4/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 23.10.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr.in Pamela Rendi-Wagner
Genossinnen und Genossen
betreffend „Stärkung des zivilgesellschaftlichen Dialogs“
Was zivilgesellschaftliche Organisationen (NGOs) im Sozialbereich leisten oder was die von Jugendlichen getragene Klimaschutzbewegung an Bewusstseinsarbeit geleistet hat, ist kaum zu überschätzen. Das zivilgesellschaftliche Engagement der Umweltbewegung von der Anti-AKW-Bewegung über Hainburg bis Fridays for Future hat Politik und Gesellschaft entscheidend geprägt.
NGOs aber auch lose zivilgesellschaftliche Bündnisse sind bei ihrer Arbeit mit vielen Herausforderungen konfrontiert, manche Erleichterungen wurden bereits geschaffen (z.B. Spendenabsetzbarkeit für bestimmte Bereiche und Entgeltfortzahlung für freiwillige HelferInnen), aber das Mindeste, das von Regierungsseite her getan werden kann, ist es, der Zivilgesellschaft mit Respekt und auf Augenhöhe zu begegnen.
Rund 2 Mio. Österreicherinnen und Österreicher engagieren sich ehrenamtlich in Vereinen und gemeinnützigen Organisationen und leisten damit einen wichtigen Beitrag für den Erhalt unseres Gemeinwesens in den verschiedensten Bereichen. Aus diesem vielfältigen Erfahrungsschatz kann und soll jede Bundesregierung schöpfen. Dieser Dialog mit der Zivilgesellschaft soll für die Regierung aber mehr als nur eine lästige Verpflichtung sein, er hat das Ziel, auf beiden Seiten Verständnis zu erreichen und hilft idealerwiese mit, Regierungshandeln zu verbessern.
Dieser Dialog setzt aber Dialogbereitschaft auf beiden Seiten voraus. In jüngster Vergangenheit hat diese Dialogbereitschaft seitens der Regierung gelitten. Sei es das Umgehen von Begutachtungsverfahren in weitreichenden gesellschaftlichen Fragestellungen oder sei es ganz konkret das Einschränken und Erschweren zivilgesellschaftlicher Arbeit im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Eine Neuordnung des Verhältnisses zwischen der politischen Exekutive und der Zivilgesellschaft erscheint daher geboten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert:
• einen regelmäßig stattfindenden, strukturierten Austausch zu politischen
Vorhaben zwischen Regierung, den im Parlament vertretenen Parteien sowie mit der Zivilgesellschaft verbindlich durchzuführen
• die Leistungen der zivilgesellschaftlichen Organisationen anzuerkennen
• die Mitwirkungsrechte bzw. Parteienstellung von bürger- und
zivilgesellschaftlichen Organisationen zu stärken
• einen respektvollen Umgang mit Nichtregierungsorganisationen in der politischen
Debatte zu pflegen sowie den Dialog auf Augenhöhe zu führen
• ausreichende Begutachtungsfristen einzuhalten und die Kompetenzen der
BürgerInnen und zivilgesellschaftlichen Organisationen aktiv einzubeziehen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.