176/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 10.01.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Christian Lausch, Michael Schnedlitz

und weiterer Abgeordneter

betreffend bessere Fortbildungsmöglichkeiten im Sicherheitsbereich

 

 

 

Die Offiziersausbildung der Bundespolizei erfolgt seit 2006 im Fachhochschul-Bachelorstudiengangs "Polizeiliche Führung", der auf Grundlage eines Kooperationsvertrages mit dem BMI von der Fachhochschule Wiener Neustadt angeboten wird.

 

 

Bei dem 6-semestrigen Studium handelt es sich um ein international anerkanntes Bachelorstudium, das für Polizisten und Polizistinnen die Grundlage für die E1-/Offizierslaufbahn bildet1, jedoch nicht für öffentlich-rechtlich Bedienstete in leitender Funktion im Sicherheitsbereich der Justizwache.

 

 

Strafvollzug bildet einen zentralen Bestandteil der innerstaatlichen Sicherheitspolitik, wobei den den  öffentlich-rechtlich Bediensteten der Justizwache eine verantwortungsvolle Rolle zukommt. Steigende Unterbringungszahlen und unzureichende Regelung des   Vollzugs erfordern daher einerseits Reformen, um die Sicherheit in Österreichs Justizanstalten weiterhin gewährleisten zu können. Andererseits benötigt eine  effiziente  und  moderne  Justizwache, neben  einer fundierten  Ausbildung, auch die Möglichkeiten sich fortzubilden und neue Qualifikationen zu erwerben, zumal es derzeit ohnedies die Möglichkeit gibt , dass leitende Exekutivbedienstete der Justizwache (E1) eine 2-semestrige Nachgraduierung des Fachhochschul-Bachelorstudiengangs „Polizeiliche Führung“ absolvieren können.

 

 

Insbesondere die Themen Führung, Einsatz und Strategie sind im Bereich Sicherheit vergleichbar, weshalb eine auf diese Ziele ausgerichtete Fortbildungsmöglichkeit auch qualifizierten Bediensteten des BMVRDJ in gleicher Form zugänglich gemacht werden soll.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

1.   https://www.fhwn.ac.at/en/studyprogramme/polizeiliche-fuehrung

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert die Fortbildungskooperation im Bereich Sicherheit zu verbessern, indem öffentlich-rechtlich Bediensteten im Sicherheitsbereich der Justizwache, der Zugang zum Fortbildungsangebot der Fakultät Sicherheit an der FH Wiener Neustadt ermöglicht wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.