156/A XXVII. GP

Eingebracht am 11.12.2019
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ANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Dietmar Keck,

 

Genossinnen und Genossen

 

 

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird, sodass die Tötung männlicher Küken aus rein wirtschaftlichen Gründen verboten wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz –TSchG) geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschossen:

 

 

Das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz–TSchG) vom 28. September 2004, BGBl. I Nr. 118/2004, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 86/2018, wird wie folgt geändert:

 

 

1.In § 6 Abs. 1 wird an den bestehenden Satz 1 folgender Satz 2 angefügt:

 

„Das Töten männlicher Küken aus rein wirtschaftlichen Gründen ist verboten.“

 

2.In § 44 wird nach Abs. 27 folgender Abs. 27a eingefügt:

 

„(27a) § 6 Abs. 1 Satz 2 tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.“

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss

 

 

 

 

 

Begründung

 

 

Das Töten männlicher Küken ist ein in der Geflügelwirtschaft derzeit noch überwiegend üblicherweise durchgeführter Vorgang, da männliche Küken nur in sehr wenigen Fällen weiter aufgezogen werden, da sie in der Eierproduktion nicht gebraucht werden bzw.  ihre Mast zu wenig rentabel ist.

 

Im Jahr 2014 wurden laut der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN in Österreich etwa 9,4 Mio. Küken getötet. Im Jahr 2016 waren es laut VGT 9,3 Mio. männliche Küken, welche sofort nach dem Schlüpfen getötet wurden. In deutschen Brütereien sterben so jedes Jahr 40 bis 50 Millionen männliche Küken aus rein wirtschaftlichen Gründen.

In Österreich werden männliche Küken für die konventionelle Landwirtschaft wie in anderen Ländern getötet. Die Bio-Branche hat sich darauf geeinigt, männliche Küken zu mästen. Es wird weiterhin eine Legehennen-Hybridlinie verwendet, deren Brüder wenig Fleisch ansetzen und eine vergleichsweise schlechte Futterverwertungsrate haben. Die Kosten für die Mast der so genannten “Bruderhähne” decken die Bio-Eier, die dadurch wenige Cent mehr kosten.

 

Vermeiden ließe sich die Tötung, indem die Geschlechtsbestimmung schon im Hühnerei erfolgt und männliche Küken nicht ausgebrütet werden („Ovo-Geschlechtsbestimmung“).

Ein solches Verfahren wurde durch die Firma Seleggt entwickelt, wobei allerdings die Geschlechterbestimmung erst am achten Tag, an dem die Entwicklung des Embryos bereits relativ weit fortgeschritten ist, mit einer hohen Trefferquote erfolgen kann. Die Eier werden derzeit von rund 380 Rewe- und Penny-Filialen in Deutschland vertrieben.

Weitere Methoden, bei denen das angebrütete Ei geöffnet werden muss, sind die Streulichtmethode zur Untersuchung der Blutgefäße des Embryos und die Hormonmethode, bei der entnommener Urin untersucht wird.

Eine Methode, die das Ei unversehrt lässt, beruht auf der Bildauswertung einer Magnetresonanztomografie des bereits angebrüteten Eies.

 

Eine Sortierungsmethode bis zum siebten Entwicklungstag des Embryos gilt als erstrebenswert, wobei noch nicht endgültig geklärt ist, ab wann der Embryo Schmerzempfinden hat.

 

Laut der deutschen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner könnte die Seleggt-Methode schon ab 2020 flächendeckend zum Einsatz kommen. Die bebrüteten Eier können noch als Futtermittel in der Landwirtschaft verwendet werden.

Um ausreichend Zeit für die Implementierung dieses Verfahrens bzw. für die Umstellung auf eine andere Methode, welche das Töten der männlichen Küken verhindert, für die österreichischen Betriebe zu schaffen, soll diese Bestimmung erst mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten.