosur-Staaten (Stichwort Gammelfleisch) wurde eine Gefahr für die hohen europäischen Lebensmittelstandards erkannt. Die Vergiftung von Mensch und Natur durch den großflächigen und massiven Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide in der Mercosur-Landwirtschaft ist ein weiteres bekanntes Problem. Die Standards in Tierschutz und Pflanzenschutz, nach denen in Südamerika produziert wird, haben mit EU-Standards nichts gemein.

 

Außerdem werden bei den Produktionstechniken in den genannten Staaten nicht nur die europäischen Standards deutlich unterschritten, sondern zur Gewinnung von Agrarflächen auch in Europa verpönte Praktiken wie (Brand-)Rodungen, teilweise von Regenwäldern, angewandt. Die aktuellen erschreckenden Berichte über die extensiven Brände im brasilianischen Amazonasregenwald verdeutlichen die Problematik. Im Hinblick auf den rasant fortschreitenden Klimawandel ein Abkommen abzuschließen, durch welches in Brasilien vermutlich noch mehr Regenwald zum Opfer fallen wird, ist grob fahrlässig. Grundsätzlich ist aufgrund des Klimawandels zu hinterfragen, ob es derzeit ein Abkommen braucht, durch welches eine hohe Menge an Rindfleisch aus Übersee nach Europa gelangt – hierdurch kommt es sowohl bei der Erzeugung als auch durch den Transport zu einer massiven CO2-Belastung.

 

Gleichzeitig kommt es regelmäßig zu Berichten über Vertreibungen und Verletzung von Rechten der indigenen Bevölkerung.

 

Laut dem ITUC Global Rights Index 2019 zählte Brasilien 2019 sogar zu den 10 Ländern mit den schlimmsten Arbeitsbedingungen für erwerbstätige Menschen. Dokumentiert wurden sklavenähnliche Arbeitsverhältnisse vor allem in Schlachthöfen, Zulieferbetrieben für Fleischverarbeitungsbetriebe, in der Zuckerindustrie oder in der Landwirtschaft. Dazu kommt die permanente Gesundheitsgefährdung der dort arbeitenden Menschen durch den Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden, die außerdem in der EU keine Zulassung bekommen würden. Zahlreiche Streiks und Proteste werden gewaltsam unterdrückt und führende GewerkschaftsvertreterInnen werden bedroht, eingeschüchtert - ein Gewerkschafter wurde sogar ermordet.

 

Das Vorsorgeprinzip ist zwar im Nachhaltigkeitskapitel erwähnt, unterliegt allerdings nicht dem allgemeinen Streitbeilegungsmechanismus und kann somit nicht sanktioniert werden. Auch die Missachtung der wichtigen internationalen Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der internationalen Umweltkonventionen (insbesondere des Pariser Klimaabkommens) werden im Nachhaltigkeitskapitel behandelt und bleiben damit weitgehend ohne effektive Konsequenzen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten halten es daher für erforderlich, der Bundesregierung einen klaren Auftrag im Interesse des Klimaschutzes, unserer Standards und zum Schutz der kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe in Österreich mitzugeben und stellen folgerichtig folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 3 B-VG

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die zuständige Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, wird aufgefordert sicher zu stellen, dass Österreich in den EU-Gremien gegen den Abschluss des Handelsabkommens mit den Mercosur-Staaten auftritt. Dies ist bei allen Abstimmungen dementsprechend mit einer Ablehnung des Abkommens zum Ausdruck zu bringen. Der/die allfällige österreichische Vertreter/in im zuständigen EU-Gremium ist entsprechend anzuweisen“.

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.


 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Stellungnahme wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und JETZT mehrheitlich angenommen:

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

der Abgeordneten Steger, Linder

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend WK 8483/2019 INIT EU-Mercosur: Consolidated texts of the trade part of the EU-Mercosur Association Agreement (071896/EU XXVI.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 18.9.2019 zu TOP 1

 

Seit 1999 verhandelt die EU mit dem Mercosur (die Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) über ein umfangreiches Assoziierungsabkommen. Am 28. Juni 2019 wurde nun verkündet, eine politische Einigung über den Abkommenstext ("agreement in principle") erzielt zu haben.

