16/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.10.2019
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Entschließungsantrag

der Abg. Ing. Norbert Hofer, Mag. Gerhard Kaniak, Dr. Dagmar Belakowitsch

betreffend Kostenersatz durch Gewalttäter im Gesundheitswesen

Die Gewalt in Spitälern und gegenüber dem Gesundheitspersonal hat in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Allein in den Niederösterreichischen Landeskliniken gab es im Jahr 2018 fast 2.600 Übergriffe auf Gesundheitspersonal. Auch in den Wiener Spitälern stehen gewalttätige Angriffe auf Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger an der Tagesordnung. Trauriger Höhepunkt war im Juli der Fall eines Oberarztes im Wiener Kaiser-Franz-Josef-Spital, der von einem Asylanten niedergestochen wurde.

Deshalb sollten Patienten, die in einer Gesundheitseinrichtung gewalttätig werden, die Kosten für die medizinische Behandlung selbst zahlen müssen.


Auch Privatversicherungen, wie etwa KFZ-Versicherungen oder Haushaltsversicherungen zahlen nicht, wenn der Versicherte ein Fehlverhalten zu verantworten hat oder falsche Angaben macht.  Deshalb soll es bei verbalen oder physischen Übergriff auf das Gesundheitspersonal eben den rechtlichen Konsequenzen für den Angreifer auch zu einem Kostenersatz für die Behandlung kommen.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

 

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Inhalte umfasst:

·        Einen 100 prozentigen Kostenersatz gegenüber der Gesundheitseinrichtung bzw. der Sozialversicherung durch Personen, die gegenüber Angehörigen der Gesundheitsberufe im Rahmen einer Behandlung verbal gefährliche Drohungen abgeben oder physisch gewalttätig werden.

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Budgetausschuss zuzuweisen.