136/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 11.12.2019
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda

Genossinnen und Genossen

betreffend finanzielle Absicherung des nichtkommerziellen Rundfunks

Der nichtkommerzielle Privatrundfunk leistet österreichweit einen großen Beitrag zur Medienvielfalt und Vermittlung von Medienkompetenz. Als Ergänzung zum öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Privatrundfunk ermöglicht er eine aktive Beteiligung der Bevölkerung und transportiert Themen, die oftmals in der Mainstreamberichterstattung wenig Gehör finden. Auch Menschen können vor die Kamera und das Mikrophon geholt werden, die in anderen Medien oft ausgeschlossen bleiben. Damit wirkt der nichtkommerzielle Rundfunk als Verstärker einer lokalen, regionalen und nationalen kulturellen Produktion. Darüber hinaus entstehen Programme für die sechs in Österreich lebenden autochthonen Volksgruppen, die der sprachlichen Vielfalt in der österreichischen Gesellschaft Rechnung tragen.

Der Sektor der nichtkommerziellen Medien neben öffentlich-rechtlichem und privat-kommerziellem Sektor der dritte mediale Sektor in Österreich, besteht heute aus 14 zugelassenen Freien Radios, 3 Community TVs, dem COMMIT (Community Medien Institut für Weiterbildung, Forschung und Beratung) und dem Verband der Freien Radios.

Seit Bestehen des „Fonds zur Förderung des Nichtkommerziellen Rundfunks“ (NKRF), der seit 2013 Freie Medien in ihrer Tätigkeit unterstützt, haben 60.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene an Aus- und Weiterbildungsangeboten teilgenommen. Der Medien­wissenschaftler Peter Plaikner bezeichnet nichtkommerzielle Medien deshalb zurecht als „Labors und Fitnessstudios der Zivilgesellschaft“. Denn zu verstehen was Medienproduktion ausmacht, also wie Medien arbeiten und wie Nachrichten und Inhalte entstehen, sollte insbesondere in Zeiten von „Fake News“ Teil des demokratiepolitischen Grundwissens sein.

Der nichtkommerzielle Privatrundfunk ist eine zukunftsweisende Säule der demokratischen Medienöffentlichkeit in Österreich und muss im Sinne einer Demokratisierung der Medienlandschaft eine deutliche Aufwertung erfahren.

Im Mai 2019 hat der Nationalrat die Mittel des Bundes für private kommerzielle Radio- und TV Veranstalter („Privatrundfunkfonds“) von jährlich 15 auf 20 Millionen Euro erhöht, während der Fonds für den nichtkommerziellen Rundfunk gleichblieb. Aber auch bei nichtkommerziellen Medien sind die Förderungen unzureichend und werden der Dynamik eines wachsenden Sektors nicht gerecht. Die Förderungen für nichtkommerziellen Medien wurden seit der Dotierung 2013 nicht indexangepasst, obwohl mit den Community TVs in Oberösterreich und Salzburg sogar zwei neue, zusätzliche Begünstigte hinzugekommen sind.

 

Es braucht eine angemessene Erhöhung des Fonds zur Förderung des nicht­kommerziellen Rundfunks (NKRF), um die Leistungen von Freien Radios und Community TVs für die Allgemeinheit weiterzuführen und auszubauen. Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Antrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien wird aufgefordert, aufgrund der positiven Rolle und Dynamik im Bereich des nichtkommerziellen Rundfunks auch die Mittel für den „Fonds zur Förderung des Nichtkommerziellen Rundfunks“ (NKRF) zu erhöhen. Dieser soll unverzüglich von 3 Millionen auf 6 Millionen aufgestockt werden und in der Folge bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode stufenweise auf 10 Millionen erhöht werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.