93/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.11.2019
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Klimacheck bei beabsichtigten Versiegelungen von im Eigentum oder Miteigentum der Republik Österreich stehenden und/oder verwalteten Wald- oder Grünflächen

 

Die Österreichischen Bundesgärten sind wertvolle historische Gärten und Gartendenkmale im Eigentum der Republik. Im Sinne der historischen Bedeutung, der Sicherung der damit verknüpften Arbeitsplätze, der öffentlichen Zugänglichkeit für die Bevölkerung und der Auswirkung von Grün- und Waldflächen im urbanen Raum, ist eine sichere Zukunft dieser Gartendenkmale im öffentlichen Interesse.

 

Der Innsbrucker Hofgarten besteht seit etwa 600 Jahren und ist rund zehn Hektar groß. Der Garten erlebte in dieser langen Zeit zahlreiche Umgestaltungen vom Renaissance- über den Barockgarten bis hin zum Landschaftspark.

Der Garten ist seit 1918 im Besitz der Republik Österreich und in der Verwaltung der Österreichischen Bundesgärten. Der Hofgarten mit Kammergarten und Englischer Anlage liegt am Rande der Altstadt, angrenzend an Hofburg, Kongresshaus und Tiroler Landestheater und steht seit dem Jahr 2000 unter Denkmalschutz.

 

Die Diskussion rund um eine beabsichtige Anlage eines Busparkplatzes, dem diese Stadtoase weichen soll, steht im klaren Widerspruch zum Bekenntnis für mehr Klimaschutz und Green-Cities. In Zukunft wird die Zahl an erhaltenen oder wieder angelegten Grün- und Waldflächen die Lebensqualität in einer Stadt wesentlich ausmachen, denn diese haben einen direkten Bezug zur kleinräumigen und großräumigen Hitzeentwicklung.

 

Es müssen alle Anstrengungen dahingehend unternommen werden, dass, bevor es zu Bodenversiegelungen kommt, klar definierte Abwägungen getroffen werden, so dass ein transparenter Klimacheck vor einem solchen Eingriff in die Natur als wesentliche Entscheidungsgrundlage für oder gegen Versiegelungen durchgeführt werden muss.

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

 

Antrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesonders die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, wird aufgefordert, vor beabsichtigten Versiegelungen von Flächen, die im Eigentum oder im Miteigentum der Republik Österreich stehen oder/und vom Bund oder seinen ausgelagerten Dienststellen verwaltet werden, einen Klimacheck durchzuführen, der die Auswirkungen der beabsichtigten Versiegelung auf das Mikroklima analysiert und diese Analyse zu veröffentlichen, sowie umgehend einen solchen Klimacheck hinsichtlich der Errichtung eines Busparkplatzes im Bereich des Innsbrucker Hofgartens durchzuführen und das Ergebnis dieses Klimachecks zu veröffentlichen. Sollte dieser Klimacheck ergeben, dass sich negative Auswirkungen auf das Klima bzw. Mikroklima ergeben, ist von einem Verkauf, einer Verpachtung oder sonstigen Weitergabe der Flächen abzusehen.“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wir die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.