67/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.11.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

betreffend  Rehabilitation und Entschädigung von homosexuellen Strafrechtsopfern

Im Jahr 2002 hob der Verfassungsgerichtshof den alten § 209 Strafgesetzbuch mit Erk G6/02 auf. Dieser Paragraf sah eine gleichheits- und damit verfassungswidrige Verfolgung von Homosexuellen im Strafrecht vor. Zuvor wurden bereits einige andere Strafbestimmungen aufgrund des gesellschaftlichen Wandels außer Kraft gesetzt.

Die Betroffenen wurden nie rehabilitiert oder entschädigt, bis auf einige wenige, die den Weg zum EGMR auf sich nahmen. Über tausend Menschen sind in Österreich von diesen Bestimmungen betroffen. Die Vorstrafen stellen einen erheblichen Nachteil für die Betroffenen dar und wirken nach wie vor diskriminierend. Der EGMR bestätigt, dass dieser Umstand weiterhin eine Menschenrechtsverletzung darstellt.

In Deutschland beschloss der Bundestag im Jahr 2017 einstimmig eine gesetzliche Regelung, die eine volle Rehabilitierung und eine pauschale Entschädigung für alle Opfer solcher Strafbestimmungen vorsieht.

In Österreich hat sich in dieser Sache hingegen wenig bewegt: Zwar wurde im Jahr 2015 die Möglichkeit einer Tilgung aus dem Strafregister im Wege einer Einzelfallprüfung geschaffen. Einen Anspruch auf Entschädigung für die Opfer gibt es bis dato jedoch nicht. Während man sich in Deutschland entschuldigt und diese Ungerechtigkeit klar benennt, ist eine Entschuldigung des offiziellen Österreichs für die Opfer dieser Unrechtsparagrafen bisher ausgeblieben. 

Insbesondere Opfer, die nach § 129 l b des alten Strafgesetzes (StG), sowie nach Einführung des Strafgesetzbuches (StGB) 1975 gem. §§ 209, 210, 220 und 221 StGB verurteilt wurden, sollten - sofern es sich im Einzelfall um keine Taten handelt, die nach geltendem Recht strafbar sind - rehabilitiert und angemessen entschädigt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem Personen, die aufgrund mittlerweile aufgehobener anti-homosexueller Strafgesetze verurteilt wurden, ehestbaldig rehabilitiert werden und angemessene Entschädigungen erhalten, sofern die begangenen Taten heute nicht mehr strafbar sind."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.