82/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 13.11.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Postenschacher stoppen
Die gescheiterte türkis-blaue Regierung hinterlässt eine äußerst schiefe Optik, was Postenbesetzungen betrifft. Die Liste der Auffälligkeiten ist lang. In der Öffentlichkeit entsteht der Eindruck, dass oft nicht zählt, was man kann, sondern wen man kennt. Die Sümpfe aus Abhängigkeitsverhältnissen und Freunderlwirtschaft müssen dringend trockengelegt werden. Dafür ist unabdingbar, dass Transparenz und Kompetenz im Mittelpunkt der staatlichen Personalpolitik stehen.
Wir schlagen daher folgende Maßnahmen vor:
1. Cooling-off-Phase für Politiker_innen:
Wer für eine Regierungspartei gearbeitet oder
eine Funktion ausgeübt hat, darf erst nach einer Abkühlungsphase von
18 Monaten in eine Führungs- oder Kontrollfunktion eines staatsnahen
Unternehmens oder einer staatsnahen Institution bestellt werden.
2. Volle Transparenz bei Auswahlprozessen im staatlichen und staatsnahen Bereich:
- Öffentliche Hearings bei der Besetzung leitender Funktionen im
öffentlichen Dienst und bei der Bestellung von Vorstands- und
Aufsichtsratsmitgliedern in staatsnahen Betrieben oder Institutionen.
- Volle Transparenz bei der Beauftragung von Personalberater_innen bei der
Besetzung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern in staatsnahen Betrieben
oder Institutionen, inklusive Veröffentlichung des Dreiervorschlags. Bei
einer Abweichung von dem bzw. der Erstgereihten muss die Begründung ausreichend
dokumentiert und veröffentlicht werden.
3. 365 Tage im Jahr Ausgaben- und Einnahmentransparenz bei Parteien:
Es muss für alle Bürger_innen nachvollziehbar sein, von wem Parteien
Spenden bekommen, und mit wem Parteien Geschäfte abschließen.
4.
Volle Transparenz bei Auftragsvergaben des
Staates:
Vorrangiges Ziel muss es sein, Beschaffungen im Sinne der Steuerzahler_innen zu
möglichst wirtschaftlichen Konditionen für die öffentliche Hand
abzuwickeln. Auftragsvergaben aller öffentlichen Stellen sind daher
in einem online einsehbaren Register zu veröffentlichen. Öffentliche
Aufträge sollen erst ab dem Zeitpunkt Gültigkeit erhalten, ab dem sie
in der Vergabedatenbank veröffentlicht werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle
beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der folgende Punkte beinhaltet:
· Wer für eine Regierungspartei gearbeitet oder eine Funktion ausgeübt hat, darf erst nach einer Cooling-off-Phase von 18 Monaten in eine Führungs- oder Kontrollfunktion eines staatsnahen Unternehmens oder einer staatsnahen Institution bestellt werden.
· Verpflichtende öffentliche Hearings bei der Besetzung leitender Funktionen im öffentlichen Dienst und bei der Bestellung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern in staatsnahen Betrieben oder Institutionen.
· Volle Transparenz bei der Beauftragung von Personalberater_innen bei der Besetzung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern in staatsnahen Betrieben oder Institutionen, inklusive Veröffentlichung des Dreiervorschlags. Bei einer Abweichung von dem bzw. der Erstgereihten muss die Begründung ausreichend dokumentiert und veröffentlicht werden.
· 365 Tage im Jahr Ausgaben- und Einnahmentransparenz bei Parteien.
· Volle Transparenz bei Auftragsvergaben des Staates: Auftragsvergaben aller öffentlichen Stellen sind in einem online einsehbaren Register zu veröffentlichen. Öffentliche Aufträge sollen erst ab dem Zeitpunkt Gültigkeit erhalten, ab dem sie in der Vergabedatenbank veröffentlicht werden."
In formeller Hinsicht
wird die Zuweisung an den Verfassungsaus-
schuss vorgeschlagen.