185/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 10.01.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Umsetzung der Empfehlungen der Volksanwaltschaft für einen inklusiveren Arbeitsmarkt

Aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention ist Österreich verpflichtet, einen inklusiven Arbeitsmarkt zu schaffen. Davon ist Österreich allerdings noch weit entfernt, wie der aktuelle Sonderbericht der Volksanwaltschaft: "Keine Chance auf Arbeit - Die Realität von Menschen mit Behinderung" aufzeigt. Der Bericht beschreibt die Situation von Menschen mit Behinderung in Bezug auf ihre Arbeitsmöglichkeiten als "unbefriedigend und unzulässig". Menschen mit einer Leistungsfähigkeit von unter 50% haben gegenwärtig nur zwei Möglichkeiten: In Werkstätten tätig zu sein oder nichts zu tun. Die Arbeit in den Werkstätten wird zwar als positiv empfunden, doch die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind problematisch. Dabei unterscheidet die Volksanwaltschaft drei wesentliche Problemfelder:

1.    Es gibt keinen inklusiven Arbeitsmarkt.

2.    Menschen mit Behinderung erwerben durch ihre Tätigkeit in Werkstätten keinen eigenen Anspruch auf Sozialversicherung.

3.    Menschen mit Behinderung erhalten in Werkstätten nur ein Taschengeld (ca. 5 Euro bis – in sehr seltenen Fällen – 200 Euro pro Monat) und keine adäquate Entlohnung.

Die Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarkts wird nahezu unmöglich gemacht, wenn beispielsweise auch Menschen mit einer Leistungsfähigkeit von unter 50% von Angeboten des AMS ausgeschlossen sind. Als Alternative bleiben oft nur die Werkstätten übrig. Die Tätigkeiten dort sind aufgrund der Rechtsprechung des OGH aber nicht als Arbeit zu verstehen und damit entfallen sozialversicherungsrechtliche Ansprüche, wie Krankengeld, Arbeitslosengeld und vor allem auch Pensionsansprüche. Die Betroffenen sind damit stets von der Sozialhilfe abhängig. Weiters fehlen auch Möglichkeiten auf einen selbstbestimmten Alltag, da für die Tätigkeiten in Werkstätten auch nur Taschengelder zwischen 5 und 200 Euro monatlich ausbezahlt werden. Von Gleichberichtigung kann keine Rede sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die folgenden Empfehlungen der Volksanwaltschaft hinsichtlich einer Verbesserung der Situation für Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt schnellstmöglich umzusetzen:

1.    Die Einteilung von Menschen mit Behinderung in arbeitsfähige und nicht arbeitsfähige abzuschaffen.

2.    Eine eigene, auf ihre Tätigkeit bezogene, sozialversicherungsrechtliche Absicherung für Menschen, die in Beschäftigungstherapiewerkstätten arbeiten, zu schaffen.

3.    Neue Modelle der Entlohnung anstelle des bisherigen "Taschengeldsystems" zu prüfen."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.