79/A XXVII. GP

Eingebracht am 13.11.2019
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Antrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 11. Mai 1921 über den Dienstvertrag der Privatangestellten (Angestelltengesetz) geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 11. Mai 1921 über den Dienstvertrag der Privatangestellten (Angestelltengesetz) geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das  Bundesgesetz vom 11. Mai 1921 über den Dienstvertrag der Privatangestellten (Angestelltengesetz), BGBl. Nr.  BGBl. Nr. 292/1921, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. BGBl. I Nr. 74/2019, wird wie folgt geändert:

 

In § 1 Abs 1 wird der Ausdruck "Kaufmannes" durch den Ausdruck "Unternehmers" ersetzt. 

In § 1 Abs 2 wird der Ausdruck "Kaufmann" durch den Ausdruck "Unternehmer" ersetzt. 

Begründung

Update Angestelltengesetz

"Das HGB knüpft gegenwärtig an einen überaus komplizierten und der Sache nach nur noch historisch verständlichen Kaufmannsbegriff an, der schon lange in Widerspruch zu dem, das übrige Wirtschaftsrecht prägenden Begriff des Unternehmers steht", schreibt der Gesetzgeber in den erläuternden Bemerkungen zur Reform des Handelsgesetzbuch im Jahr 2005, schon im ersten Satz (1058 d.B., XXII. GP). Während man diese Problematik im Handelsrecht schon vor gut 15 Jahren erkannt hat, operiert man im Angestelltengesetz nach wie vor mit dem völlig veralteten Begriff des Kaufmannes aus dem alten HGB. Es ist Zeit, auch das Angestelltengesetz ins 21. Jahrhundert zu bringen und den Begriff des Kaufmannes mit jenem des Unternehmers (iSd UGB) zu ersetzen. 

 

In formeller Hinsicht wird verlangt‚ eine erste Lesung innerhalb von drei Monaten durchzuführen. Weiters wird vorgeschlagen‚ den Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.