70/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 13.11.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Entwicklung und gesetzliche Verankerung eines realistischen Stufenplans zur Erhöhung der EZA-Mittel bis zur Erreichung des 0,7%-Ziels
Österreich bekennt sich zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) der Vereinten Nationen, die im September 2015 durch die VN-Vollversammlung beschlossen wurden. Der Rat der Europäischen Union hat sich am 26. Mai 2015 dem Ziel verpflichtet, eine ODA-Quote von 0,7 % des BNE zu erreichen. Österreich hat sich diesem Ziel ausdrücklich angeschlossen. Für eine langfristige Planung ist im Zusammenhang mit den SDGs ein erweiterter Stufenplan für die Entwicklungszusammenarbeit notwendig. Es ist auch erforderlich, realistische Zwischenziele zu setzen, diese an Maßnahmen zu knüpfen und diesen konkretisierten Stufenplan dann gesetzlich zu verankern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der
Außenminister, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag
für einen bindenden Stufenplan zur Steigerung der EZA-Ausgaben auf 0,7 %
des BNE bis 2030 vorzulegen, der neben der numerischen budgetären
Aufschlüsselung auch die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten
Nationen berücksichtigt, sowie die geografischen bzw. inhaltlichen
Schwerpunkte und beabsichtigte strategische Partnerschaften in eine
Gesamtstrategie inkludiert, sowie konkrete Zwischenziele
umfasst."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.