82/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.11.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Postenschacher stoppen

 

Die gescheiterte türkis-blaue Regierung hinterlässt eine äußerst schiefe Optik, was Postenbesetzungen betrifft. Die Liste der Auffälligkeiten ist lang. In der Öffentlichkeit entsteht der Eindruck, dass oft nicht zählt, was man kann, sondern wen man kennt. Die Sümpfe aus Abhängigkeitsverhältnissen und Freunderlwirtschaft müssen dringend trockengelegt werden. Dafür ist unabdingbar, dass Transparenz und Kompetenz im Mittelpunkt der staatlichen Personalpolitik stehen.

Wir schlagen daher folgende Maßnahmen vor:

1.    Cooling-off-Phase für Politiker_innen:
Wer für eine Regierungspartei gearbeitet oder eine Funktion ausgeübt hat, darf erst nach einer Abkühlungsphase von 18 Monaten in eine Führungs- oder Kontrollfunktion eines staatsnahen Unternehmens oder einer staatsnahen Institution bestellt werden.

2.    Volle Transparenz bei Auswahlprozessen im staatlichen und staatsnahen Bereich:
- Öffentliche Hearings bei der Besetzung leitender Funktionen im öffentlichen Dienst und bei der Bestellung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern in staatsnahen Betrieben oder Institutionen.
- Volle Transparenz bei der Beauftragung von Personalberater_innen bei der Besetzung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern in staatsnahen Betrieben oder Institutionen, inklusive Veröffentlichung des Dreiervorschlags. Bei einer Abweichung von dem bzw. der Erstgereihten muss die Begründung ausreichend dokumentiert und veröffentlicht werden.

3.    365 Tage im Jahr Ausgaben- und Einnahmentransparenz bei Parteien:
Es muss für alle Bürger_innen nachvollziehbar sein, von wem Parteien Spenden bekommen, und mit wem Parteien Geschäfte abschließen.

4.    Volle Transparenz bei Auftragsvergaben des Staates:
Vorrangiges Ziel muss es sein, Beschaffungen im Sinne der Steuerzahler_innen zu möglichst wirtschaftlichen Konditionen für die öffentliche Hand abzuwickeln. Auftragsvergaben aller öffentlichen Stellen sind daher in einem online einsehbaren Register zu veröffentlichen. Öffentliche Aufträge sollen erst ab dem Zeitpunkt Gültigkeit erhalten, ab dem sie in der Vergabedatenbank veröffentlicht werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der folgende Punkte beinhaltet:

·        Wer für eine Regierungspartei gearbeitet oder eine Funktion ausgeübt hat, darf erst nach einer Cooling-off-Phase von 18 Monaten in eine Führungs- oder Kontrollfunktion eines staatsnahen Unternehmens oder einer staatsnahen Institution bestellt werden.

·        Verpflichtende öffentliche Hearings bei der Besetzung leitender Funktionen im öffentlichen Dienst und bei der Bestellung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern in staatsnahen Betrieben oder Institutionen.

·        Volle Transparenz bei der Beauftragung von Personalberater_innen bei der Besetzung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern in staatsnahen Betrieben oder Institutionen, inklusive Veröffentlichung des Dreiervorschlags. Bei einer Abweichung von dem bzw. der Erstgereihten muss die Begründung ausreichend dokumentiert und veröffentlicht werden.

·        365 Tage im Jahr Ausgaben- und Einnahmentransparenz bei Parteien.

·        Volle Transparenz bei Auftragsvergaben des Staates: Auftragsvergaben aller öffentlichen Stellen sind in einem online einsehbaren Register zu veröffentlichen. Öffentliche Aufträge sollen erst ab dem Zeitpunkt Gültigkeit erhalten, ab dem sie in der Vergabedatenbank veröffentlicht werden."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsaus-
schuss vorgeschlagen.