91/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 13.11.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Maximilian Köllner, MA,
Genossinnen und Genossen
betreffend Aufklärung, Aufarbeitung, Opferschutz und Prävention bei Missbrauchsfällen im Sport, in Schulen und Internaten
Die ehemalige Tiroler Skirennläuferin Nicola Werdenigg ist im
November des Jahres 2017 mit ihr widerfahrener sexueller Gewalt und
Machtmissbrauch im
österreichischen Skisport an die Öffentlichkeit getreten. Ein mutiger
Schritt, der zahlreiche weitere Fälle von Machtmissbrauch, sexueller und
sexualisierter Gewalt
rund um den österreichischen Spitzensport und damit verbundene
Ausbildungsstätten wie Schulen und Internate ans Tageslicht gebracht hat.
Im vergangenen Jahr hat sich rund um die #metoo-Bewegung, den Fall
Werdenigg
oder die Festspiele Erl verdeutlicht, dass der Sport- und Kulturbereich
für Machtmissbrauch, sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt
offensichtlich besonders anfällig ist.
Berichte belegen, dass in Österreich mitunter trotz Meldung
zahlreicher Vorfälle im Hinblick auf sexuellem Missbrauch und sogar einem
Schulverbot weitere
Konsequenzen erst folgten, als Anzeige erstattet und Anklage erhoben wurde.[1]
Daraus sind entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Dringend notwendig
ist nun eine umfassende Aufklärung und Aufarbeitung dieser Fälle;
Schutz, Hilfe und
Unterstützung für die Opfer sowie Präventionsmaßnahmen,
damit so etwas nie wieder passiert.
Nach einem medialen Aufschrei scheinen die
Aufarbeitung der Angelegenheit sowie notwendige Präventionsmaßnahmen
nun ins Stocken geraten zu sein. Ein offensiver Umgang mit der Thematik ist
notwendig. Gewalt, sexueller Missbrauch und Machtmissbrauch dürfen nicht
verharmlost werden. Die angestoßene öffentliche
Debatte darf nicht im Sand verlaufen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu setzen, damit Machtmissbrauch und sexueller Missbrauch im Sport, in Sportverbänden, in Sportvereinen, in Trainings-und Ausbildungseinrichtungen wie auch Schulen und Internaten künftig verhindert sowie der Opferschutz sichergestellt werden.
Das soll umfassen:
Zur Verfügung Stellung von ausreichenden Mitteln um permanente und nachhaltige Aufklärungskampagnen zur Bewusstseinsbildung durchführen zu können.
Sicherstellung von geeigneten Maßnahmen
für verpflichtende Schulungen,
Qualifizierung und Bewusstseinsschärfung für TrainerInnen,
LehrerInnen und
Betreuungspersonen.
Fortführung der Bemühungen für verpflichtende
einheitliche Präventionsrichtlinien
und Maßnahmen für Sportverbände und -vereine.
Stärkung, Ausbau und finanzielle
Sicherstellung der etablierten
Opferschutzorganisationen und Zuordnung des Sport Aufgabenbereiches in ihre
Tätigkeiten.
Es ist zu prüfen, ob eine bestehende, unabhängige
Opferschutzorganisation, an die sich Betroffene wenden können, mit einem
Klagsrecht ausgestattet werden kann, oder ob
eine neue, unabhängige Opferschutzorganisation gegründet werden muss.
Zuweisungsvorschlag: Sportausschuss