118/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 11.12.2019
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Petra Bayr, MA, MLS Genossinnen und Genossen

 

betreffend die österreichische Entwicklungszusammenarbeit

 

Besonders für die am wenigsten entwickelten Länder ist entwicklungspolitisches Engagement wichtig. Österreich hat sich international dazu verpflichtet zur Linderung von Hunger, Not und Armut beizutragen. Das liegt auch in unserem eigenen Interesse, weil nur so auch die Basis für demokratische Bedingungen, Frieden, Freiheit und Wohlstand gesichert werden kann.

 

Österreich hat sich zu dem von der UN vorgegebenen Ziel bekannt, 0,7 % des Bruttonationaleinkommens der Entwicklungszusammenarbeit zu widmen.

2016 stieg die ODA-Quote an, da sich Ausgaben zur Versorgung von AsylwerberInnen im Inland anrechnen lassen.

Die von der OECD veröffentlichten ODA-Zahlen für 2018 zeigen jedoch einen Rückgang bei den Ausgaben für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) durch Österreich. Die ohnehin geringe ODA-Quote von 0,3 % für 2017 sank auf 0,26 % des BNE im Jahr 2018. Nur 2004 war Österreichs ODA-Quote noch geringer.

 

Die zu erreichenden 0,7% des BNPs liegen damit in weiter Ferne. Um dieses Ziel endlich zu erreichen ist ein politisch akkordierter, mit allen Ressorts abgestimmter, realistisch umsetzbarer und gesetzlich verankerter Stufenplan für die gestaltbaren Entwicklungsaufwendungen erforderlich.

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres wird aufgefordert, einen gesetzlich verankerten und mit allen relevanten Ressorts politisch akkordierten und realistisch umsetzbaren Stufenplan für die gestaltbare EZA zur ehest möglichen Erreichung des 0,7% Ziels dem Parlament zur Beschlussfassung vorzulegen".

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.