175/A XXVII. GP

Eingebracht am 10.01.2020
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Antrag

 

der Abgeordneten KO Kickl, Dr. Susanne Fürst

und weiterer Abgeordneter

betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger geändert wird.

           Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger geändert wird

           Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, RGBl. Nr. 142/1867 zuletzt geändert durch das BGBl. Nr. 684/1988, wird wie folgt geändert:

 

1.  Der bisherige Text des Art. 5 erhält die Absatzbezeichnung (1) und folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) Die Verwendung von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel unterliegt keinen Einschränkungen, soweit die Natur des Rechtsgeschäfts oder die Verkehrsübung nicht eine Erfüllung auf anderem Weg erfordern.“

 

Begründung:

 

Diese Staatszielbestimmung („Recht auf Barzahlung“) stellt unter Bezugnahme auf eine gutachterliche Stellungnahme von Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher und Univ.-Ass. Dr. Matthias Lukan, LL.M. für die Münze Österreich AG klar, dass die Beschränkung der Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger – nämlich in die Vertragsfreiheit bzw. in die Privatautonomie – und in das Recht auf Datenschutz darstellt. Im Sinne eines modernen Verfassungsstaates und des wirksamen Konsumentenschutzes sollen weder auf österreichischer Ebene noch auf Ebene der Europäischen Union Maßnahmen gesetzt werden, die das Vertrauen der Bürger in die Bargeldbereitstellung und in das Recht auf Barzahlung erschüttern könnten.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.