10/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch,
Kolleginnen und Kollegen
Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 23.10.2019 |
Eingearbeiteter Antrag |
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Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 geändert wird |
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Der Nationalrat hat beschlossen: |
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Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) |
Das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 (BFRG 2019 – 2022), BGBl. I Nr. 20/2018 wird wie folgt geändert: |
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Hinweis der ParlDion: Mangels technischer Abbildbarkeit der gesamten Tabelle wurde die Textgegenüberstellung nur für die sich ändernden Beträge erstellt. |
1. In § 1 lauten die Obergrenzen für Auszahlungen der Rubrik 0,1 (Recht und Sicherheit) sowie die Gesamtsumme für die Finanzjahre 2019 bis 2022 auf Ebene der Rubriken wie folgt: |
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(…)
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Hinweis der ParlDion: Mangels technischer Abbildbarkeit der gesamten Tabelle wurde die Textgegenüberstellung nur für die sich ändernden Beträge erstellt. |
2. Im § 2 lauten die Obergrenzen für Auszahlungen der Untergliederung 14 Militärische Angelegenheiten wie folgt: |
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