14/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.10.2019
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Kickl, Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

betreffend Forcierung des Konzepts „Haft in der Heimat“

 

Der Anteil der in Österreich verurteilten Ausländer an der Gesamtzahl der Verurteilten nimmt seit Jahren stetig zu. Innerhalb von nicht einmal zwanzig Jahren hat er sich nahezu verdoppelt: Verfügte um die Jahrtausendwende noch jeder vierte Verurteilte über keine österreichische Staatsbürgerschaft, so ist heute schon fast jeder zweite Verurteilte ein Ausländer.

 

Der aus dieser dramatischen Entwicklung resultierende hohe Ausländeranteil bei den Inhaftierten stellt für den österreichischen Strafvollzug eine der größten Herausforderungen dar. Die Kosten für die Unterbringung sind enorm.

 

Zur Entlastung unserer Justizanstalten müssen daher Maßnahmen – vor allem jene, welche zur Haftverbüßung der Straftäter in deren Heimatstaat führen – getroffen werden. Die Vollziehung der Haft in der Heimat ist zudem im Hinblick auf eine erfolgreiche Resozialisierung stets besser, sodass eine möglichst rasche Überstellung in den jeweiligen Herkunftsstaat anzustreben ist.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht,

-       das Konzept „Haft in der Heimat“ durch bilaterale Übereinkommen und konsequente Anwendung der bestehenden multilateralen Übereinkommen zu forcieren;

 

-       sich für eine Initiative auf EU-Ebene mit dem Ziel des Strafvollzugs von Drittstaatsangehörigen im Heimatland einzusetzen, wobei auch finanzielle Mittel als Anreiz für Drittstaaten verwendet werden sollen.“

In formeller Hinsicht wird um eine Zuweisung an den Budgetausschuss ersucht.