70/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.11.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Entwicklung und gesetzliche Verankerung eines realistischen Stufenplans zur Erhöhung der EZA-Mittel bis zur Erreichung des 0,7%-Ziels

 

Österreich bekennt sich zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) der Vereinten Nationen, die im September 2015 durch die VN-Vollversammlung beschlossen wurden. Der Rat der Europäischen Union hat sich am 26. Mai 2015 dem Ziel verpflichtet, eine ODA-Quote von 0,7 % des BNE zu erreichen. Österreich hat sich diesem Ziel ausdrücklich angeschlossen. Für eine langfristige Planung ist im Zusammenhang mit den SDGs ein erweiterter Stufenplan für die Entwicklungszusammenarbeit notwendig. Es ist auch erforderlich, realistische Zwischenziele zu setzen, diese an Maßnahmen zu knüpfen und diesen konkretisierten Stufenplan dann gesetzlich zu verankern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Außenminister, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag für einen bindenden Stufenplan zur Steigerung der EZA-Ausgaben auf 0,7 % des BNE bis 2030 vorzulegen, der neben der numerischen budgetären Aufschlüsselung auch die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen berücksichtigt, sowie die geografischen bzw. inhaltlichen Schwerpunkte und beabsichtigte strategische Partnerschaften in eine Gesamtstrategie inkludiert, sowie konkrete Zwischenziele umfasst."  


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.