69/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 13.11.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Gerald Loacker, Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Frühpension nur mit Abschlägen
Änderung bei ASVG/BSVG/ASVG, bezüglich Pensionsabschläge und Wartefrist bei erster Pensionsanpassung
Am 19.9.2019 wurden im NR-Plenum teure
pensionsrechtliche Änderungen im ASVG, GSVG und BSVG beschlossen (siehe
unten), die von zahlreichen Expert_innen kritisiert wurden, zuletzt vom
Vorsitzenden der neu konstituierten Alterssicherungskommission (https://www.derstandard.at/story/2000110800687/neuer-chef-der-pensionskommission-kritisiert-politik-scharf).
Speziell die abschlagsfreie Frühpension und die Nicht-Anwendung der
Wartefrist für die erste Pensionsanpassung wirken sich vor allem
langfristig massiv aus und gefährden die Finanzierbarkeit des
Pensionssystems. Durch die unten genannten Beschlüsse sinkt die ohnehin
schon niedrige Beitragsdeckung der Pensionsformen bzw. Frühpensionsformen
noch weiter. Jeder Jahrgang, der einen mit diesen Beschlüssen
eingeräumten Vorteil erhält, nimmt diesen ein Pensionsleben lang mit,
das sind im Schnitt 25 Jahre. Dieser Vorteil, der aus den Beschlüssen vom
Sommer 2019 entsteht, wird in diesen Jahren jeweils noch aufgewertet.
Nimmt man - niedrig angesetzt - die Kosten der
abschlagsfreien Frühpension mit 62 mit jährlich 50 Millionen Euro an,
so kommt jedes Kalenderjahr ein Jahrgang dazu, der diesen Vorteil auch bekommt.
Nach zehn Jahren steht das System also vor Zusatzkosten von 500 Millionen Euro
plus jährliche Aufwertungen.
Ebenso ist eine zusätzliche Pensionserhöhung im ersten Pensionsjahr im
Volumen von weiteren 50 Millionen Euro p.a. für jeden künftigen
Jahrgang anzusetzen. Auch die Kosten dieser Maßnahme werden die Schallmauer
der halben Milliarde in Kürze durchbrechen.
Es steht darüber hinaus außer
Frage, dass eine Person, die mit 62 in Pension geht, ihre Leistung um drei
Jahre länger bezieht als eine Vergleichsperson, die mit 65 in Pension
geht. Diese zusätzlichen drei Jahre Pensionsbezug müssen
natürlich in der Berechnung der Pensionsleistung einen Niederschlag finden.
Wenn die Politik das selbstgesteckte Ziel ernst nimmt, "das
tatsächliche Pensionsalter an das gesetzliche heranzuführen",
läuft eine abschlagsfreie Frühpension diesem Ziel diametral entgegen.
Vorzeitige Alterspensionen mit 62 nach 45 Beitragsjahren sind ein reines Männerprogramm, weil Frauen noch länger mit 60 abschlagsfrei in Pension gehen. Weil diese Langzeitversicherten bereits jetzt im Schnitt mit brutto 2.500 Euro in Pension gehen, wird die Abschlagsfreiheit der Frühpension diese guten Pensionen noch weiter erhöhen. Der Abstand zwischen Frauen- und Männerpensionen wird damit vergrößert.
Quelle: EcoAustria
https://www.jungeindustrie.at/media/filer_public/4d/57/4d578cb5-35d9-4d4a-9de9-8b42ae1aab12/ecoaustria_studie_verteilungpensionen_pub_po.pdf
Mit diesem Antrag sollen die folgenden am 19.9.2019 beschlossenen Anträge wieder rückgängig gemacht werden:
Änderung des BSVG/GSVG – Abschlagsfreie Frühpension (AA-125 XXVI. GP)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AA/AA_00125/imfname_767347.pdf
Änderung des BSVG/GSVG – Ende der Wartefrist für die erste Penisonsanpassung (AA-127 XXVI. GP)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AA/AA_00127/imfname_767349.pdf
Änderung des ASVG – Abschlagsfreie
Frühpension (AA-130 XXVI. GP)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AA/AA_00130/imfname_767357.pdf
Änderung des ASVG – Ende der
Wartefrist für die erste Pensionsanpassung (AA-131 XXVI. GP)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AA/AA_00131/imfname_767358.pdf
Änderung des ASVG - Abschlagsfreies
Sonderruhegeld (AA-132 XXVI. GP)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AA/AA_00132/imfname_767359.pdf
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle
beschließen:
"Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die zum Inhalt hat, dass jene Änderungen, die durch die in der Begründung angeführten fünf Anträge vom 19.9.2019 herbeigeführt wurden, in den Sozialversicherungsgesetzen wieder rückgängig gemacht werden. Im Konkreten bedeutet das, dass die einjährige Wartefrist für die erste Pensionsanpassung und die Pensionsabschläge bei einem Pensionsantritt vor dem 65. Geburtstag künftig wieder ausnahmslos angewandt werden sollen."
Es wird vorgeschlagen, den Antrag dem Budgetausschuss zuzuweisen.