12/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.10.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl

und weiterer Abgeordneter

betreffend keine budgetäre Mehrbelastung Österreichs infolge des „Brexits“

Im Tauziehen um den Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) der Europäischen Union für die Jahre 2021 bis 2027 hat die finnische EU-Ratspräsidentschaft nunmehr einen Kompromissvorschlag auf den Tisch gelegt. Dieser beinhalte eine Erhöhung des Budgets auf 1,03 bis 1,08 Prozent, bestätigte EU-Kommissar Johannes Hahn entsprechende Medienberichte am Montag, 14.10.2019 der APA im Interview in Luxemburg. Die EU-Kommission will eine Erhöhung auf 1,114 Prozent des Bruttonationaleinkommens gegenüber bisher 1,0 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE). Gemeinsam mit Schweden, den Niederlanden und Dänemark wurde vorab beim EU-Finanzministerrat in Luxemburg die Position untermauert, dass man gegen ein steigendes EU-Budget sei. „Eine kleinere EU muss mit einem kleineren Budget auskommen“, forderte Finanzminister Eduard Müller.

Österreich gehört neben Deutschland, die Niederlande, Belgien, Frankreich, Italien, Dänemark, Finnland und Schweden und Großbritannien, zu den Nettozahlerstaaten. Nachdem die Europäische Union nach dem Ausscheiden Großbritanniens aber bald ein Mitgliedsland weniger haben wird, ist zu befürchten, dass die Folgen des „Brexits“ den Mitgliedsbeitrag Österreichs im künftigen EU-Budget steigen lassen werden, anstatt jetzt durch eine Verkleinerung der Verwaltungsstrukturen und einen Rückzug auf die Kernkompetenzen der EU einen sinnvollen Ausgleich zu schaffen.

Schon heute leistet Österreich rund 1 Milliarde Euro jährlich (brutto lag der Anteil Österreichs 2017 sogar bei 2, 43 Milliarden Euro). Eine Mehrbelastung Österreichs ist klar abzulehnen.

Dringliche Aufgabe der Bundesregierung ist es, sicherzustellen, dass es zu keiner Erhöhung des EU-Nettobeitrags Österreichs und keinen Kürzungen von österreichischen EU-Förderungen infolge des „Brexits“ im künftigen EU-Budget kommt. Es kann nicht sein, dass Österreich in Hinkunft mehr belastet wird und unter dem Strich weniger bekommen soll als bisher.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich auf Europäischer Ebene gegen eine Erhöhung des EU-Nettobeitrags Österreichs und gegen Kürzungen von EU-Förderungen an Österreich infolge des „Brexits“ im künftigen EU-Budget auszusprechen.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Budgetausschuss zuzuweisen.