203/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 10.01.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

betreffend Glyphosatkennzeichnung für Lebensmittel

 

 

Glyphosat, der Wirkstoff von Roundup und einigen anderen Unkrautvernichtungsmitteln, ist weltweit das am häufigsten eingesetzte Herbizid. Es wurde wissenschaftlich bewiesen, dass sich Rückstände vom Glyphosat nicht nur in Lebensmitteln sondern auch im Körper von Menschen nachweisen lassen. Da im März 2015 die Agentur für Krebsforschung (IARG) erklärt hat, dass Glyphosat wahrscheinlich krebserregend ist[1], ist es sinnvoll, Lebensmittel, die unter Einsatz von Glyphosat produziert wurden, als solche zu kennzeichnen.

 

Das im Juli 2019 vom Nationalrat beschlossene Verbot des Unkrautvernichters Glyphosat wurde von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein nicht kundgemacht und wird somit nicht in Kraft treten. Grund dafür ist ein Formalfehler: Das Gesetz hätte der EU im Voraus zur Notifizierung übermittelt werden müssen, was aber nicht geschehen ist. Ende 2022 endet ohnehin die aktuelle Zulassung von Glyphosat auf EU-Ebene. Ein sofortiges Verbot von Glyphosat widerspricht zudem der EU-VO 1107/2009, welche das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmittel regelt. Aus diesem Grund muss rasch eine neue, gesetzeskonforme Lösung gefunden werden.

 

Eine konsumentenfreundliche und rasch umsetzbare Lösung ist eine Glyphosat-Kennzeichnung von Lebensmitteln. Eine solche Kennzeichnung ermöglicht unseren heimischen Konsumenten, wenn sie es wollen, glyphosatfreie Lebensmittel zu kaufen. Bei einer Glyphosat-Kennzeichnung werden alle Lebensmittel, die mit Glyphosateinsatz produziert wurden als solche gekennzeichnet. Die Kennzeichnung soll einfach und gut ersichtlich auf der Verpackung erfolgen und alle Lebensmittel umfassen, wenn bei der Produktion in irgendeinem Stadium Glyphosat zum Einsatz kam.

 

Noch nie war die Auswahl an Produkten aus den verschiedensten Ländern so umfangreich wie heute. An unserem Markt befinden sich Lebensmittel aus allen Regionen der Welt, jede Region hat einen anderen Zugang zu der Glyphosat-Problematik und damit wird das Herbizid auch im unterschiedlichen Ausmaß in der Lebensmittelproduktion verwendet. Im Vergleich mit Amerika ist in Österreich der Glyphosat-Einsatz relativ niedrig. „Eine in vielen Ländern übliche Methode ist in Österreich nicht zulässig: die Sikkation oder Reifespritzung. Dabei werden Nutzpflanzen kurz vor der Ernte mit Glyphosat behandelt. Das Absterben der Pflanzen erleichtert die Ernte, zudem erhalten die Früchte dadurch eine Art finalen Energieschub, quasi durch das letzte Aufbäumen der Pflanze.“[2] Die Kennzeichnung auf der Verpackung soll die Konsumenten dabei unterstützten, jene Lebensmittel auszuwählen, die seinen individuellen Bedürfnissen und Wünschen entsprechen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Kennzeichnung glyphosathaltiger Lebensmitteln zu entwickeln und diese einzuführen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft ersucht.

 

 



[1] https://www.iarc.fr/wp-content/uploads/2018/07/MonographVolume112-1.pdf

[2] https://www.profil.at/wissenschaft/akte-glyphosat-hysterie-unkrautvernichter-11173918?fbclid=IwAR1FsEEu0YQpO955d7qjX8mJ5saHe8LV8SbYVJe4OGFwy499kOn9TGFiXFM