69/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.11.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Frühpension nur mit Abschlägen

 

Änderung bei ASVG/BSVG/ASVG, bezüglich Pensionsabschläge und Wartefrist bei erster Pensionsanpassung


Am 19.9.2019 wurden im NR-Plenum teure pensionsrechtliche Änderungen im ASVG, GSVG und BSVG beschlossen (siehe unten), die von zahlreichen Expert_innen kritisiert wurden, zuletzt vom Vorsitzenden der neu konstituierten Alterssicherungskommission (https://www.derstandard.at/story/2000110800687/neuer-chef-der-pensionskommission-kritisiert-politik-scharf). Speziell die abschlagsfreie Frühpension und die Nicht-Anwendung der Wartefrist für die erste Pensionsanpassung wirken sich vor allem langfristig massiv aus und gefährden die Finanzierbarkeit des Pensionssystems. Durch die unten genannten Beschlüsse sinkt die ohnehin schon niedrige Beitragsdeckung der Pensionsformen bzw. Frühpensionsformen noch weiter. Jeder Jahrgang, der einen mit diesen Beschlüssen eingeräumten Vorteil erhält, nimmt diesen ein Pensionsleben lang mit, das sind im Schnitt 25 Jahre. Dieser Vorteil, der aus den Beschlüssen vom Sommer 2019 entsteht, wird in diesen Jahren jeweils noch aufgewertet.

Nimmt man - niedrig angesetzt - die Kosten der abschlagsfreien Frühpension mit 62 mit jährlich 50 Millionen Euro an, so kommt jedes Kalenderjahr ein Jahrgang dazu, der diesen Vorteil auch bekommt. Nach zehn Jahren steht das System also vor Zusatzkosten von 500 Millionen Euro plus jährliche Aufwertungen.
Ebenso ist eine zusätzliche Pensionserhöhung im ersten Pensionsjahr im Volumen von weiteren 50 Millionen Euro p.a. für jeden künftigen Jahrgang anzusetzen. Auch die Kosten dieser Maßnahme werden die Schallmauer der halben Milliarde in Kürze durchbrechen.

Es steht darüber hinaus außer Frage, dass eine Person, die mit 62 in Pension geht, ihre Leistung um drei Jahre länger bezieht als eine Vergleichsperson, die mit 65 in Pension geht. Diese zusätzlichen drei Jahre Pensionsbezug müssen natürlich in der Berechnung der Pensionsleistung einen Niederschlag finden.
Wenn die Politik das selbstgesteckte Ziel ernst nimmt, "das tatsächliche Pensionsalter an das gesetzliche heranzuführen", läuft eine abschlagsfreie Frühpension diesem Ziel diametral entgegen.


Vorzeitige Alterspensionen mit 62 nach 45 Beitragsjahren sind ein reines Männerprogramm, weil Frauen noch länger mit 60 abschlagsfrei in Pension gehen. Weil diese Langzeitversicherten bereits jetzt im Schnitt mit brutto 2.500 Euro in Pension gehen, wird die Abschlagsfreiheit der Frühpension diese guten Pensionen noch weiter erhöhen. Der Abstand zwischen Frauen- und Männerpensionen wird damit vergrößert.

 

_scroll_external/attachments/image2019-11-8_18-17-16-0cb239e1bdb76b746264df30c16404f2bdab116ab384a57ce18cf788cc018660.png

Quelle: EcoAustria

https://www.jungeindustrie.at/media/filer_public/4d/57/4d578cb5-35d9-4d4a-9de9-8b42ae1aab12/ecoaustria_studie_verteilungpensionen_pub_po.pdf

 

Mit diesem Antrag sollen die folgenden am 19.9.2019 beschlossenen Anträge wieder rückgängig gemacht werden:

 

Änderung des BSVG/GSVG – Abschlagsfreie Frühpension (AA-125 XXVI. GP)

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AA/AA_00125/imfname_767347.pdf

Änderung des BSVG/GSVG – Ende der Wartefrist für die erste Penisonsanpassung (AA-127 XXVI. GP)

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AA/AA_00127/imfname_767349.pdf

Änderung des ASVG – Abschlagsfreie Frühpension (AA-130 XXVI. GP)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AA/AA_00130/imfname_767357.pdf

Änderung des ASVG – Ende der Wartefrist für die erste Pensionsanpassung (AA-131 XXVI. GP)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AA/AA_00131/imfname_767358.pdf

Änderung des ASVG - Abschlagsfreies Sonderruhegeld (AA-132 XXVI. GP)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AA/AA_00132/imfname_767359.pdf

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die zum Inhalt hat, dass jene Änderungen, die durch die in der Begründung angeführten fünf Anträge vom 19.9.2019 herbeigeführt wurden, in den Sozialversicherungsgesetzen wieder rückgängig gemacht werden. Im Konkreten bedeutet das, dass die einjährige Wartefrist für die erste Pensionsanpassung und die Pensionsabschläge bei einem Pensionsantritt vor dem 65. Geburtstag künftig wieder ausnahmslos angewandt werden sollen."

Es wird vorgeschlagen, den Antrag dem Budgetausschuss zuzuweisen.