165/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 11.12.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Hermann Weratschnig, Christoph Zarits, Michel Reimon,
Gabriela Schwarz

Kolleginnen und Kollegen,

 

betreffend Evaluierung der A3 Verlängerung nach Klingenbach

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG 

 

Über Wunsch des Burgenländischen Landtages hat der Nationalrat die Verlängerung der A3 vom Knoten Eisenstadt bis zur Staatsgrenze in Klingenbach im Bundesstraßengesetz 1971 verankert. Aus dieser Zeit stammt auch ein „Memorandum of Understanding“ (MoU), worin Österreich die A3-Verlängerung zusichert, allerdings ohne Fristsetzung.

Aktuell hat die Republik Ungarn ihre Autobahn M85 von Györ bis Ödenburg bereits fertiggestellt. Es wird derzeit an der Stadtumfahrung gearbeitet, die demnächst bis zur Staatsgrenze fertiggestellt wird. Sobald die Autobahn dort anlangt und mit der A3 kurzgeschlossen wird, entsteht eine Transitachse.

Insbesondere die A3-Anrainergemeinden wehren sich gegen eine neue LKW-Transitachse, die Osteuropa über die A1 mit West- und über die A2 mit Südwest-Europa verbinden würde.

Die betroffenen Gemeinden haben sich in den vergangenen Jahren bereits klar gegen eine A3-Verlängerung von Eisenstadt über Wulkaprodersdorf nach Klingenbach ausgesprochen. Dazu gibt es entsprechende Resolutionen der Gemeinden Siegendorf, Klingenbach, Zagersdorf und Wulkaprodersdorf aus den Jahren 2003 – 2006.

Die Gemeinden Müllendorf und Großhöflein, deren Siedlungsgebiete in unmittelbarer Nähe zur A3 liegen, sind bereits jetzt unzumutbar belastet. Eine vom Land geplante Lärmschutzwand in der Länge von 1,5 km schützt nur geringe Teile des Ortsgebietes von Großhöflein. Für Müllendorf ergibt sich keine Verbesserung.

Der Burgenländische Landtag hat am 28. März 2019 einen Entschließungsantrag beschlossen, indem vor einer Verlängerung der A3 eindrücklich gewarnt wird:

„Ein Ausbau der A3 hätte eine Steigerung des Verkehrsaufkommens, v.a. durch Transit- und Schwerverkehr, zur Folge und bringt damit große Nachteile für die Bevölkerung in der gesamten Region.“ Es wurde u.a. beschlossen:

„Der Burgenländische Landtag wird aufgefordert, in die Verlängerung der A3 nicht einzuwilligen, wenn die demokratische Ablehnung der genannten Gemeinden – in der von den Gemeinden selbst gewählten Form – vorliegt.“

Das BMVIT hingegen vertritt eine divergierende Position. In einer Anfragebeantwortung hat man dazu am 29. Oktober 2019 klar Stellung genommen:

"Nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung teilen wir Ihnen mit, dass eine Ablehnung der A3 durch die Gemeinden kein Hinderungsgrund für eine Realisierung der Verlängerung ist. Sehr wohl wird aber von der ASFINAG –welche mit der Planung dem Bau und der Erhaltung von Bundesstraßen betraut ist –danach getrachtet die Bedürfnisse und Wünsche der Gemeinden hinsichtlich Raumentwicklung und Schutz vor den Emissionen so weit wie möglich zu erfüllen. 

Eine Änderung des gesetzlich festgelegten Verlaufes der A3 wäre nur durch eine Novellierung des Bundesstraßengesetzes in diesem Punkt möglich. Voraussetzung dafür wäre aber die Durchführung einer Strategischen Prüfung Verkehr (SPV), aus der die Machbarkeit in umweltbezogener und wirtschaftlicher Sicht hervorgeht."

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen: 

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Infrastruktur und Technologie, möge dem Nationalrat bis 31.06.2020 einen Evaluierungsbericht vorlegen, welche Auswirkungen durch die Fortführung der Verlängerung der Südost Autobahn A3 von Eisenstadt nach Klingenbach verursacht würden, insbesondere im Hinblick auf den bevorstehenden Lückenschluss mit dem ungarischen Autobahnnetz und die sich dadurch ergebenden großräumigen Verkehrsbewegungen. In diesem Bericht sollen weiters Varianten dargestellt werden, wie sich allenfalls zu erwartende negative Entwicklungen auf die Gemeinden vermeiden lassen können und ob deshalb eine Verlängerung der A3 in Frage zu stellen wäre.

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.