23/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.10.2019
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Hannes Amesbauer, BA

und weiterer Abgeordneter

betreffend keine Schließung von Bezirksgerichten

 

 

Ein im Juli 2019 vorgelegter Endbericht der Arbeitsgruppe „Gerichtsstrukturreform“ im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz schlägt die Schließung mehrerer Bezirksgerichte (BG) in Österreich vor. Österreichweit soll nur Wien nicht von den Schließungen betroffen sein. Alleine in der Steiermark sind dem Papier nach von den bestehenden 15 Standorten drei betroffen: Das BG Murau soll dem Standort Judenburg einverleibt werden, das BG Schladming dem Standort Liezen und das BG Mürzzuschlag dem Standort Bruck an der Mur.

 

Zweifelsohne würde die Schließung dieser Einrichtungen weitreichende negative Folgen für die betroffenen Regionen mit sich bringen, die ohnehin bereits seit Jahren mit der Abwanderung der ländlichen Bevölkerung in urbanere Gebiete zu kämpfen haben. Der Nationalrat ist daher gefordert, sich klar gegen diese weitere infrastrukturelle Ausdünnung auszusprechen. Darüber hinaus gilt es, die Standorte durch Investitionen abzusichern, um die Bezirksgerichte langfristig zu erhalten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, die bestehenden Bezirksgerichte aufrechtzuerhalten und die hierfür notwendigen Investitionen zu tätigen sowie dem Nationalrat über die gesetzten Maßnahmen zu berichten.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um eine Zuweisung an den Budgetausschuss ersucht.