36/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.10.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lukas Hammer, Leonore Gewessler, Jakob Schwarz,

Freundinnen und Freunde

betreffend Umsetzung des nationalen Energie- und Klimaplans

BEGRÜNDUNG

Im Pariser Klima-Abkommen hat sich die internationale Gemeinschaft dazu verpflichtet, die globale Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius einzudämmen und damit eine Klimakatastrophe zu verhindern. Das Zeitfenster, in dem das möglich ist, schließt sich. Es wird die große Aufgabe und Verantwortung der nächsten Bundesregierung sowie der Abgeordneten des Parlaments sein, in dieser Legislaturperiode die Weichen für eine lebenswerte Zukunft für die nächsten Generationen zu stellen.

Einige Maßnahmen können allerdings nicht warten, bis sich eine neue Bundesregierung gebildet hat.

Österreich ist EU-rechtlich dazu verpflichtet, seinen Treibhausgas-Ausstoß bis zum Jahr 2030 um mindestens 36 Prozent zu verringern. Die österreichische Bundesregierung ist verpflichtet, bis Ende 2019 einen finalen Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) an die Europäische Kommission zu übermitteln. In diesem Plan muss festgelegt werden, mit welchen Maßnahmen die Klima- und Energieziele erreicht werden. Darüber hinaus soll der Plan eine Folgeabschätzung enthalten, um darzustellen, ob die Ziele mit den geplanten Maßnahmen erreicht werden können.

Die neue EU-Kommissionspräsidentin hat bereits angekündigt, die gemeinsamen EU- Klimaziele für 2030 weiter anzuheben, um einen realistischen Zielpfad zur Erfüllung der Pariser Klimaziele einzuschlagen. Somit würde auch das Reduktionsziel von Österreich angepasst werden müssen.

Die Europäische Kommission forderte in ihren offiziellen Empfehlungen von Juni 2019 deutliche Nachbesserungen des ersten NEKP Entwurf ein, da „wichtige Pflichtelemente...wie Projektionen mit zusätzlichen Maßnahmen, die Folgenabschätzung zu den geplanten Politiken und Maßnahmen sowie die Übersicht der erforderlichen Investitionen“ fehlen.

Die im aktuellen NEKP Entwurf beschriebenen Maßnahmen werden nicht ausreichen, um die aktuellen EU-rechtlichen Reduktionsverpflichtungen bis zum Jahr 2030 zu erfüllen. Auch wenn von Seiten der Bundesregierung immer noch keine umfassende Folgenabschätzung für die geplanten zusätzlichen Maßnahmen vorgelegt wurde, so sind sich alle Expert*innen einig, dass Österreich insbesondere im Verkehr die Klimaziele deutlich verfehlen wird. Die an der Erarbeitung des NEKP beteiligten Verwaltungsexpert*innen der „Unterarbeitsgruppe Verkehr“ warnten vor einer „massiven Lücke zur Zielsetzung i.H.v. 4,8- 6,2 Mio. Tonnen
CO
2 alleine im Mobilitätssektor“. Diese Lücke könnte „zu Zertifikatskäufen im mittleren einstelligen Milliarden Bereich“ sowie zusätzlich zu einem „Vertragsverletzungsverfahren mit derzeit nicht abschätzbaren Strafzahlungen“ führen.

Auch die Landesfinanzreferent*innen warnten im April 2019 im Fall eines klimapolitischen Scheiterns vor Kosten von bis zu 9,2 Milliarden Euro für Zertifikatskäufe und damit zusammenhängenden finanziellen Belastungen für die Bundesländer.

Dass und mit welchen Maßnahmen die Pariser Klimaziele doch noch erreicht werden können, haben führende österreichische Wissenschafter*innen in einem umfassenden „Referenzplan“ (REF NEKP) zusammengefasst. Die Botschaft der Wissenschaft ist klar: Österreich kann die Pariser Klimaziele einhalten, muss aber so rasch wie möglich einen umfassenden Transformationsprozess einleiten.

Neben einer Verantwortung für zukünftige Generationen hat Österreich völker- und unionsrechtliche Verpflichtungen im Klimaschutz, die eingehalten werden müssen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert den unionsrechtlichen Verpflichtungen im Klimaschutz vollumfänglich nachzukommen und den Nationalen Energie- und
Klimaplan (NEKP) entsprechend zu überarbeiten, damit Österreich seine Klimaziele
mit den darin beschriebenen nationalen Maßnahmen nachvollziehbar erfüllen kann.
Der Plan soll bis zur Fertigstellung Ende 2019 zuerst einer
Wirkungsfolgenabschätzung und dann einer öffentlichen Konsultation unterworfen
werden.

Im Rahmen der Nachbesserung des NEKP sind umgehend Maßnahmen
vorzubereiten, welche den Ausstoß von Treibhausgasen ohne Einsatz von
risikoreichen Kompensationstechnologien und ohne Ankauf von Emissions-
Zertifikaten nachweislich verringern. Ziel soll es sein, die Emissionen ehestmöglich,
doch noch vor Mitte des Jahrhunderts, und sozial verträglich über die Ziele des
Pariser Klimaschutzabkommens hinaus auf Netto-Null zu reduzieren, um Österreichs angemessenen Beitrag zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C zu leisten.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.