140/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum Initiativantrag
der Abgeordneten Josef Muchitsch,
Kolleginnen und Kollegen

 

 

Geltende Fassung lt. BKA/RIS
(Bundesrecht konsolidiert)
mit Stichtag 11.12.2019

 

 

Änderungen laut Antrag vom 11.12.2019

Eingearbeiteter Antrag
(konsolidierte Fassung in Form eines Textvergleichs in Farbe:
Streichungen durchgestrichen und blau sowie Einfügungen in Fett und rot)

 

Bundesverfassungsgesetz über die Prinzipien der gesetzlichen Pensionsversicherung

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Hinweis der ParlDion: Aufgrund des Erlasses eines neuen Gesetzes wurde keine Textgegenüberstellung erstellt.

Prinzipien der gesetzlichen Pensionsversicherung

 

 

Das gesetzliche Pensionssystem garantiert allen Versicherten, welche die Voraussetzungen nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz erfüllen, eine Pension, die den Lebensstandard sichert und vor Altersarmut schützt. Dies wird gewährleistet durch:

 

 

           1. eine solidarische Pflichtversicherung (Einkommenssolidarität und Risikosolidarität),

 

 

           2. finanziert nach dem Umlageverfahren, einschließlich

 

 

           3. einer gesetzlich näher zu bestimmenden Ausfallsgarantie durch staatliche Zuschüsse (Bundesmittel).