184/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 10.01.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen
betreffend verbesserte Spendenabsetzbarkeit im Kulturbereich
Momentan ist die Spendenabsetzbarkeit im Kunst- und Kulturbereich an drei Bedingungen geknüpft, die sich im Einkommensteuergesetz unter §4a. finden lassen. Diese sind:
1) "Die allgemein zugängliche Durchführung von der österreichischen Kunst und Kultur dienenden künstlerischen Tätigkeiten (§ 22 Z 1 lit. a) sowie die allgemein zugängliche Präsentation von Kunstwerken durch die in Abs. 4a genannten Einrichtungen."
2) Begünstigte Einrichtungen müssen mindestens alle zwei Jahre eine Förderung von Bund, Ländern oder Stadt Wien erhalten haben. (vgl. § 4a (4a))
3) "Die Förderung (Z 1) ist in der Transparenzdatenbank im Tätigkeitsbereich ´Kunst und Kultur´ einheitlich kategorisiert."
Das bedeutet, dass Kultureinrichtungen nur
dann begünstigte Einrichtungen werden können, wenn sie schon
Förderungen erhalten. Das schafft zwei Probleme:
1) Die Transparenzdatenbank wird nur sehr spärlich befüllt und es
gibt immer noch keine Strafen bei Nichtbefüllung. Die meisten Länder
haben sich noch nicht einmal dazu verpflichtet (ganz abzusehen davon, dass der
Bund nur das einträgt, was er direkt fördert, aber keine
Förderungen zu finden sind, die von geförderten Einrichtungen
ausgegeben werden).
2) Diese Verknüpfung zwingt Kultureinrichtungen dazu, sich um
Förderungen zu bemühen, auch wenn sie diese eventuell gar nicht
benötigen.
Momentan ergibt das einen Lenkungseffekt, der die Spenden zu den wenigen, spendenbegünstigten Kultureinrichtungen fördert. Das Ziel sollte stattdessen sein, dass durch besser durchdachte Bedingungen mehr Kultureinrichtungen spendenbegünstigt werden und damit auch mehr Spenden von Privaten und Firmen in den Kulturbereich fließen. Wir wollen deshalb, dass eine vom Finanzamt bestätigte Gemeinnützigkeit ausreicht, um eine spendenbegünstigte Einrichtung zu werden. Die Gemeinnützigkeit ist eine sehr hohe Hürde, die sicherstellt, dass wirklich nur die Einrichtungen spendenbegünstigt werden, die eine Wirtschaftsprüfung hinter sich haben und alle Kriterien dafür erfüllen. Das private Engagement wird in Zeiten sinkender oder gleichbleibender Kunst- und Kulturförderung immer wichtiger. Deshalb darf die Absetzbarkeit der Spenden nicht an den hohen Hürden bzw. daran scheitern, dass man auch ohne Förderungen im Kulturbereich aktiv ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle
beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Änderung von §4a im Einkommensteuergesetz zu erwirken, dass die Absetzbarkeit von Spenden an Kultureinrichtungen allein an eine vom Finanzamt bestätigte Gemeinnützigkeit geknüpft ist."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.