147/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 11.12.2019
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Hermann Brückl, Dr. Dagmar Belakowitsch

betreffend Erhaltung des österreichischen Tabakmonopols und fairer Nichtraucherschutz für unsere heimische Gastronomie   

eingebracht im Zuge der Debatte in der Sitzung des Nationalrates am Donnerstag, den 19. September 2019 zu Top 2.) Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 984/A der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebühren­gesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erd­gasabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Normverbrauchsab­gabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amts­hilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzierungs­gesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozial­versicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzaus­gleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020) (687 d.B.)

Im Zuge des Steuerreformgesetzes 2020 (StRefG 2020) werden auch entsprechende Adaptierungen im Bereich des Tabaksteuergesetz 1995 und des Tabakmonopolgesetz 1996 vorgenommen. Mit diesen Änderungen sollen in einem ersten Schritt für neue Tabak- und Rauchprodukte entsprechende Abgaben geregelt werden, und auch eine Adaptierung der Einzelhandelsspanne für die Trafikanten vorgenommen werden. Aufgrund steigender Betriebs- und Arbeitskosten für die österreichischen Trafikanten kann das aber nur ein erster Schritt sein, da ansonsten die Anzahl der Tabakfachgeschäfte und damit der Arbeitsplätze für vorzugsberechtigte Behinderte weiter zurückgeht. Mittelfristig muss es zu einer Handelsspanne von 18 Prozent bei Zigaretten und davon abgeleitet entsprechend adaptierte Handelsspannen für andere Rauchwaren geben. Dazu kommt eine von Monopolverwaltung und Wirtschaftskammer bzw. Wirtschaftsbund einseitig vorgenommene neue Trafiknachfolgeregelung, die viele Trafikanten am Ende ihrer Berufslaufbahn in den finanziellen Ruin bzw. sogar die Insolvenz führen kann, da bisher bewährte und regional unterschiedlich gehandhabte Geschäftsablösemodelle einfach aufgehoben wurden. Hier sollte eine Rückkehr zum Ablösemodell von 10 Prozent des letzten Jahresumsatzes bei Tabakwaren und gleichzeitig eine echte Jungunternehmer-förderung für zukünftige Trafikanten eingeführt werden.

Mit dem von ÖVP, SPÖ, NEOS und Liste JETZT überfallsartig Anfang Juli 2019 beschlossenen absoluten Rauchverbot werden die österreichischen Trafikanten, aber auch die heimischen Gastronomen, zusätzlich in ihrer Existenz massivst gefährdet. Ab dem Inkrafttreten des absoluten Rauchverbots am 1. November 2019 droht ein massiver Kahlschlag bei jetzt noch bestehenden Trafik- und Gastronomiebetrieben. Viele tausende Arbeitsplätze werden gefährdet und sogar vernichtet. Insbesondere für die vorzugsberechtigten Behinderten als Tabakfachgeschäftsinhaber ist dies eine ökonomische und auch persönliche Katastrophe.

Vor diesem Hintergrund ist es daher umgehend notwendig, eine sachpolitisch realistische Regelung für Trafikanten und Gastronomen zu schaffen, um deren Existenz mittel- und langfristig abzusichern. 

Konkret wird daher eine entsprechende Adaptierung des Tabaksteuergesetzes und des Tabakmonopolgesetzes in folgenden Punkten angestrebt:

·         Einführung einer Mindesthandelsspanne von 18 Prozent für Tabakfachgeschäftsinhaber bei Zigaretten und davon abgeleitet eine adaptierte Handelsspannenregelung für alle anderen Rauchwaren in der Trafik

·         Aufhebung der neuen Trafiknachfolge und Betriebsablöseregelung und Rückkehr zum Modell mindestens 10 Prozent des Tabakjahresumsatzes und entsprechende Verankerung dieser Regelung im Tabakmonopolgesetz

·         Entsprechende Jungunternehmerförderungen für zukünftige Trafikanten, damit diese entsprechende Mittel für eine Trafiknachfolge bzw. Trafikneugründung und Betriebsablöse zur Verfügung haben

Darüber hinaus wird eine entsprechende Adaptierung der Abänderung der am 1. November 2019 in Kraft tretenden Raucher-Regelung in der Gastronomie in folgenden Punkten angestrebt:

 

 

 

 

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat unverzüglich Regierungsvorlagen zuzuleiten, die folgende Inhalte umfassen:

 

·         Einführung einer Mindesthandelsspanne von 18 Prozent für Tabakfachgeschäftsinhaber bei Zigaretten und davon abgeleitet eine adaptierte Handelsspannenregelung für alle anderen Rauchwaren in der Trafik.

 

·         Aufhebung der neuen Trafiknachfolge und Betriebsablöseregelung und Rückkehr zum Modell mindestens 10 Prozent des Tabakjahresumsatzes und entsprechende Verankerung dieser Regelung im Tabakmonopolgesetz.

 

·         Entsprechende Jungunternehmerförderungen für zukünftige Trafikanten, damit diese entsprechende Mittel für eine Trafiknachfolge bzw. Trafikneugründung und Betriebsablöse zur Verfügung haben.

 

 

 

 

·         Bei Geschlossenen Gesellschaften bzw. Vermietung ganzer Räume darf der veranstaltende Gast (nach Rücksprache mit dem Gastronomen) selbst entscheiden, ob geraucht werden darf oder nicht.

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.