 

Vorweg ist festzuhalten, dass Freihandel an sich für Österreich und seine Unternehmen als Exportnation sehr wichtig ist. Freihandelsabkommen dürfen allerdings nicht zu einer Absenkung von nationalen Lebensmittel-, Umwelt- und Sozialstandards führen und auf Kosten von Klimaschutz und nachhaltiger Entwicklung gehen. Es braucht jedoch transparente Verhandlungen, damit eine breite öffentliche Diskussion über Freihandelsabkommen wie jenem zwischen der EU und Mercosur stattfinden kann. Weiters muss für jeden Abbau von Handelshemmnissen ein Gebot der Fairness gelten, d.h. die hohen europäischen und vor allem österreichischen Qualitätsstandards bei Lebensmitteln müssen unbedingt erhalten bleiben, da in vielen Bereichen, etwa bei Bio-Eigenmarken, die Standards der heimischen Lebensmittelhändler bereits heute höher sind als vom österreichischen Gesetz gefordert. Dieses hohe Niveau und die Top-Qualität unserer heimischen - österreichischen und oftmals regionalen - Produkte dürfen unter keinen Umständen konterkariert werden.

 

Ein unregulierter Freihandel mit Südamerika würde den europäischen Markt mit 100.000 Tonnen an Rindfleisch und weiteren Agrarrohstoffen überschwemmen. Das wäre zweifelsohne eine Gefahr für unsere kleinstrukturierte österreichische Rinder-Landwirtschaft. Die Standards im Tier- und Pflanzenschutz, unter denen Südamerika aktuell produziert, sind hierfür noch nicht ausreichend. Allein in Brasilien sind mehr als 500 Pestizide genehmigt - darunter sind 150, die in der EU verboten sind. Hinzu kommt: Wenn ein Pestizid in Brasilien einmal registriert ist, verfällt die Lizenz nie und ist auch keinen periodischen Neubewertungen – wie in der EU verpflichtend – unterworfen. Angesichts der Waldbrände in Brasilien wäre es auch fragwürdig, ein Abkommen abzuschließen, das etwa die Abholzung von Regenwald zur Produktion von Wirtschaftsgütern aktiv fördert.

 

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, auf Europäischer Ebene alle Maßnahmen zu ergreifen, um einen Abschluss des Mercosur-Abkommens zu verhindern.“

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 


 

Folgender Antrag der ÖVP auf Stellungnahme wurde nur von der ÖVP unterstützt und blieb damit in der Minderheit:

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art 23e Abs. 3 B-VG

 

der Abgeordneten Georg Strasser

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend

 

WK 8483/2019 INIT EU-Mercosur: Consolidated texts of the trade part of the EU-Mercosur Association Agreement (071896/EU XXVI.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 18. September 2019

 

Auf Basis eines Verhandlungsmandates von 1999 wurde mit den Verhandlungen eines Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Mercosur (Brasilien, Argentinien, Uruguay, Paraguay) begonnen. Nach mehreren Unterbrechungen kam es im Jahr 2010 zu einer Wiederaufnahme der Verhandlungen und am 28. Juni 2019 erfolgte die politische Einigung über das Abkommen. 

 

Österreich ist ein stark exportorientiertes Land. 60% der Bruttowertschöpfung werden im Ausland erwirtschaftet. Jeder zweite Arbeitsplatz in Österreich hängt direkt oder indirekt von Exporten ab. Faire Handelsabkommen sind für Österreichs Wirtschaft daher eine wichtige Säule. Gerade im Bereich des Marktzugangs für Industriegüter bietet das Mercosur-Abkommen viele Chancen und Vorteile. Hier gibt es zweifellos großes Potential für österreichische Unternehmerinnen und Unternehmer.

 

Neben dem Marktzugang für Industriegüter und andere Bereiche, regelt das Abkommen auch den Marktzugang von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Neben Quoten, die den Mercosur-Ländern für Rindfleisch gesichert werden, sieht das Abkommen auch Quoten für Zucker und Ethanol vor. Aus österreichischer Sicht muss sichergestellt sein, dass es durch den bevorzugten Marktzugang zu keiner existentiellen Bedrohung für die österreichischen Landwirtinnen und Landwirte kommen wird. In den Verhandlungen wies Österreich immer klar darauf hin, dass die Beibehaltung der hohen Qualitätsstandards heimischer Lebensmittel sowie faire Marktbedingungen für die österreichische Landwirtschaft auch bei Importen nicht verhandelbare Kriterien sind. Zwar wurden für einige Jahre Einschleifregelungen angekündigt, diese bedeuten unter Umständen jedoch für österreichische Bäuerinnen und Bauern nur eine zeitliche Verschiebung der negativen Effekte. Zudem muss es eine klare Festschreibung und Kontrolle europäischer Umwelt-, Tierschutz-, Produktions- und Lebensmittelstandards geben, die auch für die Importe gelten.

 

Große Besorgnis erzeugt auch die Abholzung des Regenwaldes, vor allem in Brasilien, aber auch in anderen tropischen Ländern. Dieses Thema ist gerade in den vergangenen Wochen wieder aktuell geworden. Durch dieses Abkommen werden die Großproduzenten in den Mercosur Ländern unterstützt und dadurch erhöht sich die Gefahr einer weiteren Regenwaldabholzung.

 

Zudem sind auch aus klimapolitischen Gründen billige Lebensmittel abzulehnen (1kg österreichisches Rindfleisch verursacht 14 kg CO² und 1kg brasilianisches Rindfleisch verursacht 18 kg CO²).

 

Neben den kumulativen Auswirkungen von Handelsabkommen ist insbesondere auch der Brexit zu berücksichtigen. Das Vereinigte Königreich ist Nettolebensmittelimporteur, daher ist eine Mitgliedschaft oder ein Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union für dieses Abkommen von äußerst großer Bedeutung. Zudem werden irische Rindfleischproduzenten durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union einen wichtigen Absatzmarkt zumindest vorübergehend verlieren. Als Konsequenz ist mit einem Anstieg des Exports von irischem Rindfleisch auf den restlichen EU-Markt zu rechnen.

  

Aus der Sicht der Abgeordneten kann dem Abkommen EU-Mercosur in dieser Form nicht zugestimmt werden.

 

Antrag auf Stellungnahme gem. Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, sowie die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort werden aufgefordert, einer Unterzeichnung des Abkommens mit Mercosur in der derzeitig vorliegenden Form nicht zuzustimmen.“

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.


 

 

Folgender Antrag der NEOS auf Stellungnahme wurde nur von den NEOS unterstützt und blieb damit in der Minderheit:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art 23e Abs. 3 B-VG

 

des Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak

betreffend 8483/2019 (70159/EU XXVI.GP)

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 18.09.2019

 

Freier Handel erzeugt Wohlstand, sowohl innerhalb der Europäischen Union und ihrer Freihandelszonen als auch über ihre Grenzen hinweg. Denn wohlgeregelter Handel ist ein vielversprechender Ansatz, um Umwelt- und Klimaproblemen zu begegnen. Wenn man in Handelsabkommen im Vorhinein Umwelt- und Klimaklauseln festschreibt, die Schwellenländer zu Umweltschutz und gleichzeitig die Industriestaaten zu Technologietransfers für umweltschonende Produktion verpflichten, kann man den beiderseitigen Vorteil von Handel mit geringerer Umweltbelastung erzielen.

 

Das EU-Mercosur-Abkommen ist die beste Möglichkeit für die EU, Umweltschutzstandards im Amazonas mitzugestalten. Das Handelsabkommen beinhaltet bereits Ziele gegen Regenwaldabholzung. Allerdings sind derzeit nur im Handelskapitel harte Sanktionen bei Verstößen vorgesehen.Grundsätzlich sollten alle Handelsabkommen aber auch ein Umweltkapitel mit Zähnen – also durchsetzbaren Sanktionen – beinhalten. Daher braucht es umweltbezogene Nachverhandlungen, denn wird das Abkommen nicht umgesetzt, haben wir als Europäerinnen und Europäer gar keinen Einfluss auf den Schutz des Regenwaldes. Protektionismus nutzt weder Österreich, noch der EU. Ganz im Gegenteil, er schadet dem Handel sowie unseren Unternehmen und deren Arbeitnehmern. Und nicht zuletzt, schadet er vor allem der Umwelt. Anstatt Handelsabkommen zu torpedieren und damit beiden Seiten essentiell wichtige Möglichkeiten zu nehmen, gilt es Wohlstand auf beiden Seiten und die Erhöhung, Festsetzung und Sicherstellung von Qualitäts- und Umweltstandards durch scharfe Sanktionen zu erreichen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme gem. Art. 23e Abs.3 B-VG

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die zuständige Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, sowie die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, wird aufgefordert, im Zuge der Verhandlungen betreffend der weiteren Vorgehensweise der Europäischen Union bezüglich des EU-Mercosur-Abkommens klarzustellen, dass harte Sanktionen – wie der Entzug von Handelsprivilegien im Falle von Verletzungen der Umweltstandards – im Abkommen festgeschrieben werden müssen und dass deren vertragliche Verankerung eine wesentliche Voraussetzung für die Zustimmung Österreichs darstellt."