104/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 26.11.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Einkommensmonitoring im sozialen Wohnbau
Im sozialen Wohnbau leben immer mehr Menschen, die aufgrund
eines guten Einkommens auf die durch Förderung besonders
niedrigen Mieten gar nicht mehr angewiesen sind. Gleichzeitig mieten laut Statistik
Austria bereits 50% der Menschen mit niedrigem Einkommen (< 60% des
Medianeinkommens) ihre Unterkunft am privaten Mietmarkt. Der Marktanteil des
gemeinnützigen Wohnbaus liegt jedoch bei über 50%.
Diese Diskrepanz und die fehlende Treffsicherheit des gemeinnützigen
Wohnbaus sind nicht effizient und entsprechen nicht dem
Solidaritätsprinzip. Die zu lösende Herausforderung besteht
darin, sie zu beheben, ohne die für funktionierende Wohnhäuser und
Quartiere essentielle soziale Durchmischung zu gefährden.
Auch Politiker_innen anderer Fraktionen, insbesondere der ÖVP, haben den
Wunsch nach mehr Transparenz und einem faireren System in der Vergangenheit
geäußert, getan hat sich aber wenig:
So befand sich der Landesparteiobmann der ÖVP Wien und ehemalige Bundesminister
Gernot Blümel im Mai 2016 bereits auf NEOS-Linie, als er forderte:
"Das aktuelle Haushaltseinkommen muss in periodischen Abständen überprüft werden und davon muss auch abhängig gemacht werden, ob und unter welchen Voraussetzungen Leute weiter im Gemeindebau bleiben können. Liegt dieses über der zulässigen Einkommensgrenze, soll der Mieter drei Optionen haben: Eine Anpassung der Miete an marktübliche Konditionen, die Möglichkeit, die Wohnung käuflich zu erwerben oder der Auszug aus der Wohnung, um diese wirklich sozial Bedürftigen zur Verfügung zu stellen. Die im Rahmen einer Höhervermietung bzw. eines Verkaufes entstehenden Mehreinnahmen sollten dann im Rahmen einer Bauoffensive dem geförderten Wohnbau zu Gute kommen." |
Auch auf Seite 57 des Programmes der letzten Regierung aus ÖVP und FPÖ wurde die Thematik der Treffsicherheit des sozialen Wohnbaus zu Papier gebracht:
"Vorrangig soll sozialer Wohnbau denjenigen zur Verfügung gestellt werden, die ihn wirklich brauchen." |
Die von ÖVP,
GRÜNEN und NEOS gebildete Salzburger Landesregierung wiederum spricht
sich auf Seite 68 ihres Regierungsprogramms für
die Einführung von Modellen einkommensabhängiger Mieten mit
regelmäßigem Monitoring im geförderten Mietwohnbereich
aus.
Und in der Tat wäre es sozial gerecht und solidarisch, wenn
Besserverdiener_innen entsprechend höhere Mieten zahlen als
Geringverdiener_innen. Die Vergabe von geförderten Wohnungen ist nun zwar
ohnehin bereits an soziale Kriterien gebunden, Lebensrealitäten
ändern sich allerdings. Wer etwa in jungen Jahren in eine
Gemeindebauwohnung bzw. eine geförderte Wohnung gezogen ist und sich nun
ein höheres Einkommen erarbeitet hat, profitiert weiterhin von der
Solidarität der Gemeinschaft, ohne auf diese angewiesen zu sein. Er/Sie
soll weiterhin in seiner/ihrer Wohnung bleiben dürfen - auch, damit die
wichtige soziale Durchmischung gewährleistet bleibt -, allerdings
wäre es nur gerecht, wenn die Miete in sozial verträglichem
Ausmaß an das gestiegene Haushaltseinkommen angepasst wird. Ebenso kann
die Miete bei sinkendem Einkommen wieder herabgesetzt werden.
Damit kein Bürokratiedschungel entsteht, bietet es sich an, hier auf die
Eigeninitiative der Bewohner_innen zu setzen. Dies könnte etwa so
aussehen, dass im Zeitablauf ein Einkommensanstieg angenommen wird und
Bürger_innen, bei denen dies nicht der Fall war, aktiv reagieren
müssen, indem sie einen Einkommensnachweis vorlegen. Das würde
nicht nur zu mehr Gerechtigkeit, sondern auch zu einer höheren
Mobilität solcher Mieter_innen in Richtung
des privaten Mietmarkts führen, wodurch mehr leistbarer
Wohnraum jenen zur Verfügung stünde, die auf ihn angewiesen sind.
Durch die Maßnahme entstehende Mehreinnahmen sollten zweckgebunden in die Erhaltung (auch hinsichtlich klimarelevanter Ziele) und den Neubau von Sozialwohnungen bzw. gefördertem Wohnbau fließen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem
Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen, die ein
Einkommensmonitoring im geförderten bzw. sozialen Wohnbau unter der
Berücksichtigung der oben genannten Aspekte vorsieht.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Bauten und Wohnen vorgeschlagen.