101/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 26.11.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Kassegger, Dr. Graf, Hafenecker, MA
und weiterer Abgeordneter
betreffend Vorlage der Außen- und Europapolitischen Berichte
Der seit dem Jahr 1975 vom Außenministerium jährlich erstellte Außen- und Europapolitische Bericht stellt eine wertvolle Arbeitsunterlage im außenpolitischen Diskurs des österreichischen Parlamentarismus dar. Durch die öffentliche Vorlage sind die Inhalte der Berichte auch allgemein für jedermann abruf- und nachlesbar.
Recherchen auf den Websiten des BMEIA und des Parlaments zeigen, dass die Berichte bis zum Jahr 2018 zwar vorliegen und auch elektronisch abrufbar (siehe https://www.bmeia.gv.at/das-ministerium/aussen-und-europapolitischer-bericht/) sind, jedoch der Außen- und Europapolitische Bericht des Jahres 2015 der letzte war, der auch dem Nationalrat zur Behandlung vorgelegt wurde (siehe https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/index.shtml?jsMode=&xdocumentUri=&filterJq=&view=&NRBR=NR&GP=XXV&VHG=III&VHG2=BRG&SUCH=au%C3%9Fen&listeId=101&LISTE=Anzeigen&FBEZ=FP_001).
Die weiteren Berichte der Jahre 2016, 2017 und 2018 wurden bis dato dem Parlament nicht übermittelt.
Es erscheint in diesem Zusammenhang daher auch nötig und sinnvoll, für die Vorlage der jährlichen Berichte eine Frist - jeweils spätestens das Folgejahr - vorzusehen, um diese zeitnah und aktuell einer parlamentarischen Behandlung unterziehen zu können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Das zuständige Mitglied der Bundesregierung wird aufgefordert, die Außen- und Europapolitischen Berichte der Jahre 2016, 2017 und 2018 umgehend dem Nationalrat vorzulegen sowie hinkünftig den jährlichen Außen- und Europapoltischen Bericht spätestens im Folgejahr dem Nationalrat zur Behandlung zu übermitteln.“