10/A XXVII. GP

Eingebracht am 23.10.2019
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ANTRAG

 

 

des Abgeordneten Dr. Bösch

und weiterer Abgeordneter

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 (BFRG 2019 – 2022), BGBl.I.Nr. 20/2018 wird wie folgt geändert:

 

 

1. In § 1 lauten die Obergrenzen für Auszahlungen der Rubrik 0,1 (Recht und Sicherheit) sowie die Gesamtsumme für die Finanzjahre 2019 bis 2022 auf Ebene der Rubriken wie folgt:

 

Rubrik

Bezeichnung

Art der Auszahlungs-beträge

Jahr (Beträge in Millionen €)

2019

2020

2021

2022

0,1

Recht und Sicherheit

Fix

9.614,256

10.080,883

10.378,459

10.688,137

Gesamtsumme

78.983,268

81.195,734

83.714,830

86.652,544

 

2. Im § 2 lauten die Obergrenzen für Auszahlungen der Untergliederung 14 Militärische Angelegenheiten wie folgt:

 

Unter-gliederung

Bezeichnung

Jahr (Beträge in Millionen €)

2019

2020

2021

2022

14

Militärische Angelegenheiten

2.288,000

2.900,000

3.300,000

3.600,000

 

Begründung

 

„Mit den derzeitigen finanziellen Mitteln kann das Bundesheer seine Aufgaben nicht verfassungskonform erfüllen. Bereits getätigte Beschaffungs- und Ausstattungsschritte sind bei weitem nicht ausreichend. Die politische Führung trägt die Verantwortung für die Sicherstellung der notwendigen Ressourcen; eine markante Aufstockung des Regelbudgets ist daher unabdingbar.“ So beschrieb das Präsidium der Parlamentarischen Bundesheerkommission Abg.z.NR Dr. Bösch, Abg.z.NR Mag. Hammer und Abg.z.NR a.D. Pendl in einer Presseaussendung am 11. Juni 2019 die dramatische Budgetsituation beim Bundesheer.

 

Trotz der vereinbarten Investitionspakete der letzten Jahre herrscht im Österreichischen Bundesheer nach wie vor ein Investitionsrückstau im Bereich militärischer Güter und Kaserneninfrastruktur. Zur Abdeckung der laufend steigenden Personal- und Betriebskosten mussten immer wieder Finanzmittel aus dem Investitionsbereich verwendet werden. Dadurch war die erforderliche, rasche Modernisierung und Anpassung der Ausrüstung des Österreichischen Bundesheeres im Hinblick auf das aktuelle Bedrohungsbild nicht möglich. Der Appell des Generalstabes im März 2019 sowie dessen Fortschreibung im Bericht „Unser Heer 2030“ legen die notwendigen budgetären Mittel dar.

 

Basierend auf dem Entschließungsantrag betreffend „ÖBH 2018“ vom 26. November 2015, welchen alle Parteien unterstützt haben und der vom Nationalrat einstimmig beschlossen wurde und zur nachhaltigen Gewährleistung der Sicherheit der österreichischen Bevölkerung soll mit diesem Antrag die finanziell unbedingt notwendigen Mitteln für das Österreichische Bundesheer sichergestellt werden. Die oben angeführten Budgetzahlen stellen einen Kompromiss dar. Das Ziel ist eine sukzessive Anhebung des Verteidigungsbudgets auf 1% BIP bis 2030.

 

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Budgetausschuss zuzuweisen. Unter einem wird die Durchführung einer ersten Lesung gemäß § 69 Abs. 4 GOG innerhalb von drei Monaten verlangt.