Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, RGBl. Nr. 142/1867 zuletzt geändert durch das BGBl. Nr. 684/1988, wird wie folgt geändert:

1. Der bisherige Text des Art. 5 erhält die Absatzbezeichnung (1) und folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) Die Verwendung von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel unterliegt keinen Einschränkungen, soweit die Natur des Rechtsgeschäfts oder die Verkehrsübung nicht eine Erfüllung auf anderem Weg erfordern.“