146/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 11.12.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abg. Ing. Norbert Hofer, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneter

betreffend finanzielle Anerkennung der häuslichen Pflege

 

Österreich befindet sich im Pflegenotstand

 

Die Situation im Pflegebereich wird in Österreich leider immer dramatischer. Die aktuellen Hilferufe von Pflegepersonal und Angehörigen der Betroffenen bringen das Fass zum überlaufen.

 

In Österreich ist bereits jeder zweite Bürger mit einer andauernden Pfllegebedürftigkeit in seinem direkten Umfeld betroffen. Die jetzt schon dramatische Situation wird sich in den kommenden Jahren noch deutlich verschärfen. Es ist bereits fünf Minuten nach Zwölf. Die Zeit des Redens und Überlegens muss vorbei sein.

Die Pflegekonzepte liegen auf dem Tisch. Um allen politischen Verantwortungsträgern den Ernst der Situation vor Augen zu führen, müssen wir den Pflegenotstand auch offiziell zur Kenntnis nehmen. Die FPÖ geht davon aus, dass auch allen anderen Parlamentsparteien die dramatische Lage bewusst ist und sie diese  Einschätzung unterstützen

 

Die Hauptproblematik liegt im Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal sowie der Armutsfalle für pflegende Angehörige. Genau hier müsse man den Hebel ansetzen. Das Pflegemodell der FPÖ liegt auf dem Tisch, „jedoch sind wir für alle Vorschläge, die uns rasch weiterbringen offen. Denn in einer so weitreichenden Problematik ist parteipolitisches Hickhack fehl am Platz.

 

Auszug aus dem FPÖ-Pflegemodell im Bezug auf die häusliche Pflege und ihre finanzielle Anerkennung:

 

Pflegebedürftige, die daheim betreut und gepflegt werden, sollen um 50 Prozent mehr Pflegegeld in allen Pflegegeldstufen ab der Stufe 3 erhalten. Diese sollen auch nach dem Anpassungsfaktor valorisiert werden. Die Grundlage für den Anpassungsfaktor ist der Richtwert. Der Richtwert für die Pensionsanpassung ist so festzusetzen, dass die Erhöhung der Pensionen auf Grund der Anpassung dem Richtwert der Erhöhung der Verbraucherpreise entspricht. Der Richtwert für das Jahr 2020 lautet 1,018.

Die bereits bestehenden Zuwendungen für pflegende Angehörige sollen wie bisher beibehalten werden.

 

Damit würden sich künftig folgende Auszählungsbeträge ergeben:

 

Stufe 3: Jetzt: 451,80 Künftig: 692,70 Euro

 

Stufe 4: Jetzt: 677,60 Künftig: 1.016,40 Euro

 

Stufe 5: Jetzt: 920,30 Künftig: 1.380,45 Euro

 

Stufe 6: Jetzt: 1.285,20 Künftig: 1.927,80 Euro

 

Stufe 7: Jetzt: 1.688,90 Künftig: 2.533,35 Euro

 

Dazu kommt für das Kalenderjahr 2020 der Anpassungsfaktor von jeweils 1,8 Prozent.

 

Weiters soll der Zuschlag beim Pflegegeld für Demenzkranke von 25 Stunden auf 30 Stunden erhöht werden, wenn zuhause gepflegt wird.

 

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Inhalte umfasst:

Pflegebedürftige, die daheim betreut und gepflegt werden, sollen um 50 Prozent mehr Pflegegeld in allen Pflegegeldstufen ab der Stufe 3 erhalten. Diese sollen auch nach dem Anpassungsfaktor valorisiert werden. Die Grundlage für den Anpassungsfaktor ist der Richtwert. Der Richtwert für die Pensionsanpassung ist so festzusetzen, dass die Erhöhung der Pensionen auf Grund der Anpassung dem Richtwert der Erhöhung der Verbraucherpreise entspricht. Der Richtwert für das Jahr 2020 lautet 1,018. Weiters soll der Zuschlag beim Pflegegeld für Demenzkranke von 25 Stunden auf 30 Stunden erhöht werden, wenn zuhause gepflegt wird.

 

 

 

  

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen