152/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Gabriele Heinisch-Hosek,
Kolleginnen und Kollegen
Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 11.12.2019 |
Eingearbeiteter Antrag |
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Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) geändert wird |
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Der Nationalrat hat beschlossen: |
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Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) |
Das Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2019, wird wie folgt geändert: |
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1. In § 28 wird folgender Absatz 50 angefügt: |
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„(50) Anlage 1 Z. 35 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl xx/2020 tritt mit 1.7.2020 in Kraft und ist erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 30.06.2020 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.“ |
(50) Anlage 1 Z. 35 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl xx/2020 tritt mit 1.7.2020 in Kraft und ist erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 30.06.2020 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.
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Hinweis der ParlDion: Im RIS kein Anführungszeichen bei Anlage 1 Z 34 vorhanden. |
2. In der Anlage 1 (zu § 10 Abs. 2 UStG) „Verzeichnis der dem Steuersatz von 10 % unterliegenden Gegenstände“ entfällt das Anführungszeichen in Ziffer 34 und wird nach Ziffer 34 folgende Ziffer 35 angefügt: |
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Anlage 1 (zu § 10 Abs. 2 UStG) Verzeichnis der dem Steuersatz von 10% unterliegenden Gegenstände 1. … |
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Anlage 1 (zu § 10 Abs. 2 UStG) Verzeichnis der dem Steuersatz von 10% unterliegenden Gegenstände 1. … |
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„35. Erzeugnisse der Monatshygiene, wie |
35. Erzeugnisse der Monatshygiene, wie |
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a) Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, und ähnlich Waren, aus Stoffen aller Art (Position 9619 00 der Kombinierten Nomenklatur), |
a) Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, und ähnlich Waren, aus Stoffen aller Art (Position 9619 00 der Kombinierten Nomenklatur), |
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b) Hygienegegenstände aus Kunststoffen (Menstruationstassen, Menstruationsschwämmchen (aus Unterposition 3924 90 der Kombinierten Nomenklatur)), |
b) Hygienegegenstände aus Kunststoffen (Menstruationstassen, Menstruationsschwämmchen (aus Unterposition 3924 90 der Kombinierten Nomenklatur)), |
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c) Waren zu hygienischen Zwecken aus Weichkautschuk (Menstruationstassen (aus Unterposition 4014 90 der Kombinierten Nomenklatur)), |
c) Waren zu hygienischen Zwecken aus Weichkautschuk (Menstruationstassen (aus Unterposition 4014 90 der Kombinierten Nomenklatur)), |
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d) Natürliche Schwämme tierischen Ursprungs (Menstruationsschwämmchen (aus Unterposition 0511 99 39 der Kombinierten Nomenklatur)), |
d) Natürliche Schwämme tierischen Ursprungs (Menstruationsschwämmchen (aus Unterposition 0511 99 39 der Kombinierten Nomenklatur)), |
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e) Periodenhosen (Slips und andere Unterhosen mit einer eingearbeiteten saugfähigen Einlage, zur mehrfachen Verwendung (aus Position 9619 der Kombinierten Nomenklatur)).“ |
e) Periodenhosen (Slips und andere Unterhosen mit einer eingearbeiteten saugfähigen Einlage, zur mehrfachen Verwendung (aus Position 9619 der Kombinierten Nomenklatur)).
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