83/A XXVII. GP

Eingebracht am 13.11.2019
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Antrag

 

der Abgeordneten Kai Jan Krainer

Genossinnen und Genossen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

 

Änderung des Einkommensteuergesetz 1988

Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 103/2019, wird wie folgt geändert:

 

1. In § 33 Abs. 1 wird die Wortfolge für die ersten 11 000 Euro durch die Wortfolge für die ersten 15 300 Euro und die Wortfolge für Einkommensteile über 11 000 Euro bis 18 000 Euro durch die Wortfolge für Einkommensteile über 15 300 Euro bis 18 000 Euro ersetzt.

2. In § 33 Abs. 1 lautet der letzte Satz:

Für Einkommensteile über eine Million Euro beträgt der Steuersatz 55%.

3. In § 124b wird nach Z 346 folgende Z 347 angefügt:

347. § 33 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/20xx, ist erstmalig anzuwenden, wenn

-  die Einkommensteuer veranlagt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020,

-  die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben oder durch Veranlagung festgesetzt wird, für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2019 enden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Unter einem wird die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei Monaten gem. § 69 Abs. 4 GOG-NR verlangt. In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.

 

Begründung

 

Zu Ziffer 1 bis 3 (§ 33 und § 124b EStG)

Seit Dezember 2017 spiegelt sich in den Prognosen wider, dass der Wirtschaftsaufschwung abflauen wird. In der WIFO-Konjunkturprognose vom 29. März 2019 wurde das prognostizierte Wirtschaftswachstum Österreichs für das Jahr 2019 bereits auf 1,7 Prozent nach unten korrigiert. Im März 2018 war man noch von einem Wirtschaftswachstum von +2,2 Prozent für 2019 ausgegangen. Damit wird auch der Rückgang der Arbeitslosigkeit vorerst ein Ende finden. Am 4. Oktober bestätigte das WIFO seine Wachstumsaussicht von 1,7 Prozent für 2019 und sah gleichzeitig für 2020 nur noch ein Wachstum von 1,4%. Damit wird die Arbeitslosigkeit im Jahr 2020 erstmals seit vielen Jahren wieder steigen (von 7,4 auf 7,5 Prozent).

Die SPÖ hat daher ein Konjunkturpaket zur Stärkung von Wirtschaft und Beschäftigung vorgeschlagen. Eine Maßnahme ist die Stärkung des Konsums durch eine Steuerreform für kleine und mittlere Einkommen.


Konsum st
ärken und Steuerreform für kleine und mittlere Einkommen vorziehen:

Eine Senkung der Steuer für Einkommen durch eine Lohnsteuerreform stärkt den Konsum: Der erste Hebel um die Konjunktur in Schwung zu bringen, ist die Steuersenkung für kleine und mittlere Einkommen. Zwar wurde ein SV-Bonus zur Stärkung der kleinen und mittleren Einkommen beschlossen, für die ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen greift diese Maßnahme allerdings erst 2021 und damit viel zu spät. Der SV-Bonus soll, wie von der SPÖ bereits vorgeschlagen, für alle schon ab 1.1.2020 greifen. Zusätzlich sollte man die Tarifsenkung für die Lohn- und Einkommenssteuer ebenso auf 2020 vorziehen. Die SPÖ schlägt hier vor die ersten 1.700 Euro (Brutto pro Monat) komplett steuerfrei zu stellen.

Durch die Anhebung der ersten Tarifstufe von bisher 11.000 Euro auf (neu) 15.300 Euro werden die ersten 1.700 Euro Monatsgehalt (brutto) sozial gerecht und treffsicher steuerfrei gestellt. Diese Tarifmaßnahme führt zu einer Steuersenkung von bis zu 1.075 Euro jährlich.

Zugleich soll die bisherige zeitliche Befristung für den Spitzensteuersatz bis 2020 entfallen, in Zukunft sollen für Einkommensteile über 1 Mio. Euro unbefristet 55% Einkommensteuer zu zahlen sein.