162/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 11.12.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

betreffend bundesweite Registrierungspflicht für Home Sharing

 

 

Home Sharing ist ein verbreitetes Phänomen in touristischen Destinationen. Home Sharing als Unternehmensform ist durchaus erfolgreich, muss aber gesetzlich geregelt werden. Aktuell verlieren wir in Österreich als Staat Steuern und Wertschöpfung, weil viele der Home-Sharing-Anbieter keine Steuern und Abgaben leisten. Um Gleichbehandlung mit anderen Anbietern am Markt zu erzielen, müssen auch für Sharing Economy gleiche Regeln gelten.

 

Derzeit werden die Anbieter (in diesem Zusammenhang Host genannt) über Plattformen (wie z.B. Airbnb) vermarktet. Da die Hosts nur bei der Plattform registriert sind, agieren sie weitab von Gewerbeordnung und Konsumentenschutzgesetz und werden kaum kontrolliert. Damit erhalten sie einen unfairen Vorteil gegenüber allen anderen Anbietern, die ihren gesetzlichen Pflichten nachgehen.

 

Wir müssen:

-          gleiche Bedingungen bei Steuern und Abgaben und

-          bei anderen Regeln, die zum großen Teil dem Kundenschutz und der Sicherheit der Gäste dienen,

schaffen.

 

Die mit dem Abgabenänderungsgesetz 2020 beschlossenen Bestimmungen für die „sharing economy“ sind nicht ausreichend und lediglich als erster Schritt zu sehen.

 

Notwendig ist eine bundesweite Meldepflicht, mit dem Ziel, jeden einzelnen Anbieter zu registrieren, dadurch werden die Identifikationsdaten der Hosts bekannt und diese werden vom Finanzamt für Einhebung der Steuern und Abgaben verwendet.

 

Als Folge der Registrierungspflicht dürfen dann nur registrierte Anbieter (mit einer Registrierungsnummer) über diverse Plattformen vermittelt werden, was gesetzlich so wie in Japan sicherzustellen ist.

 

Die Erledigung der Meldepflicht soll möglichst einfach gehalten werden, am besten über eine einfache Meldung an oesterreich.gv.at. Dieses simple Registrierungssystem mit einfacher Überprüfbarkeit erlaubt Bundesbehörden die Feststellung der korrekten Steuer- bzw. Abgabenhöhe erleichtern.

 

Die Plattformen werden gesetzlich verpflichtet nur Vermieter zu bewerben, die eine Registrierungsnummer vorweisen. Informationen über Vermieter dürfen aus Datenschutzgründen nicht bekannt geben werden, auf diese Weise sind die Daten weiterhin geschützt und die Vermieter für die Behörden erkennbar.

 

Japan hat im Sommer dieses System eingeführt und von den rund 63.000 Unterkünfte auf Airbnb sind schlagartig 80% weggebrochen. Seit der Registrierungspflicht (eingeführt am 15. Juni 2019) befindet sich die Branche in Japan in einer Übergangsphase, die Vermietung von privatem Wohnraum wird von einzelnen Anbietern der Reihe nach legalisiert. Zu der allgemeinen Meldepflicht habt Japan auch weitere Regeln eingeführt: Es wurde eine Obergrenze von 180 Tagen im Jahr festgelegt und Hygiene- (falls der Vermieter nicht in der Wohnung lebt, muss er eine Reinigungsfirma beauftragen) und Brandschutzstandards wurden eingeführt. Die lokalen Regierungen haben zudem das Recht, die Vermietung einzuschränken oder zu verbieten.

 

Zu den einheitlichen Abgaben und Steuern müssen auch gleiche Sicherheits- und Hygienestandards in allen Unterkünften in Österreich gelten. Vor dem Gesetz müssen alle gleich sein – an der Anbieter- und an der Kundenseite. Jeder Kunde – egal welche Unterkunft er gebucht hat – soll dieselben Hygiene- und Sicherheitsstandards vorfinden, jeder Anbieter soll die gleichen Auflagen erfüllen. So können wir unseren Gästen auch hohen Standard anbieten und als Destination einen guten Ruf aufbauen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, mit dem eine bundesweite Registrierungspflicht für Home-Sharing-Anbieter als Grundlage für die Einhebung von Steuern und Abgaben eingeführt und damit sichergestellt wird, dass nur Angebote mit einer Registrierungsnummer auf Vermittlungsplattformen gelistet werden.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Tourismusausschuss ersucht.