72/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.11.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter und Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Beitritt Österreichs zum Migrationspakt der Vereinten Nationen

 

 

 

Die schwarz-blaue Bundesregierung hat beschlossen, dem "Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration" der Vereinten Nationen, der Mitte Dezember 2018 von der UN-Generalversammlung angenommen wurde, nicht beizutreten. Nach den USA und Ungarn zog sich auch Österreich von dieser Vereinbarung zurück, auf die sich mehr als 190 Staaten der Welt geeinigt haben, um einem gemeinsamen Vorgehen in der Migrationspolitik den Weg zu ebnen. 

Der rechtlich nicht bindende Pakt, unter Verhandlungsführung von Mexiko und der Schweiz, vom UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) erarbeitet, beinhaltet vier große Ziele. Es geht darum, den Migrationsdruck auf die Aufnahmeländer zu vermindern, um Zugang zu geordneten Resettlement-Programmen und die Förderung von Bedingungen, die Migrant_innen eine baldige Rückkehr in ihr Heimatland ermöglichen. 

Gemäß den Zahlen der UN von Ende 2017 gibt es weltweit fast 260 Mio Migrant_innen, also 3,4 Prozent der Weltbevölkerung. Das ist ein Anstieg um 49 Prozent seit 2000. Der von den VN angestrebte Pakt soll ihrem Schutz dienen und zwar besonders in ihren Herkunftsländern, so es sich um Binnenflüchtlinge handelt und auch in den Nachbarstaaten ihrer Herkunftsländer in der Region. 

Die Entscheidung Österreichs wurde von namhaften Expert_innen inhaltlich kritisiert. 

So bezeichnete etwa Völkerrechtler Manfred Nowak den Ausstieg Wiens aus dem UN-Migrationspakt als "fatales Signal". "Wir schneiden uns hier ins eigene Fleisch", sagt Nowak hinsichtlich Österreichs Rolle in den Vereinten Nationen. Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz oder die Caritas beklagten ebenfalls den Rückzug aus dem Migrationspakt. Erschüttert zeigten sich auch UN-Generalsekretär António Guterres und die UN-Sonderbeauftragte für internationale Migration, Louise Arbour.


Der Migrationspakt hat zum Ziel, illegale, chaotische und lebensgefährliche Migration einzudämmen, Fluchtursachen zu bekämpfen und konstruktive Lösungen auf multilateraler Ebene zu finden, damit sich jene Zustände, die wir zu Hochzeiten der Flüchtlingskrise 2015 in Österreich vorfanden, möglichst nicht wiederholen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundeskanzlerin und der Außenminister, wird aufgefordert, die Entscheidung bezüglich des Migrationspakts der Vereinten Nationen zu revidieren und dem Pakt beizutreten."  


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.