132/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 11.12.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Bericht über Ausweitung und Anpassungsmöglichkeiten in der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge

Zwar waren im „Regierungsprogramm für 2017-2020“ noch Sätze wie „Nachhaltige Finanzierung des Pensionssystems“ und die „Zweite und Dritte Säule der Pensionsvorsorge: Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge – Anlagemöglichkeiten verbessern“. Davon ist aber aktuell wenig zu vernehmen, obwohl sich das Pensionsloch von 20 Mrd Euro durch die Vorwahlbeschlüsse stärker ausweiten wird als ursprünglich angenommen. Gleichzeitig frisst zusätzlich zu Produktkosten und Versicherungssteuer auch noch die Niedrigzinspolitik einen beträchtlichen Teil der Renditen in der zweiten und dritten Pensionssäule. Das Thema Pensionssystem und dessen Finanzierbarkeit wird jedoch derzeit politisch aktiv totgeschwiegen. 

Dieser Antrag hat nun das Ziel, die zweite und dritte Säule näher zu beleuchten, da diese Altersvorsorgeprodukte künftig an Bedeutung gewinnen werden. Unter anderem ergibt sich aus dem Ageing-Report der Europäischen Kommission ein Rückgang der Durchschnittspensionen in der ersten Pensionssäule um 20% bis 2070.
Altersvorsorge ist aber wesentlich mehr als nur die Pensionsleistung. Die wachsenden technischen und medizinischen Möglichkeiten in der Pflege sind auch mit steigenden Kosten verbunden, deren Abdeckung angemessene finanzielle Mittel erfordert. So verbessern eine starke zweite und dritte Säule der Altersvorsorge auch die Möglichkeiten der Pflegefinanzierung in Eigenleistung.

Das Finanzministerium soll nun unter Einbeziehung von fachlich einschlägigen Expert_innen und Stakeholdern prüfen, inwiefern die Ertragskraft der Produkte in der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge in der längerfristigen Perspektive gesteigert werden kann. Bevor der Bericht auf die folgenden Schwerpunkte eingeht, soll eine Darstellung der Ist-Situation in der 2. und 3. Pensionssäule (Arten, Anwartschaftsberechtigte, Veranlagungsvolumen, Anlageertrag, relevante Eigenschaften,...) erfolgen.

Schwerpunkte sollen dabei folgende Parameter und Rendite-Hemmer/Förderer sein:

·        Liegedauer und Entnahmemöglichkeiten

·        Beitrags-/Kapitalgarantien

·        Veranlagungsvorschriften hinsichtlich:

·        Anlageprodukten

·        Anlageproduktquoten

·        Regionale Einschränkungen der Veranlagungen

·        Steuerliche Behandlung der Produkte hinsichtlich:

·        Einkommenssteuer

·        Unternehmenssteuerrechtliche Aspekte

·        Produktbesteuerung (z.B.: Versicherungssteuer)

·        Anreize zur Verrentung der Produkte, um Einmalauszahlungen zu reduzieren

·        Einbau von Wahlmöglichkeiten für die Begünstigten – z.B. risikoaverse vs. risikofreudige Veranlagungspräferenzen

Schwerpunkte hinsichtlich der Stärkung der zweiten und dritten Säule:

·        Möglichkeiten eines breiteren Zugangs für Erwerbstätige zu einer betrieblichen Altersvorsorge (derzeit sind lediglich die Mitarbeitervorsorgekassen flächendeckend)

·        Ausweitung der Dienstnehmerbeiträge hinsichtlich freiwilliger Aufstockungsmöglichkeiten für Beschäftigte

·        Umschichtung von Dienstgeberbeiträgen weg von nicht-personenbezogenen Lohnnebenkostenpositionen (z.B.: Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag KU2) zu Produkten der betrieblichen Altersvorsorge

·        Staatliches Prämiensystem

·        Staatliche Prämiengutschriften für Präventionsmaßnahmen, um die künftig stark steigenden Pflegekosten besser durch laufende Leistungen aus der zweiten und dritten Pensionssäule abzufedern

Darüber hinaus ist zudem wünschenswert, dass die involvierten Expert_innen des Ministeriums, externe Expert_innen und Stakeholder weitere Schwerpunkte setzen, die in diesem Zusammenhang wesentlich sind.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Das Bundesministerium für Finanzen wird aufgefordert, bis Juli 2020 einen Analysebericht unter Einbindung der facheinschlägigen Expert_innen und Stakeholder zu erstellen, der Möglichkeiten aufzeigt, um die zweite und dritte Säule der Altersvorsorge längerfristig zu stärken und mehr Erwerbstätigen die Vorteile einer zweiten und dritten Säule zukommen zu lassen."


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.