117/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 11.12.2019
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek

Genossinnen und Genossen

 

betreffend "Echte Gewaltschutzmaßnahmen statt Rückschritte zu Lasten gewaltbetroffener Frauen und Kinder"

 

 

Österreich blickt auf eine lange Geschichte politischer Maßnahmen im Bereich des Gewaltschutzes zurück. Das Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie war die erste Rechtsvorschrift in Europa, die es ermöglichte, dem (mutmaßlichen) Täter häuslicher Gewalt das Betreten des eigenen Wohnsitzes zu untersagen. Dieses seit 1997 geltende Gesetz wurde in Österreich zum Eckpfeiler in der Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Es diente als Modell für mehrere Mitgliedsstaaten des Europarates, in denen Betretungsverbote sowie einstweilige Verfügungen nun weithin genutzt werden, um Frauen und Kinder vor Missbrauch zu schützen. Mit dem 2. Gewaltschutzgesetz, das mit 2009 in Kraft getreten ist, wurde ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung des Opferschutzes in Österreich gesetzt. So wurde u.a. ein neuer Tatbestand betreffend fortgesetzte Gewaltausübung in die Rechtsordnung implementiert, Instrumente wie einstweilige Verfügung und Betretungsverbote wurden ausgebaut. Österreich entwickelte über die Jahre zudem mehrere Aktionspläne und Strategien, wobei der Nationale Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt (2014-2016) (NAP) und die Nationale Strategie zur schulischen Gewaltprävention (2014-2016) an dieser Stelle hervorgehoben werden sollen.

 

Am 1. August 2014 trat schließlich die Europaratskonvention gegen Gewalt an Frauen in Kraft (Istanbul-Konvention). Ein echter Meilenstein in Sachen Gewaltschutz. Sämtliche Gesetze, Initiativen und Strategien wurden im besten Austausch und in Zusammenarbeit mit ExpertInnen in den Bereichen Opferschutz, Gewaltschutz, Täterarbeit, sowie den Interventionsstellen, der Polizei, Politik und Justiz entwickelt.

Im September 2019 verließ Schwarz-Blau mit dem so genannten Dritten Gewaltschutzgesetz diesen bewährten Weg. Der einjährige Prozess der Task-Force und dessen Ergebnisse wurden ebenso ignoriert wie die Expertise und Warnungen von Justiz und Opferschutzeinrichtungen.

 

Um den Gewaltschutz in Österreich tatsächlich weiterzuentwickeln und sinnvolle Gewaltschutzmaßnahmen umzusetzen, ist neben einem Neustart zum Gewaltschutzpaket eine Vielzahl zusätzlicher Maßnahmen notwendig. Grundlage für echte qualitative Verbesserungen im Opfer- und Gewaltschutz ist die rascheste Umsetzung der mehrfach geforderten Budgeterhöhungen. Nur so können wir sicherstellen, dass jede Frau und jedes Mädchen in Österreich ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben führen kann.

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert folgende Maßnahmen umzusetzen:

 

·               Beschluss eines Gewaltschutz-Sofortpakets in der Höhe von vier Millionen Euro an Sofortmaßnahmen für Interventionsstellen, Gewaltschutzzentren und Frauenberatungseinrichtungen sowie für opferschutzorientierte Täterarbeit zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und Kindern sowie häuslicher Gewalt;

 

·               Kontinuierlicher Ausbau der finanziellen Ressourcen für Prävention und Gewaltschutz, um Verpflichtungen der Istanbul-Konvention nachzukommen sowie eine langfristige Strategie zur Umsetzung derselben. In diesem Zusammenhang ist eine Erhöhung des Budgets der Frauenministerin um vier Millionen Euro jedenfalls erforderlich

 

·               Fortführung des NAP zum Schutz von Frauen vor Gewalt als gemeinsamer Auftrag der Bundesregierung sowie Sicherstellung der Finanzierung der darin vorgeschlagenen Maßnahmen;

 

·               Entwicklung von verbindlichen Richtlinien für Strafverfolgungsbehörden über die Behandlung von Fällen von Gewalt an Frauen, um die geringen Verurteilungsraten deutlich zu steigern;

 

·               Ausbau und Stärkung der Prozessbegleitung, insbesondere rasche Hilfe für Kinder und Jugendliche, die von Gewalt betroffen oder ZeugInnen von Gewalt geworden sind (insbesondere Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung);

 

·               Investitionen in angemessene und verpflichtende Aus- und Weiterbildungen für RichterInnen und StaatsanwältInnen;

 

·               Infokampagnen zur freiwilligen Teilnahme an Antigewalttrainings;

 

·               Neuauflage der Hochrisikofallkonferenzen in ganz Österreich nach den Grundsätzen einer multi-institutioneller Kooperation (insbesondere Beiziehung der Gewaltschutzzentren) sowie die Sicherstellung der bundesländerübergreifenden Unterbringung von hochrisikogefährdeten Opfern;

 

·               Ausbau von Beratungsstellen für Frauen und Mädchen sowie nachhaltige Finanzierung derselben und Sicherstellung der Angebote;

 

·               Ausbau der Kooperation zwischen Behörden, Gerichten und Gewaltschutzzentren sowie Maßnahmen zum besseren Datenaustausch;

 

·               Ausbau und Finanzierung forensischer Ambulanzen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss