Bundesverfassungsgesetz über die Prinzipien der gesetzlichen Pensionsversicherung

Der Nationalrat hat beschlossen:

Prinzipien der gesetzlichen Pensionsversicherung

Das gesetzliche Pensionssystem garantiert allen Versicherten, welche die Voraussetzungen nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz erfüllen, eine Pension, die den Lebensstandard sichert und vor Altersarmut schützt. Dies wird gewährleistet durch:

           1. eine solidarische Pflichtversicherung (Einkommenssolidarität und Risikosolidarität),

           2. finanziert nach dem Umlageverfahren, einschließlich

           3. einer gesetzlich näher zu bestimmenden Ausfallsgarantie durch staatliche Zuschüsse (Bundesmittel).