20/A XXVII. GP

Eingebracht am 23.10.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

 

der Abgeordneten KO Herbert Kickl, MMag. DDr. Hubert Fuchs

und weiterer Abgeordneter

betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger geändert wird

 

 

           Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger geändert wird

 

           Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, RGBl. Nr. 142/1867 zuletzt geändert durch das BGBl. Nr. 684/1988, wird wie folgt geändert:

 

1.  Der bisherige Text des Art. 5 erhält die Absatzbezeichnung (1) und folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) Die Verwendung von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel unterliegt keinen Einschränkungen, soweit die Natur des Rechtsgeschäfts oder die Verkehrsübung nicht eine Erfüllung auf anderem Weg erfordern.“

 

 

Begründung

 

 

Diese Staatszielbestimmung („Recht auf Barzahlung“) stellt unter Bezugnahme auf eine gutachterliche Stellungnahme von Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher und Univ.-Ass. Dr. Matthias Lukan, LL.M. für die Münze Österreich AG klar, dass die Beschränkung der Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger – nämlich in die Vertragsfreiheit bzw. in die Privatautonomie – und in das Recht auf Datenschutz darstellt. Im Sinne eines modernen Verfassungsstaates und des wirksamen Konsumentenschutzes sollen weder auf österreichischer Ebene noch auf Ebene der Europäischen Union Maßnahmen gesetzt werden, die das Vertrauen der Bürger in die Bargeldbereitstellung und in das Recht auf Barzahlung erschüttern könnten.

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, eine erste Lesung gemäß § 69 Abs. 4 GOG-NR durchzuführen und diesen Antrag dem Budgetausschuss zuzuweisen.