105/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 26.11.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Yannick Shetty, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Ratifikation des 3. Fakultativprotokolls
zur UN-
Kinderrechtskonvention
Das am 19.
Dezember 2011 von der UN-Generalversammlung verabschiedete 3.
Fakultativprotokoll ermöglicht erstmals die Einrichtung eines
Individualbeschwerdeverfahrens bei Verletzungen der in der
Kinderrechtskonvention und ihren Zusatzprotokollen verankerten Rechten. Im Zuge
dieses Verfahrens können sich Einzelpersonen oder eine Gruppe von
Betroffenen nach Erschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzuges an den
unabhängigen UN-Kinderrechtsausschuss wenden und die Rechtsverletzung
durch einen Staat vorbringen. Im Falle von schweren, systematischen
Kinderrechtsverletzungen ist außerdem ein Untersuchungsverfahren vorgesehen.
Das Protokoll wurde am 28. Februar 2012 von Österreich unterzeichnet, aber
bislang nicht ratifiziert.
Eine Ratifizierung des Zusatzprotokolls würde die Stellung von Kindern als Rechtsträger gegenüber dem Staat wesentlich stärken.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle
beschließen:
"Die
Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat das 3. Fakultativprotokoll
zur UN-Kinderrechtskonvention zur Ratifizierung vorzulegen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss
für Menschenrech-
te vorgeschlagen.