155/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 11.12.2019
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Erwin Angerer, Walter Rauch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend ausnahmslose Befreiung von jeglichen Abgaben – insbesondere Altlastensanierungsbeitrag – bei Unwetter- oder Katastrophenereignissen

 

 

Unwetterereignisse treten immer öfter und mit immer größeren Folgen auf, was für die Betroffenen – abgesehen von möglichen Personenschaden - auch eine finanzielle Herausforderung darstellt. So sind die enormen Sachschäden von den Versicherungen oftmals nicht gedeckt und auch die Zuwendungen der öffentlichen Hand reichen selten aus. Der materielle Schaden ist somit zum Großteil von den Betroffenen selbst – unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen oder Gemeinden handelt – zu tragen.

 

Vor allem Unwetterereignisse wie Erdrutsche, Muren oder Lawinen wie zuletzt in Oberkärnten, Tirol, Salzburg und Teilen der Steiermark stellen für die Betroffenen auch eine logistische Herausforderung dar, da Geröllmassen, Wurzelstöcke und andere Materialien, die sich in Geschiebemassen bzw. Muren befinden, aufgeräumt und beseitigt werden müssen.

 

Es grenzt nahezu an Absurdität und stößt bei den Betroffenen auf völliges Unverständnis, dass diese natürlich vorkommenden Materialien in einer Mure bzw. in einem Geschiebe im Sinne des Altlastensanierungsgesetzes als Abfall gesehen und dementsprechend behandelt werden müssen.

Das ALSAG sieht vor, dass solche Materialien grundsätzlich als Abfall gelten und dementsprechend der ALSAG-Abgabepflicht unterliegen, die, je nach „Belastung“ des Materials, zwischen € 9,20,-- und € 29,80,-- / Tonne betragen kann.

 

Das Gesetz sieht für Naturereignisse- bzw. Naturkatastrophen zwar Ausnahmen von der ALSAG-Abgabepflicht vor, wobei dafür jedoch viele Bedingungen - wie beispielsweise das Verbringen des Materials auf eine geeignete Deponie, Dokumentationspflichten und chemische Untersuchungen – erfüllen werden müssen. Dies erschwert den Ablauf nicht nur, sondern lässt weitere Kosten entstehen. Zudem ist es oftmals aufgrund des enormen Zeitdrucks in solchen Situationen – insbesondere bei Gefahr in Verzug – gar nicht möglich, gesetzeskonform zu handeln.

 

Es ist daher völlig unverständlich und absurd, dass in der Natur vorkommende Materialien wie Gestein, Erdreich und Wurzeln mit ihren Bäumen durch ein natürlich verursachtes Ereignis aufgrund gesetzlicher Bestimmungen als Abfall betrachtet und als solcher behandelt werden müssen. Dass von staatlicher Ebene zudem Steuereinnahmen aus solchen Ereignissen lukriert und zeitgleich Mittel durch den Katastrophenfonds zur Verfügung gestellt werden, widerspricht jeglicher Logik.

 

Diese völlig unverständliche gesetzliche Regelung ist daher umgehend so zu ändern, dass Katastrophenereignisse von jeglichen Abgabenforderungen ausgenommen werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zur Novellierung des ALSAG vorzulegen, in der klargestellt wird, dass natürlich vorkommende Materialien ohne Einschränkung im Falle von Katastrophenereignissen zu 100% von Abgaben und sonstigen Auflagen (bspw. Dokumentationen, Untersuchungen) befreit werden.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Umweltausschuss zuzuweisen.