200/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum Initiativantrag
der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Eva Blimlinger,
Kolleginnen und Kollegen

 

 

Geltende Fassung lt. BKA/RIS
(Bundesrecht konsolidiert)
mit Stichtag 20.01.2020

 

 

Änderungen laut Antrag vom 10.01.2020

Eingearbeiteter Antrag
(konsolidierte Fassung in Form eines Textvergleichs in Farbe:
Streichungen durchgestrichen und blau sowie Einfügungen in Fett und rot)

 

Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, BGBl Nr. 200/1967, geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung

(dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden)

Hinweis der ParlDion: Am 02.01.2020 wurde BGBl. I Nr. 4/2020 kundgemacht (Aufhebung des § 133 des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof).

Das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz – B-KUVG, BGBl. Nr. 200/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 7/2019, wird wie folgt geändert:

 

 

1. Im § 138 Abs. 2 Z 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2018 wird das Wort „Bundesseniorenbeirat“ durch den Ausdruck „Österreichischen Seniorenrat“ ersetzt.

 

(2) Die Hauptversammlung setzt sich zusammen aus

           1. …

 

(2) Die Hauptversammlung setzt sich zusammen aus

           1. …

           3. drei Senior/inn/envertreter/inne/n, die vom Bundesseniorenbeirat zu entsenden sind,

 

 

           3. drei Senior/inn/envertreter/inne/n, die vom BundesseniorenbeiratÖsterreichischen Seniorenrat zu entsenden sind,