Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 11. Mai 1921 über den Dienstvertrag der Privatangestellten (Angestelltengesetz) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz vom 11. Mai 1921 über den Dienstvertrag der Privatangestellten (Angestelltengesetz), BGBl. Nr. BGBl. Nr. 292/1921, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. BGBl. I Nr. 74/2019, wird wie folgt geändert:

In § 1 Abs 1 wird der Ausdruck „Kaufmannes“ durch den Ausdruck „Unternehmers“ ersetzt.

In § 1 Abs 2 wird der Ausdruck „Kaufmann“ durch den Ausdruck „Unternehmer“ ersetzt.