152/A XXVII. GP

Eingebracht am 11.12.2019
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Antrag

 

der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Gabriele Heinisch-Hosek

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2019, wird wie folgt geändert

 

1. In § 28 wird folgender Absatz 50 angefügt:

„(50) Anlage 1 Z. 35 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl xx/2020 tritt mit 1.7.2020 in Kraft und ist erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 30.06.2020 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.“

2. In der Anlage 1 (zu §10 Abs. 2 UStG) „Verzeichnis der dem Steuersatz von 10 % unterliegenden Gegenstände“ entfällt das Anführungszeichen in Ziffer 34 und wird nach Ziffer 34 folgende Ziffer 35 angefügt:

„35. Erzeugnisse der Monatshygiene, wie

a)      Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, und ähnlich Waren, aus Stoffen aller Art (Position 9619 00 der Kombinierten Nomenklatur),

b)      Hygienegegenstände aus Kunststoffen (Menstruationstassen, Menstruationsschwämmchen (aus Unterposition 3924 90 der Kombinierten Nomenklatur)),

c)      Waren zu hygienischen Zwecken aus Weichkautschuk (Menstruationstassen (aus Unterposition 4014 90 der Kombinierten Nomenklatur)),

d)      Natürliche Schwämme tierischen Ursprungs (Menstruationsschwämmchen (aus Unterposition 0511 99 39 der Kombinierten Nomenklatur)),

e)      Periodenhosen (Slips und andere Unterhosen mit einer eingearbeiteten saugfähigen Einlage, zur mehrfachen Verwendung (aus Position 9619 der Kombinierten Nomenklatur)).““

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen

 

Begründung

Das österreichische Steuerrecht sieht derzeit drei Steuersätze vor, und zwar den Normalsteuersatz von 20 %, den ermäßigten Steuersatz von 10 % und einen speziellen ermäßigten Steuersatz von 13 %. Für Produkte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, und Arzneiwaren, gilt in Österreich ein begünstigter Steuersatz von 10 Prozent. Zum täglichen Bedarf von Frauen gehören auch Tampons und Binden. Um Zeit für eine technische Umstellung der Waren- und Kassensysteme zu geben, soll die Änderung mit 01.07.2020 in Kraft treten.