189/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 10.01.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

betreffend Wiedereinführung der Mutterkuhprämie

 

 

Die Situation der Mutterkuhhalter spitzt sich zu, laut Grünem Bericht lagen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft je Mutterkuhbetrieb im Jahr 2018 bei 10.378 Euro, das ist um 63 Prozent weniger als der Durchschnitt aller landwirtschaftlichen Betriebe.

 

Während die Erträge aus der Tierhaltung sinken, steigt im Gegenzug der Aufwand weiter an. Die Zahl der Mutterkuhbetriebe sinkt jährlich, ohne Förderung kann mit dem Betriebszweig Mutterkuh auf Dauer kein landwirtschaftlicher Betrieb mehr überleben. Die diesbezügliche Förderung, die Mutterkuhprämie, wurde im Jahr 2015 abgeschafft. Für viele Betriebe ist die Mutterkuhhaltung unwirtschaftlich geworden.

 

Dabei liegen die Vorteile der Mutterkuhhaltung auf der Hand: Die Art der Rinderhaltung sichert gesundes und qualitativ hochwertiges Rindfleisch, da man ganz besonders der Forderung der Konsumenten nach natürlicher, nachhaltiger und umweltschonender Produktion nachkommt. Weiters wird die Kulturlandschaft gepflegt, da der Großteil der Mutterkühe auf Dauergrünlandbetrieben gehalten und im Berggebiet angesiedelt wird. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist der Naturschutz, denn bei der Mutterkuhhaltung erfolgt der erste Schnitt zu einem weitaus späteren Zeitpunkt, weshalb Wildtiere Schutz in den Grasbeständen finden.

 

Ohne eine finanzielle Unterstützung, wie es sie in anderen EU-Ländern gibt, können viele Mutterkuhbetriebe nicht überleben. Die Wiedereinführung der Mutterkuhprämie für alle Rinderrassen, welche als Mutterkühe gehalten werden, ist daher ein wichtiger Schritt zur Stärkung der heimischen Landwirtschaft.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung, insbesondere die zuständige Ressortministerin, wird aufgefordert, alles Erforderliche zur umgehenden Wiedereinführung der 2015 abgeschafften Mutterkuhprämie zu unternehmen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft ersucht.